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VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06 Me |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
FeV § 28 Abs 1; FeV § 28 Abs 4 Nr 3; FeV § 46 Abs 1; FeV § 46 Abs 5; FeV § 47 Abs 1 Satz 1; FeV § 47 Abs 1 Satz 2; StVG § 3 Abs 1 Satz 2; StVG § 3 Abs 2
Entziehung der Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Alkohol; Entziehung; Vereinbahrkeit mit EU-Recht; "Kapper"-Urteil des EuGH - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: EU-Fahrerlaubnis, Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV mit der Führerscheinrichtlinie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06 M
- VG Meiningen, 26.04.2006 - 2 E 154/06
- OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- VG Aachen, 24.06.2005 - 3 L 270/05
Gebrauch einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet; Berechtigung aus …
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
ausgestellt worden sei, sofern eine zusätzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen sei und damit dem Betroffenen auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins versagt werde (…EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C 476/01 (Kapper) - DAR 2004, 333, 336 f.; vgl. VG Aachen, Beschl. v. 24.06.2005, Az. 3 L 270/05, Juris).Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, würde dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VGH Mannheim, U. v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, Juris; VG Neustadt, B. v. 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05.NW, Juris; dem wohl auch zuneigend VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris; offen lassend VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).
Dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit wäre aber nicht hinreichend Rechnung getragen, wenn in den Fällen, in denen nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei einem gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregister sichergestellt ist, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert wird, eine nach Ablauf einer Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis ohne Weiteres anzuerkennen ist und dem entziehenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt wird, ob die ursprünglich für die Entziehung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris).
Zwar ist die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts von übergeordneter Bedeutung in dem Sinne, dass die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, nach Art. 10 EGV alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem EG-Vertrag zu treffen und alle Maßnahmen zu unterlassen haben, welche die Verwirklichung der Ziele des EG-Vertrages gefährden könnten (VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, B. v. 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).
- VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04
Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu …
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Zur Rechtssicherheit bedarf es eines konstitutiven Verwaltungsaktes, welcher das Entfallen des Rechts, die Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates auszunutzen, verbindlich feststellt (VG Sigmaringen, B. v. 05.01.2005, Az: 4 K 2198/04, Juris).Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, würde dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VGH Mannheim, U. v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, Juris; VG Neustadt, B. v. 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05.NW, Juris; dem wohl auch zuneigend VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris; offen lassend VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).
Zwar ist die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts von übergeordneter Bedeutung in dem Sinne, dass die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, nach Art. 10 EGV alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem EG-Vertrag zu treffen und alle Maßnahmen zu unterlassen haben, welche die Verwirklichung der Ziele des EG-Vertrages gefährden könnten (VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, B. v. 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Hieraus wird teilweise gefolgert, dass die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV mit dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist (OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005, 7 B 11021/05.OVG; VG Karlsruhe, U. v. 18.08.2004, Az: 11 K 4476/03, Juris).Kann erst ein erneutes Auffälligwerden, d.h. eine Auffälligkeit nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis, zum Anlass genommen werden, die vorgesehenen Maßnahmen nach der Fahrerlaubnisverordnung auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie zu ergreifen, mit der Folge, dass der Gebrauch der Fahrerlaubnis im Inland untersagt wird (OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005, Az.: 7 B 11021/05.OVG), liefe diese Regelung letztlich ins Leere, wenn ein hiervon unabhängiges Entziehungsverfahren gegeben wäre.
- VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Jedoch wird durch den angefochtenen Bescheid der Anschein gesetzt, dass der Antragsteller auf Grund behördlicher Entscheidung nicht berechtigt ist, im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, B. v. 11.03.2005 - Az.: 4 L 389/05.NW, juris; VG Meiningen, B. v. 08.09.2005, 2 E 531/05 Me).Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, würde dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VGH Mannheim, U. v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, Juris; VG Neustadt, B. v. 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05.NW, Juris; dem wohl auch zuneigend VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris; offen lassend VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).
- VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543
Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne …
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Es käme dann auch nicht eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht (VG Meiningen, B.v. 13.10.2005, Az.: 2 E 651/05 Me; anders noch VG Meiningen, B. v. 08.09.2005, Az.: 2 E 531/05 Me; VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris).Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, würde dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VGH Mannheim, U. v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, Juris; VG Neustadt, B. v. 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05.NW, Juris; dem wohl auch zuneigend VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris; offen lassend VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).
- VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03
Geltung von Bundesbürgern erteilten EU-Führerscheinen im Inland, wenn zur …
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Hieraus wird teilweise gefolgert, dass die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV mit dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist (OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005, 7 B 11021/05.OVG; VG Karlsruhe, U. v. 18.08.2004, Az: 11 K 4476/03, Juris). - VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Haben beide widerstreitende Interessen etwa gleich großes Gewicht, ist wiederum entsprechend der vom Gesetzgeber getroffenen Grundsatzentscheidung dem Antrag stattzugeben, da Rechtsmitteln, wenn gesetzlich wie vorliegend nichts anderes geregelt ist, nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich aufschiebende Wirkung zukommt (HessVGH, B. v. 1.8.1991, NVwZ 1993, S. 491). - VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem …
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, würde dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VGH Mannheim, U. v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, Juris; VG Neustadt, B. v. 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05.NW, Juris; dem wohl auch zuneigend VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris; offen lassend VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris). - OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93
Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Streitwert; …
Auszug aus VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
Hinzu kommt, dass, wenn sich nach Ansicht der Verwaltungsbehörde jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dieser Umstand es in aller Regel rechtfertigt, die Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis für sofort vollziehbar zu erklären, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (ThürOVG, B. v. 22.11.2002 - Az.: 2 EO 588/02; ThürOVG, B. v. 26.02.2002, Az.: 2 EO 375/01; SächsOVG, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224). - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
- OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen …
- VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06 Bei einer Gesamtwürdigung der Interessen ist nach Oberzeugung des Gerichts insbesondere zu berücksichtigen, dass das Fahrerlaubnisrecht als Ordnungsrecht in einem ganz besonderen Mäße auf den Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern abzustellen hat (so auch: VG Meiningen, Beschl.v. 25.4.2006, - 2 E 154/06 Me -).
- VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136
Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen …
Zwar vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebiete es der deutschen öffentlichen Verwaltung, lediglich die Vorlage des ausländischen Führerscheins zum Zweck der Eintragung seiner Ungültigkeit in Deutschland zu verlangen, wenn sie dem Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis das Recht aberkannt hat, von ihr im Inland Gebrauch zu machen (vgl. rechtsgrundsätzlich BayVGH vom 6.10.2005 BayVBl 2006, 305; ebenso ThürOVG vom 27.4.2007 [in DAR 2007, 538 f. insoweit nicht abgedruckt]; VG Mainz vom 1.2.2006 Az. 3 L 24/06.MZ, zit. nach Juris; VG Meiningen vom 25.4.2006 Az. 2 E 154/06.Me, zit. nach Juris).
Rechtsprechung
VG Meiningen, 26.04.2006 - 2 E 154/06 |
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06
- VG Meiningen, 26.04.2006 - 2 E 154/06
- OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06 Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 26. April 2006 - 2 E 154/06 Me - wird zurückgewiesen.