Rechtsprechung
AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Entscheidung, Beschlussverfahren, Strafbefehl, Zahlungserleichterung, Kosten Staatskasse
- openjur.de
Kostenteilung bei Verweigerung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zum Beschlussverfahren nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Einspruchs im Beschlussverfahren auf die Frage der Zahlungserleichterungen; Verweigerung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zum Beschlussverfahren hinsichtlich Kostenteilung
- Wolters Kluwer
Tragung der Verfahrenskosten durch die Staatskasse im Falle der Beschränkung des Einspruch auf die Frage von Zahlungserleichterungen bezüglich der im Strafbefehl verhängten Geldstrafe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenklatsche für die Staatsanwaltschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die uneinsichtige Staatsanwaltschaft - und die Verfahrenskosten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenteilung bei Verweigerung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zum Beschlussverfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Karlsruhe, 16.08.2006 - 4 Qs 64/06
Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe: …
Auszug aus AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15
Es kann dabei dahinstehen, ob die Auferlegung der durch die Durchführung der Hauptverhandlung entstandenen Verfahrenskosten und Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse auf eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 3 StPO, § 465 Abs. 2 StPO oder § 21 GKG gestützt wird (vgl. zur dogmatischen Diskussion LG Neuruppin, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 11 Qs 95/03 -, juris LG Flensburg NStZ-RR 2005, 96; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2006 - 4 Qs 64/06 -, juris LG Ingolstadt, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 Qs 32/14 -, juris). - LG Neuruppin, 04.07.2003 - 11 Qs 95/03
Billigkeit der Belastung eines Beklagten mit den besonderen Auslagen einer …
Auszug aus AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15
Es kann dabei dahinstehen, ob die Auferlegung der durch die Durchführung der Hauptverhandlung entstandenen Verfahrenskosten und Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse auf eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 3 StPO, § 465 Abs. 2 StPO oder § 21 GKG gestützt wird (vgl. zur dogmatischen Diskussion LG Neuruppin, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 11 Qs 95/03 -, juris LG Flensburg NStZ-RR 2005, 96; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2006 - 4 Qs 64/06 -, juris LG Ingolstadt, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 Qs 32/14 -, juris). - LG Ingolstadt, 27.03.2014 - 2 Qs 32/14
Strafbefehl, beschränkter Einspruch, Kostenentscheidung
Auszug aus AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15
Es kann dabei dahinstehen, ob die Auferlegung der durch die Durchführung der Hauptverhandlung entstandenen Verfahrenskosten und Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse auf eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 3 StPO, § 465 Abs. 2 StPO oder § 21 GKG gestützt wird (vgl. zur dogmatischen Diskussion LG Neuruppin, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 11 Qs 95/03 -, juris LG Flensburg NStZ-RR 2005, 96; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2006 - 4 Qs 64/06 -, juris LG Ingolstadt, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 Qs 32/14 -, juris). - AG Kehl, 17.06.2015 - 3 Cs 208 Js 18057/14
Strafbefehlsverfahren: Gewährung einer Zahlungserleichterung durch Ratenzahlung …
Auszug aus AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15
Denn dies wäre ohne Weiteres möglich gewesen (vgl. AG Kehl, Beschluss vom 17. Juni 2015 - 3 Cs 208 Js 18057/14 -, NJW-Spezial 2015, 442), wenn die Staatsanwaltschaft nicht ihre Zustimmung dazu verweigert hätte.