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   VG Meiningen, 04.09.1995 - 2 E 494/95.Me   

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VG Meiningen, 04.09.1995 - 2 E 494/95.Me (https://dejure.org/1995,9742)
VG Meiningen, Entscheidung vom 04.09.1995 - 2 E 494/95.Me (https://dejure.org/1995,9742)
VG Meiningen, Entscheidung vom 04. September 1995 - 2 E 494/95.Me (https://dejure.org/1995,9742)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fristsetzung zur Teilnahme an Aufbauseminar

    Bei dieser stillschweigenden Fristverlängerung - die im Hinblick auf die besonderen Lebensumstände der Klägerin unmittelbar nach einem Umzug und Aufnahme einer Ausbildung mit zeitweiligem Auslandsaufenthalt sachlich geboten gewesen sein dürfte (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 12.3.2003 - 7 B 575/03 -, juris - ähnlich VG Meinigen, Beschluss vom 4.9.1995 - 2 E 494/95.Me -, ZfSch 1996, 159; Dauer, in: Hentschel, StVR, 39. Aufl. 2007, § 2 a StVG Rn. 15 -), hat sie jedoch davon abgesehen, der Klägerin eine neue Frist zu setzen, deren Nichtbefolgung dieser entgegen gehalten werden könnte.
  • VG Saarlouis, 11.06.2018 - 5 L 752/18

    Entzug der Fahrerlaubnis auf Probe wegen der innerhalb der gesetzten Frist nicht

    Das habe das VG Meiningen im Beschluss vom 04.09.1995 - 2 E 494/95.Me -, ZfS 1996, 159 so entschieden.
  • VG Sigmaringen, 28.11.2001 - 4 K 1636/01

    Unverschuldete Versäumung eines Aufbauseminars - Absehen von

    Zwar dürfte eine Entziehung der Fahrerlaubnis entgegen dem Wortlaut des § 2 a Abs. 3 StVG dann rechtswidrig weil unverhältnismäßig sein, wenn die nachträgliche Bereitschaft zur Nachschulung glaubhaft gemacht wird und die Einhaltung der Frist aus nicht vom Betroffenen zu vertretenden Umständen unmöglich war (vgl. VG Meiningen, Beschl. v. 04.09.1995 - 2 E 494/95 -, ZfSch 1996, 159 f.).
  • VG Schleswig, 05.03.2001 - 3 A 289/99

    Fahrerlaubnis, Aufbauseminar, Ordnungswidrigkeit

    (vgl. Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, aaO, § 4 StVG, Rn. 16, § 2 a StVG, Rn. 15; VG Meiningen, Beschluss vom 04.09.1885, ZfS 1996, 159, 159 für § 2 a StVG; für § 2 a Abs. 3 StVG offengelassen von VGH Kassel, Beschluss vom 26.08.1992, NZV 1993, 87, 87; OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.09.1989, NZV 1990, 87, 87).
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