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   OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09   

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https://dejure.org/2009,15867
OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09 (https://dejure.org/2009,15867)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2009 - 2 E 43/09 (https://dejure.org/2009,15867)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 2 E 43/09 (https://dejure.org/2009,15867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 67 Abs. 4; GKG § 66 Abs. 1, § 66 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungszwang i.F.d. Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des Oberverwaltungsgerichts

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 4; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1573
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09
    Die Auslegung des alten Rechts als "auslaufendes" Recht hat aber keine grundsätzliche Bedeutung mehr (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35/95 - und SächsOVG, Urt. v. 5.5.2009 - 2 A 408/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 05.05.2009 - 2 A 408/08

    Gerichtsvollzieher; Bürokostenentschädigung; Gebührenanteil; Festsetzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09
    Die Auslegung des alten Rechts als "auslaufendes" Recht hat aber keine grundsätzliche Bedeutung mehr (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35/95 - und SächsOVG, Urt. v. 5.5.2009 - 2 A 408/08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2008 - 5 E 1093/08

    Anwendbarkeit des Gerichtskostengesetz (GKG) i.d.F. vom 12.3.2004 bei Einlegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09
    Die Frage war in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (Vertretungszwang bejahend: BayVGH, Beschl. v. 20.10.2008 - 14 C 08.2523 - juris für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung; Hartung, in: Posser/Wolff, VwGO, § 67 Rn. 48; kein Vertretungszwang: OVG NRW, Beschl. v. 9.9.2008, NVwZ 2009, 123 für die Streitwertbeschwerde).
  • VGH Bayern, 20.10.2008 - 14 C 08.2523

    Vertretungszwang für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09
    Die Frage war in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (Vertretungszwang bejahend: BayVGH, Beschl. v. 20.10.2008 - 14 C 08.2523 - juris für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung; Hartung, in: Posser/Wolff, VwGO, § 67 Rn. 48; kein Vertretungszwang: OVG NRW, Beschl. v. 9.9.2008, NVwZ 2009, 123 für die Streitwertbeschwerde).
  • OVG Saarland, 12.02.2010 - 3 E 517/09

    Zum Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO im Falle der Erinnerung oder

    so mit ausführlicher Begründung Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.07.2009 -2 E 43/09 -, ebenso Beschluss vom 15.10.2009 - NC 2 E 116/09 - .; a.A.: Hessischer VGH für den hier gegebenen Fall der Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung über die Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung im Rahmen des § 164 VwGO, Beschluss vom 08.09.2009 - 6 F 2218/09 -, jeweils zitiert nach juris.

    so Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 13.07.2009 -2 E 43/09 - und vom 15.10.2009 - NC 2 E 116/09 - a.a.O.

  • OVG Sachsen, 07.10.2009 - 3 E 81/09

    Streitwertbeschwerde; Vertretungszwang; Streitwert; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

    Damit kann von einem Vertretungszwang für die vorliegende Streitwertbeschwerde nicht (mehr) ausgegangen werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.7.2009 - 2 E 43/09 - NdsOVG, Beschl. 14.5.2009 - 12 OA 354/08 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14

    Streitwertbestimmung für Parkerleichterung für Bewohner städtischer Quartiere mit

    Sie ist zulässig, insbesondere unterliegt sie nicht dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 2 E 43/09 - juris, Rn. 8 ff.), und begründet.
  • OVG Sachsen, 15.10.2009 - NC 2 E 116/09

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; materiell-rechtliche Einwendungen

    Der Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht, der gem. § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO auch für Prozesshandlungen gilt, durch die ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird, ist auch nach seiner neuen Fassung auf Kostenerinnerungen, Streitwert- und Kostenbeschwerden nicht anzuwenden (SächsOVG, Beschl. v. 13.7.2009 - 2 E 43/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.02.2010 - 2 E 145/09

    Streitwert, Streitwertfestsetzung auf "Null", Abordnung

    Die Beschwerde unterliegt nicht dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2009 - 2 E 43/09 - juris).
  • OVG Sachsen, 06.07.2022 - 6 A 846/20

    Erinnerung gegen den Kostenansatz für Antrag auf Zulassung der Berufung;

    Über die nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch sonst zulässige Erinnerung gegen den Kostenansatz, die der Erinnerungsführer ohne Prozessbevollmächtigten gemäß § 67 Abs. 4 VwGO betreiben kann (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 2 E 43/09 -, juris Rn. 8 ff.), entscheidet nach § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter.
  • OVG Sachsen, 11.08.2022 - 6 A 846/20

    Erinnerung gegen den Kostenansatz für eine zurückgewiesene Anhörungsrüge

    Über die nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch sonst zulässige Erinnerung gegen den Kostenansatz, die der Erinnerungsführer ohne Prozessbevollmächtigten gemäß § 67 Abs. 4 VwGO betreiben kann (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 2 E 43/09 -, juris Rn. 8 ff.), entscheidet nach § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter.
  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 9 M 12.1733

    Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung); Festgebühr

    Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend Sächsisches OVG, Beschl. vom 13.7.2009 Az. 2 E 43/09, juris = NVwZ 2009, 1573; offen lassend OVG des Saarlandes, Beschl. vom 12.2.2010 Az. 3 E 517/09, juris; bejahend BayVGH, Beschl. v. 20.10.2008 Az. 14 C 08.2523, juris für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung) und deshalb schon unzulässig ist.
  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 9 M 12.1735

    Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung); Festgebühr

    Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend Sächsisches OVG, Beschl. vom 13.7.2009 Az. 2 E 43/09, juris = NVwZ 2009, 1573; offen lassend OVG des Saarlandes, Beschl. vom 12.2.2010 Az. 3 E 517/09, juris; bejahend BayVGH, Beschl. v. 20.10.2008 Az. 14 C 08.2523, juris für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung) und deshalb schon unzulässig ist.
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2976

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Es kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (§ 66 Abs. 5 Satz 2 GKG i.V.m. § 67 Abs. 4 VwGO; verneinend SächsOVG vom 13.7.2009 SächsVBl 2009, 264).
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2979

    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2978

    Erinnerung gegen Kostenansatz

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