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   AG Erding, 28.04.2008 - 2 Ds 2 Js 36110/07   

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https://dejure.org/2008,62574
AG Erding, 28.04.2008 - 2 Ds 2 Js 36110/07 (https://dejure.org/2008,62574)
AG Erding, Entscheidung vom 28.04.2008 - 2 Ds 2 Js 36110/07 (https://dejure.org/2008,62574)
AG Erding, Entscheidung vom 28. April 2008 - 2 Ds 2 Js 36110/07 (https://dejure.org/2008,62574)
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Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht, 28.04.2008)

    Horst Mahler verurteilt: Folgen eines angekündigten Eklats

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 22.07.2015)

    Lebensgefährliche Erkrankung: Neonazi Mahler unterbricht Haft

  • archive.org (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Horst Mahler: So spricht man mit Nazis (Michel Friedman; Vanity Fair, 1.November 2007)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 16.12.2015 - 1 Ws 174/15

    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeit

    Das Landgericht München II hat mit Gesamtstrafenbeschluss vom 15. April 2010, rechtskräftig seit dem 22. Juli 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsstrafe, Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) sowie aus der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erding vom 28. April 2008 (10 Monate Freiheitsstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Az.: 2 Ds 2 Js 36110/07) und aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (Az.: 24 KLs 4/06) betreffend die vier Taten der Volksverhetzung aus der Zeit von Februar 2005 bis März 2005 (2 Jahre 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe) nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten gebildet.
  • OLG Brandenburg, 21.10.2019 - 1 Ws 102/19

    Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung

    Das Landgericht München II hat mit Gesamtstrafenbeschluss vom 15. April 2010, rechtskräftig seit dem 22. Juli 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsstrafe, Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) sowie aus der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erding vom 28. April 2008 (10 Monate Freiheitsstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Az.: 2 Ds 2 Js 36110/07) und aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (Az.: 24 KLs 4/06) betreffend die vier Taten der Volksverhetzung aus der Zeit von Februar 2005 bis März 2005 (2 Jahre 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe) nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten gebildet.
  • OLG Brandenburg, 01.08.2019 - 1 Ws 60/19

    Unterbrechung der Strafvollstreckung wegen einer Erkrankung des Verurteilten

    Das Landgericht München II hat mit Gesamtstrafenbeschluss vom 15. April 2010, rechtskräftig seit dem 22. Juli 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsstrafe, Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) sowie aus der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erding vom 28. April 2008 (10 Monate Freiheitsstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Az.: 2 Ds 2 Js 36110/07) und aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (Az.: 24 KLs 4/06) betreffend die vier Taten der Volksverhetzung aus der Zeit von Februar 2005 bis März 2005 (2 Jahre 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe) nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten gebildet.
  • OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20
    Das Landgericht München II hat mit Gesamtstrafenbeschluss vom 15. April 2010, rechtskräftig seit dem 22. Juli 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsstrafe, Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) sowie aus der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erding vom 28. April 2008 (10 Monate Freiheitsstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Az.: 2 Ds 2 Js 36110/07) und aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (Az.: 24 KLs 4/06) betreffend die vier Taten der Volksverhetzung aus der Zeit von Februar 2005 bis März 2005 (2 Jahre 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe) nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten gebildet.
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