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   VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05   

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VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05 (https://dejure.org/2005,24705)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01.08.2005 - 2 E 1759/05 (https://dejure.org/2005,24705)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01. August 2005 - 2 E 1759/05 (https://dejure.org/2005,24705)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Auszug aus VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05
    Zwar war dies nach der bisher überwiegend vertretenen Auffassung zumal in der Rechtsprechung ungeschriebene Voraussetzung für die Inanspruchnahme der verlängerten Studienförderung gemäß § 15 Abs. 3 BAföG (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 -, DVBl. 1995, 695; OVG Münster, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch nach Einführung der Studienabschlussförderung gemäß § 15 Abs. 3a BAföG a.F., die durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 936) mit Wirkung ab dem 01. Juli 1990 geschaffen wurde, bestätigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 B 2398/92

    Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05
    Zwar war dies nach der bisher überwiegend vertretenen Auffassung zumal in der Rechtsprechung ungeschriebene Voraussetzung für die Inanspruchnahme der verlängerten Studienförderung gemäß § 15 Abs. 3 BAföG (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 9.94 -, DVBl. 1995, 695; OVG Münster, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, FamRZ 1993, 370).

    Denn andernfalls wäre gerade der Auszubildende, der ausweislich des § 15 Abs. 3 BAföG besonders begünstigt werden soll, von der Inanspruchnahme der Studienabschlussförderung ausgeschlossen und damit erheblich benachteiligt worden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 16 B 2398/92 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

    Auszug aus VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05
    Dass diese Prognose, die im äußersten Fall einen Zeitraum von acht Semestern umfassen kann, praktisch schwer zu treffen sein dürfte, rechtfertigt ein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung nicht (so aber VGH Kassel, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 UE 467/02 -, juris; Blanke, a.a.O., § 15 Rdnr. 17.1).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97

    Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus; Förderungshöchstdauer,

    Auszug aus VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05
    Wenngleich die Möglichkeit der Weiterförderung nach § 15 Abs. 3 BAföG und die Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Abs. 3a BAföG nebeneinander stehen und kumulativ in Anspruch genommen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999 - 5 C 40.97 -, BVerwGE 109, 182), gilt es systematisch zu differenzieren.
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 3 BAföG, dass die Verlängerung der Förderungshöchstdauer von der Prognose abhängig ist, dass der Studierende den Leistungsrückstand aufholt und das Studium in der als angemessen angesehenen Nachholzeit berufsqualifizierend abschließen kann (BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - 5 C 34.77 -, BVerwGE 57, 75; Urteil vom 08. September 1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 3 BAföG, dass die Verlängerung der Förderungshöchstdauer von der Prognose abhängig ist, dass der Studierende den Leistungsrückstand aufholt und das Studium in der als angemessen angesehenen Nachholzeit berufsqualifizierend abschließen kann (BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - 5 C 34.77 -, BVerwGE 57, 75; Urteil vom 08. September 1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 2571/02

    Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG

    Aus dieser Neuregelung folgt weder, dass auf die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Prognose im Rahmen des § 15 Abs. 3 BAföG nunmehr verzichtet werden kann, so aber Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. § 15 Rdn. 15, noch - wie das Verwaltungsgericht meint -, ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 1. August 2005 - 2 E 1759/05 -, dass der in § 15 Abs. 3 a Satz 1 BAföG n. F. normierte Karenzzeitraum von vier Semestern in die Prognose über den weiteren Studienverlauf einzustellen wäre.
  • VG Magdeburg, 08.03.2012 - 4 A 210/11

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; positive Prognose

    Zutreffend führt das VG Hamburg (Beschluss vom 01.08.2005 - 2 E 1759/05 -, juris) hierzu aus:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2012 - 12 B 1234/12

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für sein

    Dazu, dass zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes die Anordnung des Gerichtes, Ausbildungsförderung gerade in Form des § 17 Abs. 2 BAföG zu leisten, erforderlich ist, verhält sich auch der vom Antragsteller angeführte Beschluss des VG Hamburg vom 1. August 2005 - 2 E 1759/05 - ausweislich der im Internet abrufbaren Fassung nicht.
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