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   OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17   

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OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17 (https://dejure.org/2018,53513)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21.12.2018 - 2 EO 547/17 (https://dejure.org/2018,53513)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 (https://dejure.org/2018,53513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bewerberauswahl; Einbeziehung; höherwertiger Dienstposten; dienstliche Beurteilung; Arithmetisierung; Leistungsvergleich; Reihung; Gesamturteil; Begründung; Plausibilität; Ausschärfung; Tatsachengrundlage; ...

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Prüfung eines Verstoßes gegen das Arithmetisierungsverbot in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bewerberauswahl; Einbeziehung; höherwertiger Dienstposten; dienstliche Beurteilung; Arithmetisierung; Leistungsvergleich; Reihung; Gesamturteil; Begründung; Plausibilität; Ausschärfung; Tatsachengrundlage; ...

  • rechtsportal.de

    Vorname einer Reihung der in die Auswahlentscheidung einzubeziehenden Beamten; Auswahl des Dienstherrn auf der Grundlage der aktuellen Gesamturteile; Berücksichtigung der Summe aus den vergebenen Punkten für die Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbeurteilung; Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16

    Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Diese betrifft einen internen Vorgang bei der Willensbildung, der die Rechtmäßigkeit der beteiligungspflichtigen Maßnahme des Dienstherrn nicht berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 28/82 - Juris, Rn. 17; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35/88 - Juris, Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 B 158/15 - Juris, Rn. 20; Beschluss des Senats vom 9. Februar 2017 - 2 EO 802/16 - Juris, Rn. 15).

    Das Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten ist - auch nach der Änderung durch das Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49) - schwächer ausgestaltet als das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2017 - 2 EO 802/16 - Juris, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 1. April 2015 - 1 M 7/15 - Juris, Rn. 6).

    Das Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten gewährt dem Betroffenen keine eigene, unabhängig vom materiellen Recht selbständig durchsetzbare Rechtsposition (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2017, a. a. O., m. w. N.; ferner Beschluss OVG NW, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 6 A 1978/07 - Juris, Rn. 88; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 B 39/10 - Juris, Rn. 6).

    Es geht zudem aus den Akten nicht hervor und ist nicht dargelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragten von ihrem Einspruchsrecht (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ThürGleichStG) Gebrauch gemacht hätten; auch insoweit gilt die Maßnahme als gebilligt (§ 20 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürGleichStG; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Februar 2017 - 2 EO 802/16 - Juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Denn der ausgewählte Bewerber soll der am besten geeignete für jeden Dienstposten sein, der für einen Inhaber des höheren Statusamts amtsangemessen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - Juris, Rn. 44 m. w. N.).

    Hält eine Beamtin die Erläuterung ihrer dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihr, konkrete Punkte zu benennen, die sie entweder für unklar oder für unzutreffend hält (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - Juris, Rn. 37).

    Die Auswahl der heranzuziehenden Erkenntnisquellen, die ihn in die Lage versetzen sollen, eine dienstliche Beurteilung auch in der erforderlichen Differenzierung zu erstellen, unterliegt vielmehr grundsätzlich seiner gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzung (vgl. von der Weiden, Die dienstliche Beurteilung, insbesondere in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ThürVBl. 2018, 245 [280] unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - Juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, wobei darauf zu achten ist, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Juris, Rn. 78, und BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 23 f, jeweils m. w. N.; ferner BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83).

    Angesichts dessen, dass die verbalen Begründungen der Gesamturteile damit nicht lediglich eine Erläuterung von Einzelbewertungen, sondern eine Gewichtung einzelner bestenauswahlbezogener Gesichtspunkte erkennen lassen, genügen sie auch in formeller Hinsicht den an sie zu stellenden Begründungsanforderungen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 39 m. w. N., und Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - Juris, Rn. 63).

    Nur die Änderung eines Gesamturteils ist gesondert begründungsbedürftig (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 33 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13

    Schriftliche Niederlegung der Auswahlerwägungen auch bei nicht erfülltem

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    (st. Senatsrechtsprechung; vgl. nur Beschluss vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 24, und Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 49).

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 20 ff., und Senatsbeschluss vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13- Juris, Rn. 22, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Ein Anordnungsanspruch ist nur dann gegeben, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten der um Rechtsschutz nachsuchenden Beamtin rechtsfehlerhaft ist, weil deren Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG keine ausreichende Beachtung gefunden hat (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524, und BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. November 2010 (Az.: 2 C 16.09) ausdrücklich klargestellt, dass die gesonderten Auswahlmitteilungen an die Bewerber keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen darstellten, sondern nur die einheitliche, rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt gäben, so dass nur deren (dokumentierte) Begründung die maßgebenden Erwägungen erkennen lassen müsse (vgl. Juris, Rn. 25).

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Der Beamte kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt und seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - ZBR 2013, 376, und Senatsbeschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl. 2011, 245 m. w. N.).

    (st. Senatsrechtsprechung; vgl. nur Beschluss vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 24, und Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 49).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Angesichts dessen, dass die verbalen Begründungen der Gesamturteile damit nicht lediglich eine Erläuterung von Einzelbewertungen, sondern eine Gewichtung einzelner bestenauswahlbezogener Gesichtspunkte erkennen lassen, genügen sie auch in formeller Hinsicht den an sie zu stellenden Begründungsanforderungen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 39 m. w. N., und Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - Juris, Rn. 63).
  • OVG Thüringen, 07.09.2016 - 2 EO 161/15

    Leistungsvergleich unabhängig von Einstufung des aktuellen Dienstpostens;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Vor diesem Hintergrund sind auch Inhaber niedriger bewerteter oder zu bewertender Dienstposten in den Leistungsvergleich einzubeziehen, sofern nicht den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Besetzung der höherwertigen Dienstposten genügt worden ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. September 2016 - 2 EO 161/15 - BU S. 7 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 B 1483/09

    Vorläufiger Rechtsschutz im Beamten-Konkurrentenrechtsstreit; Möglichkeit der

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Aus den hierdurch gewährleisteten Vorwirkungen auf die Gestaltung des Verwaltungsverfahrens lässt sich nicht ableiten, dass die wesentlichen Auswahlerwägungen oder Ausführungen zur Wahrung verfahrensrechtlicher Erfordernisse in der Negativmitteilung an den unterlegenen Bewerber enthalten sein müssen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 1 B 1483/09 - Juris, Rn. 7 ff., m. w. N.).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, wobei darauf zu achten ist, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Juris, Rn. 78, und BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 23 f, jeweils m. w. N.; ferner BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15

    Zur Umsetzung einer Beamtin

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 39.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; fehlende Anhörung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - 6 A 1978/07

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Funktion einer

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 810/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - 6 A 420/19

    Dienstliche; Beurteilung; Endbeurteiler; Abweichungsbegründung; Quervergleich;

    OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 -, juris Rn. 59; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 B 11207/17 -, a. a. O. Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 852/19

    Beförderungskonkurrenz; Frauenförderung; Öffnungsklausel; starre; Quote;

    OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 -, juris Rn. 59; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 B 11207/17 -, a. a. O. Rn. 21.
  • OVG Thüringen, 13.02.2020 - 2 EO 516/18

    Vorgaben für die Eröffnung und Besprechung einer dienstlichen Beurteilung

    Die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens setzt regelmäßig voraus, dass der Dienstherr zuvor eine Auswahlentscheidung getroffen hat (st. Senatsrechtsprechung; vgl. nur Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Sie betrifft einen internen Vorgang bei der Willensbildung, der die Rechtmäßigkeit der beteiligungspflichtigen Maßnahme des Dienstherrn nicht berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 28.82 - Juris, Rn. 17; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - Juris, Rn. 17; ferner Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 - Juris, Rn. 44 m. w. N.).

    Im Ergebnis gilt Entsprechendes für die Frage der ordnungsgemäßen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und deren zustimmender Stellungnahme vom 18. November 2016, zumal das Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten schwächer ausgestaltet ist als das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung und dem Betroffenen keine eigene, unabhängig vom materiellen Recht selbständig durchsetzbare Rechtsposition gewährt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 - Juris, Rn. 45 m. w. N.).

    13 Verwaltungsaktsqualität zu (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 - Juris, Rn. 46).

    Aus den genannten verfassungsrechtlichen Gewährleistungen folgt nur die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen in irgendeiner Weise - und sei es auch nur im Rahmen des Auswahlvermerks - schriftlich niederzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 - Juris, Rn. 47 m. w. N.).

  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

    Aus den hierdurch gewährleisteten Vorwirkungen auf die Gestaltung des Verwaltungsverfahrens lässt sich nicht ableiten, dass die wesentlichen Auswahlerwägungen oder Ausführungen zur Wahrung verfahrensrechtlicher Erfordernisse in der Negativmitteilung an den unterlegenen Bewerber enthalten sein müssen (vgl. OVG NW, B.v. 16.3.2010 - 1 B 1483/09 - juris - Rn. 7 ff., m.w.N.; Thüringer OVG, B.v. 21.12.2018 - 2 EO 547/17 - juris Rn.47).

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20 ff.; Thüringer OVG, B.v. 21.12.2018 - 2 EO 547/17 - a.a.O.).

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung wegen fehlender

    Aus den hierdurch gewährleisteten Vorwirkungen auf die Gestaltung des Verwaltungsverfahrens lässt sich nicht ableiten, dass die wesentlichen Auswahlerwägungen oder Ausführungen zur Wahrung verfahrensrechtlicher Erfordernisse in der Negativmitteilung an den unterlegenen Bewerber enthalten sein müssen (vgl. OVG NW, B.v. 16.3.2010 - 1 B 1483/09 - juris Rn. 7 ff.; ThürOVG, B.v. 21.12.2018 - 2 EO 547/17 - juris Rn. 47).

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20 ff.; ThürOVG, B.v. 21.12.2018 - a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19

    Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem

    Es ist ausreichend, wenn die wesentlichen Gründe für die Auswahl den Auswahlunterlagen zu entnehmen sind, deren Kenntnis sich der unterlegene Bewerber durch Akteneinsicht verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 21 und vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 - juris Rn. 14; BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - juris Rn. 10 und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 45; zur Konkurrentenmitteilung siehe OVG Münster, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 1 B 1483/09 - juris Rn. 6 ff.; OVG Weimar, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 - juris Rn. 46 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

    Der Senat teilt die diesbezügliche Auffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21.12.2018 - 2 EO 547/17 -, juris Rn. 60), dass in Fällen, in denen die Bewertungen in allen Bereichen in einem bestimmten Notenbereich liegen, bereits eine gewisse Tendenz zu einer Gesamtbewertung mit einer bestimmten Note vorgezeichnet ist und aus diesem Grund die Vergabe einer Gesamtnote, die dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten entspricht, noch nicht darauf schließen lässt, dass die Gesamtnote rein arithmetisch ermittelt worden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2019 - 6 A 3974/18

    Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung als Anspruch eines

    OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 -, juris Rn. 59; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 B 11207/17 -, a. a. O. Rn. 21.
  • VG Minden, 28.02.2020 - 12 L 1027/19
    OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 -, juris Rn. 59; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 B 11207/17 -, juris Rn. 21.
  • VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17

    Sicherstellung grundsätzlich regelmäßig stattfindender dienstlicher

    Dieser Würdigung steht nicht die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen (vgl. Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 25 f. und Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 B 106.11 - juris Rn. 13; vgl. auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 -, juris Rn. 46), wonach es sich bei der Negativmitteilung an den unterlegenen Bewerber grundsätzlich nicht um einen Verwaltungsakt handelt.
  • VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 E 19.02465

    Dienstliche Beurteilungen bei Verbeamtung von Tarifbeschäftigten

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