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   OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05   

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OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05 (https://dejure.org/2006,7910)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04.08.2006 - 2 EO 1159/05 (https://dejure.org/2006,7910)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04. August 2006 - 2 EO 1159/05 (https://dejure.org/2006,7910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GewO § 35 Abs 1; GewO § 35 Abs 7a; GG Art 12; VwGO § 146 Abs 4 S 6
    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit; Gewerberecht; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; Steuerschuld; Sozialversicherungsabgaben; Sanierungskonzept; Verschulden; Verhältnismäßigkeit; Berufsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer gewerberechtlichen Untersagungsverfügung; Voraussetzungen für das Bestehen einesüberwiegenden Interesses am Sofortvollzug; Anforderungen an die Prognose der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden; ...

  • Judicialis

    GewO § 35 Abs. 1; ; GewO § 35 Abs. 7a; ; GG Art. 12; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; Steuerschuld; Sozialversicherungsabgaben; Sanierungskonzept; Verschulden; Verhältnismäßigkeit; Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit kann aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abzuleiten sein, die infolge des Fehlens von Geldmitteln eine ordnungsgemäße Betriebsführung im Allgemeinen und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten im Besonderen verhindert, ohne dass insbesondere durch Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes Anzeichen für eine Besserung erkennbar sind (in Anschluss an die st. Rechtspr. des BVerwG seit Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1, und 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9).

    Dabei ist die gesamte Situation des Gewerbetreibenden einschließlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewerten (Beschlüsse des Senats vom 15.06.2000 - 2 ZEO 497/00 - und vom 07.05.1998 - 2 EO 834/96 - st. Rechtsprechung BVerwG, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 - und - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, sowie Beschlüsse vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 69, jeweils m. w. N.).

    Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und Erfolg versprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, a. a. O., und Beschlüsse vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 -, a. a. O. m. w. N. und vom 09.03.1988 - 1 B 17.88 -, zit. n. juris).

    Es verbleibt der Vorwurf gegenüber dem Antragsteller des sozialen Fehlverhaltens, der sich auf die Missachtung steuerlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten und vor allem auf die Nichtabführung treuhänderisch überantworteter Geldmittel der Sozialversicherung gründet (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, a. a. O).

    Diesen Gefahren kann nur durch die völlige Untersagung der Gewerbeausübung entgegengetreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, a. a. O., und Beschluss vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit kann aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abzuleiten sein, die infolge des Fehlens von Geldmitteln eine ordnungsgemäße Betriebsführung im Allgemeinen und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten im Besonderen verhindert, ohne dass insbesondere durch Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes Anzeichen für eine Besserung erkennbar sind (in Anschluss an die st. Rechtspr. des BVerwG seit Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1, und 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9).

    Dabei ist die gesamte Situation des Gewerbetreibenden einschließlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewerten (Beschlüsse des Senats vom 15.06.2000 - 2 ZEO 497/00 - und vom 07.05.1998 - 2 EO 834/96 - st. Rechtsprechung BVerwG, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 - und - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, sowie Beschlüsse vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 69, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Diesen Gefahren kann nur durch die völlige Untersagung der Gewerbeausübung entgegengetreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, a. a. O., und Beschluss vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63).

    Sie wird auch unter Berücksichtigung sozialer Belange nicht unzulässig beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1982 - 1 C 124/80 -, zit. n. juris, sowie Beschlüsse vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 - , a. a. O., vom 17.08.1995 - 1 C 124.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 60, und vom 12.01.1993 - 1 B 1.93 -, NVwZ 1993, 1189, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Dabei ist die gesamte Situation des Gewerbetreibenden einschließlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewerten (Beschlüsse des Senats vom 15.06.2000 - 2 ZEO 497/00 - und vom 07.05.1998 - 2 EO 834/96 - st. Rechtsprechung BVerwG, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 - und - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, sowie Beschlüsse vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 69, jeweils m. w. N.).

    Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und Erfolg versprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, a. a. O., und Beschlüsse vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 -, a. a. O. m. w. N. und vom 09.03.1988 - 1 B 17.88 -, zit. n. juris).

  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98

    Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Dabei kommt es nicht auf die materielle Rechtmäßigkeit der Abgabenschuld an; entscheidend ist ungeachtet sonstiger Gegenrechte die Fälligkeit der Steuerschuld (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30.09.1998 - 1 B 100.98 -, GewArch 1999, 31, vom 12.03.1997 - 1 B 72.97 -, zit. n. juris, und vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 -, GewArch 1995, 111).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Dabei kommt es nicht auf die materielle Rechtmäßigkeit der Abgabenschuld an; entscheidend ist ungeachtet sonstiger Gegenrechte die Fälligkeit der Steuerschuld (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30.09.1998 - 1 B 100.98 -, GewArch 1999, 31, vom 12.03.1997 - 1 B 72.97 -, zit. n. juris, und vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 -, GewArch 1995, 111).
  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Sie wird auch unter Berücksichtigung sozialer Belange nicht unzulässig beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1982 - 1 C 124/80 -, zit. n. juris, sowie Beschlüsse vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 - , a. a. O., vom 17.08.1995 - 1 C 124.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 60, und vom 12.01.1993 - 1 B 1.93 -, NVwZ 1993, 1189, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Dabei kommt es nicht auf die materielle Rechtmäßigkeit der Abgabenschuld an; entscheidend ist ungeachtet sonstiger Gegenrechte die Fälligkeit der Steuerschuld (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30.09.1998 - 1 B 100.98 -, GewArch 1999, 31, vom 12.03.1997 - 1 B 72.97 -, zit. n. juris, und vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 -, GewArch 1995, 111).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Rückstände bei öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten, insbesondere Steuerrückstände, sind dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 09.04.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
    Sie wird auch unter Berücksichtigung sozialer Belange nicht unzulässig beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1982 - 1 C 124/80 -, zit. n. juris, sowie Beschlüsse vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 - , a. a. O., vom 17.08.1995 - 1 C 124.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 60, und vom 12.01.1993 - 1 B 1.93 -, NVwZ 1993, 1189, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 7 LA 186/11

    Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung

    Die Untersagung ist zulässig, um Kunden, Beschäftigte und Allgemeinheit vor Nachteilen durch einen wirtschaftlich nicht leistungsfähigen, weil von ständigen Pfändungen bedrohten, und dadurch persönlich ungeeigneten Gewerbetreibenden zu schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1882 - 1 C 124.80 -, juris; OVG Weimar, Beschl. v. 4.8.2006 - 2 EO 1159/05 -, GewArch 2006, 472f. mwN).
  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 A 363/14

    Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche

    Sie wird auch unter Berücksichtigung sozialer Belange nicht unzulässig beschränkt (BVerwG, Urt. v. 16. März 1982, a. a. O.; Beschl. v. 12. Januar 1992, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54; Beschl. v. 8. Februar 1996, Buchholz 451.20 § 35 Nr. 6; ThürOVG, Beschl. v. 4. August 2006, GewArch 2006, 472).".
  • OVG Thüringen, 23.02.2023 - 3 EO 559/22

    Sofortige Vollziehung der Rücknahme der Gewerbeerlaubnis eines Immobilienmaklers

    Unzuverlässig im Sinne des Gewerberechts ist nach der Rechtsprechung derjenige, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß, d. h. im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der guten Sitten, ausüben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 1 B 26.98 - Rn. 4; Thüringer OVG, Beschluss vom 4. August 2006 - 2 EO 1159/05 - Rn. 23 - jeweils juris).
  • VG Mainz, 08.01.2019 - 1 L 1183/18

    Gaststätte in Mainz darf vorläufig nur unter (weiteren) Einschränkungen geöffnet

    Als unzuverlässig ist nach der Konkretisierung durch die Rechtsprechung insgesamt derjenige anzusehen, der nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe ordnungsmäßig ausüben wird (siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96/91 -, juris, Rn. 4; ThürOVG, Beschluss vom 4. August 2006 - 2 EO 1159/05 -, LKV 2007, 140; Schönleiter, Gaststättengesetz,1. Auflage 2012, § 4, Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10

    Gewerbeuntersagung, künstlerische Tätigkeit

    Sie wird auch unter Berücksichtigung sozialer Belange nicht unzulässig beschränkt (BVerwG, Urt. v. 16. März 1982, a. a. O.; Beschl. v. 12. Januar 1992, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54; Beschl. v. 8. Februar 1996, Buchholz 451.20 § 35 Nr. 6; ThürOVG, Beschl. v. 4. August 2006, GewArch 2006, 472).
  • VG Schwerin, 01.04.2011 - 7 B 79/11

    Erweiterte Gewerbeuntersagung bei Steuerschulden

    Nr. 48 zu § 35 GewO [451.20], des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris Rdnr. 7, und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 4. August 2006 - 2 EO 1159/05 -, GewArch 2006, S. 472 [473]).
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