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   OVG Thüringen, 15.05.2014 - 2 EO 144/14   

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https://dejure.org/2014,12447
OVG Thüringen, 15.05.2014 - 2 EO 144/14 (https://dejure.org/2014,12447)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 EO 144/14 (https://dejure.org/2014,12447)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 EO 144/14 (https://dejure.org/2014,12447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts in Verfahren um die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Justiz Thüringen

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 52 Abs 2 GKG 2004, § 46 FeV
    Streitwert im Fahrerlaubnisrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Streitwerts in Verfahren um die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 30.11.2011 - 2 S 243/11
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.2014 - 2 EO 144/14
    Der Senat folgt insoweit unter Berücksichtigung der amtlichen Begründung (BR-Drucks. 442/98, S. 244) der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 23. November 2010 - 11 CS 010.2550 - Juris, Rn. 13 f.; a. A. OVG HH, Beschluss vom 30. November 2011 - 2 S 243/11 - Juris).
  • OVG Thüringen, 25.06.2014 - 2 EO 124/14

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    Der Senat folgt den Empfehlungen des Streitwertkatalogs dahin, die Anhänger-Klasse E nicht mehr werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 15. Mai 2014 - 2 EO 144/14 - m. w. N., veröffentlicht auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts http://www.thovg.thueringen.de).

    Die Fahrerlaubnisklassen B und C1 sind wertmäßig nach der Entscheidung des Senats vom 15. Mai 2014 - 2 EO 144/14 - (a. a. O.) eigenständig zu berücksichtigen, weil die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C1 (wie im Fall der Klasse C) den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B zwar voraussetzt, aber nicht die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg einschließt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 3 M 216/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeforderten

    Fahrerlaubnisse, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von anderen Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind, die ihrerseits der Bemessung des Streitwertes zugrunde gelegt werden, kommt insoweit keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. z.B. VGH BW, Beschluss vom 6. April 2017 - 10 S 342/17 - juris Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 - juris Rn. 4; ThürOVG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 2 EO 144/14 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 11 C 10.265 - juris Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15

    Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der

    Der Senat folgt den Empfehlungen des Streitwertkatalogs dahin, die Anhänger-Klasse E nicht mehr werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Mai 2014 - 2 EO 144/14 - ThürVGRspr 2015, 65).
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