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   OVG Brandenburg, 28.12.2004 - 2 E 196/04   

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https://dejure.org/2004,18937
OVG Brandenburg, 28.12.2004 - 2 E 196/04 (https://dejure.org/2004,18937)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2004 - 2 E 196/04 (https://dejure.org/2004,18937)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 2 E 196/04 (https://dejure.org/2004,18937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Eigentum eines Kraftfahrzeug; Voraussetzungen der Zumutbarkeit der Verwertung eines Kraftfahrzeuges zur Deckung von Prozesskosten für einen Arbeitslosen

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 4; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8; ; DVO § 1 Abs. 1 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz und Auszüge)

    § 166 VwGO; § 115 ZPO; § 88 BSHG
    Verwertung eines Kfz durch einen Arbeitslosen zur Deckung von Prozesskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (idF der Norm durch das Vierte SGB III-Änderungsgesetz vom 19. November 2004 ), nach dem ein Pkw nur dann von der Verwertung ausgenommen war, wenn er als "Gegenstand" zur "Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich" war (vgl hierzu VG Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2004 - 2 E 196/04; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. September 1996 - 8 E 401/95 = NJW 1997, 540; VG Halle, Urteil vom 24. März 2005 - 4 A 687/03; VG Augsburg, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - AU 3 E 02.1463; allerdings wurde hierbei auch jeweils berücksichtigt, in welchem Verhältnis der Verkehrswert des Pkw zu dem zu erwartenden Jahreseinkommen aus der Erwerbstätigkeit steht).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Ein Vermögensverwertungsschutz für ein Kraftfahrzeug ist allenfalls unter dem Gesichtspunkt erwogen worden, dass es zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sei (OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2004 - 2 E 196/04 - NJ 2005, 180) oder die Verwertung eine besondere Härte bedeutete (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 12 ME 342/03 - FEVS 55, 355).
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