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AG Wittenberg, 21.02.2020 - 2 Ds 242/19 |
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Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 21.02.2020 - 2 Ds 242/19
- LG Dessau-Roßlau, 07.04.2020 - 6 Qs 40/20
Wird zitiert von ...
- LG Dessau-Roßlau, 07.04.2020 - 6 Qs 40/20
Pflichtverteidigerbestellung im Fall der Inhaftierung
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 21.02.2020 (Az: 2 Ds 242/19 (594 Js 20426/19)), durch den dem Angeklagten Herr Rechtsanwalt ..., ... Braunschweig, beschränkt für die Dauer des Freiheitsentzuges beigeordnet wurde, aufgehoben.Das Verfahren wurde mit Eröffnungsbeschluss vom 18.12.2019 (Az.: 2 Ds 242/19 (594 Js 20426/19)) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 21.02.2020 (Az.: 2 Ds 242/19 (594 Js 20426/19)) wurde dem Angeklagten der Verteidiger ..., Braunschweig, als notwendiger Verteidiger beigeordnet und die Beiordnung dabei auf die Dauer des Freiheitsentzuges beschränkt.
Aus diesem Grund war der Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 21.02.2020 (Az.: 2 Ds 242/19 (594 Js 20426/19) aufzuheben und dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger ohne Beschränkung beizuordnen.