Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7945
OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98 (https://dejure.org/1998,7945)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 (https://dejure.org/1998,7945)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 2 EO 319/98 (https://dejure.org/1998,7945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsvergleich bei Beförderung; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Beförderung eines konkurrierenden Bewerbers; Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten; Festlegung eines Mindestdienstzeiterfordernisses bei Beamten; Beurteilung eines Beamten in einem ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 17.12.1997 - 2 EO 112/96

    Dienstliche Beurteilung; Auswahlentscheidung; Dienstherr; Beförderungsstelle;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98
    Diese Frage ist nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem der Antragsgegner während des Beschwerdeverfahrens - zulässigerweise (vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 - sowie von Golitschek, ThürVBl. 1996, 1, 4 m. w. N.) - eine erneute Auswahlentscheidung getroffen und dabei den Antragsteller in den durch die Pflicht zur Bestenauslese gebotenen Leistungsvergleich einbezogen hat, ihn also nicht mehr wegen der fehlenden Mindestdienstzeit ausgeschlossen hat.

    Wegen der nunmehrigen Einbeziehung des Antragstellers in die Auswahlentscheidung kann ferner die Frage offenbleiben, ob die verfahrensgegenständliche Stelle pflichtwidrig nicht ausgeschrieben worden ist (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 -).

    So hat der Antragsgegner bei seiner erneuten Auswahl den erforderlichen Leistungsvergleich auf der Grundlage aktueller Beurteilungen vorgenommen (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 -) und ist - hinsichtlich des im hier zu entscheidenden Verfahren allein interessierenden Verhältnisses zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen - zu dem Ergebnis gekommen, daß letzterem der Vorzug zu gewähren sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 1 B 2453/92

    Ausgeschriebener Dienstposten; Untersagung; Anordnungsanspruch;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98
    Derartige Einwände gegen eine dienstliche Beurteilung können in einem gerichtlichen Eilverfahren wie hier ("Konkurrentenstreit") nur dann berücksichtigt werden, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. VGH BW, Beschluß vom 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267; s. auch OVG NW, Beschluß vom 3. Juli 1992 - 1 B 2453/92 -, NVwZ-RR 1993, 278, und OVG Saarl, Beschluß vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 - , DRiZ 1995, 271).
  • OVG Saarland, 29.08.1994 - 1 W 30/94

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsverbot; Formverstoß;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98
    Derartige Einwände gegen eine dienstliche Beurteilung können in einem gerichtlichen Eilverfahren wie hier ("Konkurrentenstreit") nur dann berücksichtigt werden, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. VGH BW, Beschluß vom 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267; s. auch OVG NW, Beschluß vom 3. Juli 1992 - 1 B 2453/92 -, NVwZ-RR 1993, 278, und OVG Saarl, Beschluß vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 - , DRiZ 1995, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98
    Derartige Einwände gegen eine dienstliche Beurteilung können in einem gerichtlichen Eilverfahren wie hier ("Konkurrentenstreit") nur dann berücksichtigt werden, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. VGH BW, Beschluß vom 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267; s. auch OVG NW, Beschluß vom 3. Juli 1992 - 1 B 2453/92 -, NVwZ-RR 1993, 278, und OVG Saarl, Beschluß vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 - , DRiZ 1995, 271).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98
    Diese Vorgaben dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich auch das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung dieser Vorschriften (vgl. BVerwGE 80, 123 [124]).
  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    2001, 196 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - NVwZ 1996, 806 m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -).

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - und vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -).

  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

    Die Beanstandung der Beurteilung muss in diesem Sinne aussichtsreich sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschl. des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr 1999, 93; im Anschluss an: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).

    Seine gegenläufige Rechtsprechung gibt der Senat auf (vgl. Beschl. des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr 1999, 93; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

    Der jeweilige zu befördernde Bewerber ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 ThürRiG i. V. m. §§ 29, 8 Abs. 2 ThürBG nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung (sog. Leistungsgrundsatz) auszuwählen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, SächsVBl. 2001, 196 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - NVwZ 1996, 806 m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -).

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - und vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -).

  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen für das Leistungsurteil eine besondere Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15. Dezember 1998 - 2 EO 319/98 - und vom 17. Dezember 1997 - 2 EO 112/96 -).
  • VG Weimar, 21.10.2003 - 4 E 1073/03

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderungsauswahl;

    Wesentliche Grundlage für den danach zu fordernden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997, - 2 EO 112/96 -, ThürVGRspr. 1998, 49 ff. und vom 15.12.1998, - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, 93 ff.) sind neben den Personalakten insbesondere zeitnahe Regelbeurteilungen oder, wenn solche fehlen, aktuelle Bedarfsbeurteilungen.

    Ob daraus zugleich Zweifel an der Fehlerfreiheit der für die Auswahlentscheidung herangezogenen dienstlichen Beurteilungen angezeigt sein könnten, kann, weil es darauf nicht mehr ankommt, offen bleiben (dazu, dass im gerichtlichen Eilverfahren wie dem vorliegenden Konkurrentenstreit nur offensichtliche Fehler der Beurteilung Berücksichtigung finden sollen, vgl. ThürOVG, B. v. 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr.

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43, 325, 330; vgl. auch BVerwG, ThürVBl.

    Einwände gegen dienstliche Beurteilungen im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens sind freilich grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. dazu im Einzelnen ThürOVG, B. v. 15. Dezember 1998 - 2 EO 319/98 -, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 29.10.2008 - 1 E 364/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Einordnung von Beurteilungen oberster Bundesgerichte

    Der jeweilige zu befördernde Bewerber ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 ThürRiG i. V. m. §§ 29, 8 Abs. 2 ThürBG nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung (sog. Leistungsgrundsatz) auszuwählen (st. Rspr.; vgl. ThürOVG, B. v. 28.10.2001 - 2 EO 515/01 - B. v. 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - B. v. 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - OVG Sachsen, B. v. 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, …

    Dabei kommt den letzten, aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine besondere Bedeutung zu (ThürOVG, B. v. 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - B. v. 17.12.1997 - 2 EO 112/96 - ).

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43,325,330; vgl. auch BVerwG, ThürVBI. 1994, 85).

    Einwände gegen dienstliche Beurteilungen im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens sind freilich grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. dazu im Einzelnen ThürOVG, B. v. 15. Dezember 1998-2 EO 319/98 -, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 14.09.2007 - 1 E 329/07

    Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Vereinbarkeit der Beförderungsrichtlinie

    Davon ausgehend sind wesentliche Grundlage für den erforderlichen aktuellen Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten neben den Personalakten insbesondere zeitnahe Regelbeurteilungen oder, wenn solche fehlen, aktuelle Bedarfsbeurteilungen (ThürOVG, B. v. ThürOVG B. v. 13.04.2006, 1EO 1065/05 sowie B. v. 15.12.1998, 2 EO 319/98, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht