Rechtsprechung
   RG, 07.10.1943 - 2 D 196/43   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1943,187
RG, 07.10.1943 - 2 D 196/43 (https://dejure.org/1943,187)
RG, Entscheidung vom 07.10.1943 - 2 D 196/43 (https://dejure.org/1943,187)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1943 - 2 D 196/43 (https://dejure.org/1943,187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1943,187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    An den Zustellungsbevollmächtigten, der nach dem § 119 StPO. bestellt worden ist, kann auch ein Urteil rechtswirksam zugestellt werden, das in Abwesenheit des Angeklagten ergangen ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 77, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 19.06.1995 - 4St RR 102/95

    Zustellung des Urteils

    die Stelle des Beschuldigten (RGSt 77, 212/214; OLG München MDR 1995, 405 ; OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 132 StPO ; KMR/Paulus StPO § 232 Rn. 20; AK/Krause StPO § 127 a Rn. 6; LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 232 Rn. 36).

    Dies folgt aus dem Zweck der Regelung und der Stellung, die dem gesetzlich bestellten Zustellungsbevollmächtigten im Gegensatz zum freiwillig bestellten Vertreter vom Gesetzgeber eingeräumt wurde (RGSt 77, 212 ff.; OLG München aaO. m.w.N.).

    Mutmaßungen des Landgerichts und der Revision dahingehend, die Ausführungen des Reichsgerichts zu dieser Frage in RGSt 77, 212 ff. seien durch Zweckmäßigkeitsüberlegungen aufgrund der Kriegslage beeinflußt gewesen, entbehren, wie schon der Bezug auf RGSt 43, 321 zeigt, jeglicher Grundlage.

    Der Bundesgerichtshof hat dies unterstrichen, indem er ausdrücklich auf RGSt 77, 212 (Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten im Sinn des § 119 StPO a.F.) hingewiesen hat.

  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Denn der Bevollmächtigte tritt in Bezug auf Zustellungen an die Stelle des Beschuldigten (RG, Urt. v. 07.10.1943 - 2 D 196/43 = RGSt 77, 212 (214); OLG München, Beschl. v. 21.12.1994 - 1 Ws 784/94 - juris, Rn. 7 f.; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. (2007), § 116a Rn. 16; Greßmann, NStZ 1991, 216 (218)).
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 21.12.1994 - 1 Ws 784/94

    Zustellung eines Urteils; Abwesenheit des Angeklagten; Übergabe an

    So ist allgemein anerkannt, daß ein in Abwesenheit ergangenes Urteil dem Angeklagten nach § 232 Abs. 4 StPO durch Übergabe an den nach § 116 a Abs. 3 StPO bestellten Zustellungsbevollmächtigten wirksam zugestellt werden kann, weil ein nach dieser Vorschrift benannter Zustellungsbevollmächtigter für alle Zustellungen an die Stelle des Angeklagten tritt (vgl. RGSt 77, 212 ff; Kleinknecht/MeyerGoßner, 41.Aufl., § 232 StPO , Rdnr. 24; KK-Treier, 3.Aufl., § 232 StPO , Rdnr. 18; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24.Aufl., § 232 StPO , Rdnr. 36; KMR-Paulus § 232 StPO , Rdnr. 20; AK-Keller, § 232 StPO , Rdnr. 9; SK-Schlüchter § 232 StPO , Rdnr. 27; a.M. Sarstedt/Hamm, 5.Aufl., Rdnr. 62).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 417/56
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht