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   OVG Thüringen, 17.12.1997 - 2 EO 112/96   

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https://dejure.org/1997,10476
OVG Thüringen, 17.12.1997 - 2 EO 112/96 (https://dejure.org/1997,10476)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 (https://dejure.org/1997,10476)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 (https://dejure.org/1997,10476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstliche Beurteilung; Auswahlentscheidung; Dienstherr; Beförderungsstelle; Bewerber; Gerichtliches Anordnungsverfahren; Mitbewerber; Einfluß auf das Ergebnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98

    Beförderungen; Beförderungen

    Diese Frage ist nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem der Antragsgegner während des Beschwerdeverfahrens - zulässigerweise (vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 - sowie von Golitschek, ThürVBl. 1996, 1, 4 m. w. N.) - eine erneute Auswahlentscheidung getroffen und dabei den Antragsteller in den durch die Pflicht zur Bestenauslese gebotenen Leistungsvergleich einbezogen hat, ihn also nicht mehr wegen der fehlenden Mindestdienstzeit ausgeschlossen hat.

    Wegen der nunmehrigen Einbeziehung des Antragstellers in die Auswahlentscheidung kann ferner die Frage offenbleiben, ob die verfahrensgegenständliche Stelle pflichtwidrig nicht ausgeschrieben worden ist (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 -).

    So hat der Antragsgegner bei seiner erneuten Auswahl den erforderlichen Leistungsvergleich auf der Grundlage aktueller Beurteilungen vorgenommen (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 -) und ist - hinsichtlich des im hier zu entscheidenden Verfahren allein interessierenden Verhältnisses zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen - zu dem Ergebnis gekommen, daß letzterem der Vorzug zu gewähren sei.

  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen für das Leistungsurteil eine besondere Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15. Dezember 1998 - 2 EO 319/98 - und vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 -).
  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

    Bei statusrelevanten Maßnahmen wie Ernennungen bzw. Beförderungen ist aufgrund der Ämterstabilität in der Regel ein Anordnungsgrund ohne weiteres anzuerkennen (vgl. BVerwGE 80, 127 ff.; vgl. außerdem BVerfG NJW 1990, 501; Günther NVwZ 1986, 697/703 m.w.N. und den Beschluss der beschließenden Kammer vom 19.12.1995 - 4 E 1103/95.We -, bestätigt durch ThürOVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, ThürVBl.

    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43, 325, 330; vgl. auch BVerwG, ThürVBl.

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - und vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -).
  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

    Der Antragsgegner unterlässt es aber sowohl in diesem Verfahrensstadium als auch im Beschwerdeverfahren eindeutig und unmissverständlich, dann die neue Beurteilung zur Rechtfertigung seiner Entscheidung heranzuziehen (vgl. im Übrigen zur Berücksichtigung nachträglicher, verschlechternder Beurteilungen im Auswahlverfahren: Beschluss des Senats vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -).
  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

    Bei statusrelevanten Maßnahmen wie Ernennungen bzw. Beförderungen ist auf Grund der Ämterstabilität in der Regel ein Anordnungsgrund ohne weiteres anzuerkennen (vgl. BVerwGE 80, 127 ff.; vgl. außerdem BVerfG NJW 1990, 501; Günther NVwZ 1986, 697/703 m.w.N. und den Beschluss der beschließenden Kammer vom 19.12.1995 - 4 E 1103/95.We -, bestätigt durch ThürOVG, Beschluss vom; 7.12.1997-2 EO 112/96 -, ThürVBI. 1998, 162 f.; ThürOVG, B. v. 31.03.2003 - 2 EO 545/02 -, in Juris).

    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43,325,330; vgl. auch BVerwG, ThürVBI. 1994, 85).

  • VG Weimar, 17.07.2006 - 4 E 390/06
    Jedenfalls bei einem Zeitablauf von mehr als drei bis vier Jahren wird eine Beurteilung in aller Regel nicht mehr hinreichend zeitnah sein (vgl. etwa: ThürOVG, Beschl. v. 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, ThürVBl. 1998, 162 f. für vier Jahre alte Beurteilungen; OVG NRW, Beschl. v. 19.09.2001 - 1 B 704/01 -: nicht länger als drei Jahre; VG Weimar, Beschl. v. 02.02.2001 - 4 E 2370/00.We -, n.v.: 2 Jahre und 7 Monate alte Regelbeurteilung noch hinreichend aktuell).
  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - und vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -).
  • VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11

    Fehlende Dienstpostenbewertung; keine vorherige Erprobung auf einem

    Danach hätte eine dienstliche Beurteilung spätestens nach vier Jahren soviel an Aussagekraft verloren hat, dass sie ihre Funktion, wesentliches Erkenntnismittel für eine Beförderungsauswahl zu sein, nicht mehr erfüllen kann (vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, ThürVBl. 1998, 162 f. für vier Jahre alte Beurteilungen).
  • VG Meiningen, 29.10.2008 - 1 E 364/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Einordnung von Beurteilungen oberster Bundesgerichte

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine besondere Bedeutung zu (ThürOVG, B. v. 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - B. v. 17.12.1997 - 2 EO 112/96 - ).
  • VG Weimar, 21.10.2003 - 4 E 1073/03

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderungsauswahl;

  • VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
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