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   RG, 18.12.1939 - 2 D 646/39   

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https://dejure.org/1939,353
RG, 18.12.1939 - 2 D 646/39 (https://dejure.org/1939,353)
RG, Entscheidung vom 18.12.1939 - 2 D 646/39 (https://dejure.org/1939,353)
RG, Entscheidung vom 18. Dezember 1939 - 2 D 646/39 (https://dejure.org/1939,353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wer auf einem Weg ein außergewöhnliches und besonders gefährliches Hindernis bereitet, "beschädigt" i. S. des § 321 StGB. den Weg, wenn das Hindernis den Weg vorübergehend für den Verkehr oder für einzelne Arten des Verkehrs unbenutzbar macht. 2. Die Übertretung der §§ ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 13
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Soweit das Reichsgericht sonst von einer erheblichen Veränderung der äußeren Erscheinung und Form gesprochen hat, handelte es sich um Fälle der Substanzverletzung (RGSt 66, 203, 205; HRR 1933, Nr. 350: Beschmieren einer Wand mit Teer), der Beschädigung zusammengesetzter Sachen (RGSt 64, 250, 251) oder um den nach anderen Maßstäben zu beurteilenden Tatbestand des § 321 StGB (RGSt 74, 13, 14: Unbrauchbarmachung eines Weges durch Hindernisse).
  • BGH, 05.04.2018 - 3 StR 13/18

    Schwere Brandstiftung (ganz oder teilweise Zerstören durch Brandlegung bei

    Der in § 303 Abs. 1, § 303b Abs. 1 Nr. 3 und § 304 Abs. 1 StGB verwendete Begriff des "Beschädigens' erfasst jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die die stoffliche Zusammensetzung der Sache verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, dass die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. RG, Beschluss vom 18. Dezember 1939 - 2 D 646/39, RGSt 74, 13, 14; BGH, Beschluss vom 13. November 1979 - 5 StR 166/79, BGHSt 29, 129, 132; Urteil vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 38; vgl. ferner MüKoStGB/Wieck-Noodt, 2. Aufl., § 303 Rn. 24; § 303b Rn. 15; § 304 Rn. 23).
  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 174/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Dies steht auch im Einklang mit dem Begriff der Sachbeschädigung in § 303 StGB, wie ihn die jüngere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 74, 13, 14/15) und der Bundesgerichtshof (BGHSt 13, 207, 208) [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59] aufgefaßt haben.
  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Dabei hat sich das Schwergewicht verlagert von der ursprünglich geforderten Substanzverletzung (RGSt 33, 177, 178; 39, 328, 329) auf die Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Wertes einer Sache durch Einwirkung auf diese, ohne daß es einer Substanzverletzung bedürfte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; RGSt 74, 13, 14/15; BGH VersR 1976, 629, 630; 676, 677; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG Braunschweig VersR 1954, 122).
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