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   OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14   

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OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14 (https://dejure.org/2015,12021)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.04.2015 - 2 EO 217/14 (https://dejure.org/2015,12021)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. April 2015 - 2 EO 217/14 (https://dejure.org/2015,12021)
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Volltextveröffentlichung

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Personalratsbeteiligung bei fristloser Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens und bei fristgebundener Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92

    Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Vor der fristlosen Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens - wie vorliegend - ist gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 ThürPersVG eine Anhörung der Personalvertretung zwingend durchzuführen, die im Gegensatz zur Mitbestimmung bei der Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 ThürPersVG nicht von einem Antrag des Beschäftigten abhängt (vgl. Gliech/Schwill/Seider, Thüringer Personalvertretungsgesetz, 5. Aufl., § 78 Rn. 21; Bieler/Vogelsang/Kleffner/Schipp, Landespersonalvertretungsrecht Thüringen, § 78 Rn. 74; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23/83 - DVBl. 1985, 1236 zum PersVG BW; BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 - BVerwGE 91, 73 zum PersVG RP).

    Während im Fall der fristlosen Entlassung - wie erwähnt - ein Anhörungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 3 Satz 1 ThürPersVG gegeben ist, besteht im Fall der fristgebundenen Entlassung das stärkere Mitwirkungsrecht der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 ThürPersVG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23/83 - DVBl. 1985, 1236; Juris Rn. 12, wonach die irrtümliche, weil unrichtige Mitwirkung des Personalrats an einer fristlosen Entlassung nicht die Mitwirkung an der fristgebundenen Entlassung umfasst; s. a. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 - BVerwGE 91, 73; Juris Rn. 33; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22/87 - BVerwGE 82, 356).

  • VG Meiningen, 17.12.2013 - 1 E 455/13

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; strafrechtliche Relevanz einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Auf den Eilantrag des Antragstellers vom 29. August 2013 ordnete das Verwaltungsgericht Meiningen durch Beschluss vom 17. Dezember 2013 (Az.: 1 E 455/13 Me) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Entlassungsverfügung vom 31. Juli 2013 an, weil die Voraussetzungen für die fristlose Entlassung nicht vorlägen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte und die Verwaltungsakten (eine Personalakte, vier Heftungen, eine Ermittlungsakte) sowie auf die beigezogene Gerichtsakte 1 E 455/13 Me (2 EO 22/14) Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Vor der fristlosen Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens - wie vorliegend - ist gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 ThürPersVG eine Anhörung der Personalvertretung zwingend durchzuführen, die im Gegensatz zur Mitbestimmung bei der Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 ThürPersVG nicht von einem Antrag des Beschäftigten abhängt (vgl. Gliech/Schwill/Seider, Thüringer Personalvertretungsgesetz, 5. Aufl., § 78 Rn. 21; Bieler/Vogelsang/Kleffner/Schipp, Landespersonalvertretungsrecht Thüringen, § 78 Rn. 74; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23/83 - DVBl. 1985, 1236 zum PersVG BW; BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 - BVerwGE 91, 73 zum PersVG RP).

    Während im Fall der fristlosen Entlassung - wie erwähnt - ein Anhörungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 3 Satz 1 ThürPersVG gegeben ist, besteht im Fall der fristgebundenen Entlassung das stärkere Mitwirkungsrecht der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 ThürPersVG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23/83 - DVBl. 1985, 1236; Juris Rn. 12, wonach die irrtümliche, weil unrichtige Mitwirkung des Personalrats an einer fristlosen Entlassung nicht die Mitwirkung an der fristgebundenen Entlassung umfasst; s. a. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 - BVerwGE 91, 73; Juris Rn. 33; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22/87 - BVerwGE 82, 356).

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Die personalvertretungsrechtlich gebotene Information ist nur gewährleistet, wenn kenntlich gemacht wird, dass der Beschäftigte auch gemäß dem Personalvertretungsrecht von der beabsichtigten Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird (vgl. zum inhaltsgleichen § 78 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BPersVG im Fall der Mitwirkung nach § 78 Abs. 1 Nrn. 3 bis 5 BPersVG: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 2 C 4/99 - BVerwGE 110, 173 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 27/82 - BVerwGE 68, 197).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Während im Fall der fristlosen Entlassung - wie erwähnt - ein Anhörungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 3 Satz 1 ThürPersVG gegeben ist, besteht im Fall der fristgebundenen Entlassung das stärkere Mitwirkungsrecht der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 ThürPersVG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23/83 - DVBl. 1985, 1236; Juris Rn. 12, wonach die irrtümliche, weil unrichtige Mitwirkung des Personalrats an einer fristlosen Entlassung nicht die Mitwirkung an der fristgebundenen Entlassung umfasst; s. a. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 - BVerwGE 91, 73; Juris Rn. 33; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22/87 - BVerwGE 82, 356).
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Die Feststellung der mangelnden Bewährung in der Probezeit kann sich zwar aus einem Dienstvergehen im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG ergeben, muss sie aber nicht, weil sie kein solches voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 89/81 - DVBl. 1983, 1105).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 9.92

    Urlaubsanspruch - Kürzung - Teilzeitbeschäftigte - Berechnung

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Allerdings kann die Mitbestimmung des Personalrats bis zum Ergehen des Widerspruchsbescheids als der abschließenden Entscheidung im Entlassungsverfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 9/92 - BVerwGE 68, 189 zur Mitwirkung des Personalrats bei der Entlassung eines Beamten auf Widerruf).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Die personalvertretungsrechtlich gebotene Information ist nur gewährleistet, wenn kenntlich gemacht wird, dass der Beschäftigte auch gemäß dem Personalvertretungsrecht von der beabsichtigten Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird (vgl. zum inhaltsgleichen § 78 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BPersVG im Fall der Mitwirkung nach § 78 Abs. 1 Nrn. 3 bis 5 BPersVG: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 2 C 4/99 - BVerwGE 110, 173 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 27/82 - BVerwGE 68, 197).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14
    Allerdings kann die Mitbestimmung des Personalrats bis zum Ergehen des Widerspruchsbescheids als der abschließenden Entscheidung im Entlassungsverfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 9/92 - BVerwGE 68, 189 zur Mitwirkung des Personalrats bei der Entlassung eines Beamten auf Widerruf).
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 2 EO 402/21

    Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Umfang der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, kann eine unterbliebene Beteiligung der Personalvertretung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 9.82 - Juris, Rn. 14 ff.; Beschluss des Senats vom 14. April 2015 - 2 EO 217/14 - n. v., Abdr. S. 10; Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 EO 410/21 - n. v., Abdr. S. 13).
  • OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16

    Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche

    Dahingestellt bleiben kann, ob, wie das Verwaltungsgericht entschieden hat, ein Fehler wegen der behaupteten unzureichenden Unterrichtung nach § 46 ThürVwVfG unbeachtlich wäre, weil keine andere Entscheidung in der Sache hätte ergehen können, und welche Folgen eine zunächst unterbliebene, grundsätzlich aber nachholbare Mitwirkung hätte (vgl. Beschluss des Senats vom 14. April 2015 - 2 EO 217/14 - Abdruck S. 10, zur Entlassung).
  • VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16

    Zur Klageart bei Klage auf Erstattung von Kosten eines Widerspruchs sowie der

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht ordnete mit Beschluss vom 14.04.2015 (Az.: 2 EO 217/14) die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs an, nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen zuvor den Aussetzungsantrag mit Beschluss vom 11.03.2014 abgelehnt hatte (Az.: 1 E 19/14 Me).
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