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   ArbG Köln, 21.06.1996 - 2 Ca 9187/95   

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https://dejure.org/1996,3861
ArbG Köln, 21.06.1996 - 2 Ca 9187/95 (https://dejure.org/1996,3861)
ArbG Köln, Entscheidung vom 21.06.1996 - 2 Ca 9187/95 (https://dejure.org/1996,3861)
ArbG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 2 Ca 9187/95 (https://dejure.org/1996,3861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit von zum Nachteil des Sozialversicherungsberechtigten von den Vorschriften der Sozialgesetzbücher (SGB) abweichenden privatrechtlichen Vereinbarungen; Wirksamkeit von Vereinbarungen in Aufhebungsverträgen, in denen sich der Arbeitnehmer verpflichtet, keinen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1614
  • NZA-RR 1996, 324
  • NZA-RR 1997, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 34/86

    Grundlohn - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Abfindung - Arbeitslosengeld -

    Auszug aus ArbG Köln, 21.06.1996 - 2 Ca 9187/95
    Vor diesem Hintergrund sahen sowohl das Bundessozialgericht als auch das Bundesarbeitsgericht unter der Geltung des früheren § 128 AFG Vereinbarungen in Aufhebungsverträgen als unwirksam an, in denen sich der Arbeitnehmer verpflichtet hatte, keinen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen (BSG, Urteil vom 23.02.1988, BB 1988, 1966; BAG, Urteil vom 22.06.1989, EzA § 128 AFG Nr. 2).
  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 144/99

    Kürzung einer Überbrückungszahlung wegen Erstattung von Arbeitslosengeld an das

    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - der Bezug von Arbeitslosengeld und die Inanspruchnahme des Arbeitgebers nach § 128 AFG zu einer Kürzung der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag zugesagten Leistungen führt (vgl. ArbG Köln 21. Juni 1996 - 2 Ca 9187/95 - BB 1996, 1614; Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 6. Aufl. Rn. 1093; Weber/Ehrich/Hoß Handbuch der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge 2. Aufl. Teil 4 Rn. 354; Buchner NZA 1993, 481; Kittner KSchR 4. Aufl. § 147 a SGB III Rn. 96; Gagel BB 1988, 1957).
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