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   OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21   

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https://dejure.org/2021,48363
OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21 (https://dejure.org/2021,48363)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.10.2021 - 2 EO 64/21 (https://dejure.org/2021,48363)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 2 EO 64/21 (https://dejure.org/2021,48363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    StVG § 3 Abs 1 S 1; FeV § 11 Abs 6; FeV § 11 Abs 8; FeV § 14 Abs 1 S 1 Nr 2; FeV § 46 Abs 1; FeV § 46 Abs 3; FeV Anlage 4 Nr 9.2.2
    Fehlerhafte Beibringungsanordnung nach Fahrt unter Cannabis-Einfluss; Abstinenznachweis; Analyse; Anamnese; Anhaltspunkt; anlassbezogen; ärztliches Gutachten; Beibringungsanordnung; Betäubungsmittel; Cannabis; Drogen; Drogenscreening; einmalig; Fahrerlaubnis; Entziehung; ...

  • verkehrslexikon.de

    Fehlerhafte Anordnung zur Beibringung eines Facharztgitachtens nach Fahrt unter Cannabis-Einfluss

  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 FeV, § 46 Abs 1 FeV
    Fehlerhafte Beibringungsanordnung nach Fahrt unter Cannabis-Einfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 B 672/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des von der Behörde

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Soweit sich die in der Beibringungsanordnung enthaltenen Fragen auch auf andere Betäubungsmittel als Cannabis erstreckten, waren sie daher nicht mehr anlassbezogen und unzulässig (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 14. November 2013 - 12 ME 158/13 - Juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 - Juris, Rn. 11 ff.).

    Ihm kann insbesondere nicht zugemutet werden, dem Gutachter etwa verständlich zu machen, dass entgegen dem behördlichen Gutachtenauftrag nur bestimmte Teile der Fragestellungen zulässigerweise zum Gegenstand der Untersuchung gemacht werden dürften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - Juris, Rn. 46; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 - Juris, Rn. 19; Dauer in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 11 FeV, Rn. 42c).

    Es kann offen bleiben, ob die erste Frage in der Beibringungsanordnung auch unzulässig ist, soweit sie andere psychoaktiv wirkende Stoffe einbezieht, obwohl es nach dem aktenkundigen Sachverhalt keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür gab, dass der Antragsteller solche Stoffe einnahm oder einnimmt (in dieser Richtung wohl OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 - Juris, Rn. 11 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Eine unzulässige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann daher nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde erst nachträglich die aufzuklärende Frage oder die Begründung für die Gutachtenanforderung berichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 - Juris, Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - Juris, Rn. 50).

    Ihm kann insbesondere nicht zugemutet werden, dem Gutachter etwa verständlich zu machen, dass entgegen dem behördlichen Gutachtenauftrag nur bestimmte Teile der Fragestellungen zulässigerweise zum Gegenstand der Untersuchung gemacht werden dürften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - Juris, Rn. 46; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 - Juris, Rn. 19; Dauer in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 11 FeV, Rn. 42c).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Das kann unmittelbar aus § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV entnommen werden, der bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörde die zu klärenden Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls festlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16/14 - Juris, Rn. 9).

    Auch wenn im Einzelfall denkbar ist, dass Inhalt und Umfang der vom Gutachter zu klärenden Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen der Anordnung entnommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16/14 - Juris, Rn. 9), ist dies hier nicht der Fall.

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Die Fahrerlaubnisbehörde darf aus der unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Vorlage des angeforderten Gutachtens allerdings nur dann auf die Nichteignung schließen, wenn die Anordnung der Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 - Juris, Rn. 22; Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 - Juris, Rn. 19; Urteil vom 17. März 2021 - 3 C 3/20 - Juris, Rn. 49).

    Eine unzulässige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann daher nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde erst nachträglich die aufzuklärende Frage oder die Begründung für die Gutachtenanforderung berichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 - Juris, Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - Juris, Rn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 12 ME 158/13

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Soweit sich die in der Beibringungsanordnung enthaltenen Fragen auch auf andere Betäubungsmittel als Cannabis erstreckten, waren sie daher nicht mehr anlassbezogen und unzulässig (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 14. November 2013 - 12 ME 158/13 - Juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 - Juris, Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Auf den Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung ist aber nicht abzustellen, wenn die ursprünglich zu Recht bestehenden Bedenken gegen die Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers eindeutig ausgeräumt werden, ohne dass es noch der Vorlage des von der Behörde geforderten Gutachtens bedarf (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 11 ZB 16.1535 - Juris, Rn. 11).
  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Februar 2017 - 2 EO 887/16 - Juris, Rn. 23; Dauer in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 11 FeV, Rn. 23: jew. m. w. Nw.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht, die den Schluss auf die fehlende Fahreignung zuließe, liegt nämlich nicht vor, wenn die Behörde ein - ganz oder teilweise - ungeeignetes Mittel zur Aufklärung etwaiger Eignungszweifel gewählt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 1/97 - Juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Die Fahrerlaubnisbehörde darf aus der unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Vorlage des angeforderten Gutachtens allerdings nur dann auf die Nichteignung schließen, wenn die Anordnung der Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 - Juris, Rn. 22; Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 - Juris, Rn. 19; Urteil vom 17. März 2021 - 3 C 3/20 - Juris, Rn. 49).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts auf einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) beruht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2001 - 10 S 1337/01

    Gutachtenbeibringung bei (einmaligem) Konsum von Cannabis

  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Sie könnte daher allenfalls dann im Entziehungsverfahren zu berücksichtigen sein, wenn die ursprünglich zu Recht bestehenden Bedenken dadurch eindeutig ausgeräumt würden und keinerlei Restzweifel hinsichtlich der Fahreignung mehr verblieben (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris Rn. 11; ThürOVG, B.v. 27.10.2021 - 2 EO 64/21 - Blutalkohol 59, 64 = juris Rn. 20).
  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Die entscheidende Einzelrichterin schließt sich der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an, die zu genau derselben Formulierung ergangen ist (OVG LSA, B.v. 14.9.2022 - 3 M 83/22 - juris Rn. 8; VG Karlsruhe, B.v. 5.5.2022 - 11 K 118/22 - n.v. S. 5 f.; VG Schleswig-Holstein, B.v. 28.2.2022 - 3 B 11/22 - n.v. Rn. 6 ff.; ThürOVG, B.v. 27.10.2021 - 2 EO 64/21 - juris Rn. 23; VG Freiburg, B.v. 25.10.2021 - 1 K 2936/21 - n.v. S. 4 f.; VG Schwerin, U.v. 8.6.2021 - 6 A 596/20 SN - juris Rn. 35 ff.; VG Aachen, GB.v. 27.7.2020 - 3 K 411/20 - juris Rn. 30; OVG NW, B.v. 4.6.2020 - 16 B 672/20 - juris OS 2 Rn. 12).
  • VG Würzburg, 22.01.2024 - W 6 S 24.21

    Sofortverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinalcannabis, Anordnung einer

    Nicht jeder auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutende Umstand kann hinreichender Grund für Anforderung eines Gutachtens sein, insbesondere ist eine Gutachtensanordnung ohne belegte Tatsachen aufgrund des bloßen Verdachts rechtswidrig (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2018 - 11 CS 17.1940 - juris Rn. 19; ThürOVG, B.v. 27.10.2021 - 2 EO 64/21 - juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2022 - 3 M 83/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Fragestellung nach dem Konsum

    Die Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt deshalb grundsätzlich eine vollständige rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 2 EO 64/21 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 11 CS 13.22 - juris Rn. 19; VGH BW, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 10 S 2785/10 - juris Rn. 12).
  • VG Köln, 23.12.2022 - 6 L 1886/22
    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.2022 - 11 CS 22.860 -, juris, Rn. 20, und vom 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535 -, juris, Rn. 11; ThürOVG, Beschluss vom 27.10.2021 - 2 EO 64/21 - juris, Rn. 20.
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