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   ArbG Bonn, 07.04.2004 - 2 Ca 908/03   

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ArbG Bonn, 07.04.2004 - 2 Ca 908/03 (https://dejure.org/2004,39364)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 07.04.2004 - 2 Ca 908/03 (https://dejure.org/2004,39364)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 07. April 2004 - 2 Ca 908/03 (https://dejure.org/2004,39364)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Köln, 18.03.2005 - 11 Sa 1042/04

    Vorhandwerkerzulage, Lohnsicherung, Wegfall des Arbeitsplatzes

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.04.2004 - 2 Ca 908/03 EU - teilweise abgeändert:.

    Unter Rücknahme der Berufung im übrigen beantragt der Kläger, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.04.2004 - 2 Ca 908/03 EU - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger als Ersatz für den Wegfall der Vorhandwerkerzulage eine persönliche Zulage im Sinne des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr ab dem 01.03.2003 zu gewähren.

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