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   OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05   

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https://dejure.org/2005,4331
OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05 (https://dejure.org/2005,4331)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21.09.2005 - 2 EO 870/05 (https://dejure.org/2005,4331)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21. September 2005 - 2 EO 870/05 (https://dejure.org/2005,4331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 2; VwGO § 146 Abs 4 S 3; VwGO § 146 Abs 4 S 6
    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren (hier: Richter); vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Richter; Präsident des Verwaltungsgerichts; Beförderung; Konkurrentenstreit; Beurteilung; Voreingenommenheit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit von Mängeln der dienstlichen Beurteilung bei vorläufigen Konkurrentenstreitverfahren im Beamtenrecht; Anforderungen an die Beanstandung der Beurteilung; Rechtsbehelfe gegen das Ergebnis eines Auswahlverfahrens; Untersagung der Besetzung einer ...

  • Judicialis

    GG Art 33 Abs. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Richter: Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren (hier: Richter) - vvorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Richter; Präsident des Verwaltungsgerichts; Beförderung; Konkurrentenstreit; Beurteilung; Voreingenommenheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 130
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Die Beanstandung der Beurteilung muss in diesem Sinne aussichtsreich sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschl. des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr 1999, 93; im Anschluss an: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).

    Seine gegenläufige Rechtsprechung gibt der Senat auf (vgl. Beschl. des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr 1999, 93; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).

    Mit Blick aber darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil Beförderung und Besetzung der Stellen grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen, ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl dann aber schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2002 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 1524, und vom 24.09.2002 - 2 BvR 857 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; a. A. ohne Berücksichtigung der Verfassungsrechtsprechung: Sächs.OVG, Beschluss vom 12.10.2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23).

    Der beurteilende Vorgesetzte kann sich auch auf andere Weise die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich dabei unter anderem auf Arbeitsplatzbeschreibung, schriftliche Arbeiten des Beurteilten oder vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen (vgl. eingehend zuletzt: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - a. a. O. m. w. N.).

    Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang diese Rüge des unzulässigen Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit im Konkurrentenstreitverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. eingehend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98

    Beförderungen; Beförderungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Die Beanstandung der Beurteilung muss in diesem Sinne aussichtsreich sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschl. des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr 1999, 93; im Anschluss an: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).

    Seine gegenläufige Rechtsprechung gibt der Senat auf (vgl. Beschl. des Senats vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr 1999, 93; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Zwar sollten in der Beurteilung die vom Beamten bzw. Richter wahrgenommenen Aufgaben möglichst umfassend beschrieben werden, jedoch führt eine nicht vollständige Aufgabenbeschreibung nur dann zur Fehlerhaftigkeit der Beurteilung, wenn die für die Tätigkeit des zu Beurteilenden wesentlichen Aufgaben betrifft und sie in der Beurteilung in keiner Weise Berücksichtigung fanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Mit Blick aber darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil Beförderung und Besetzung der Stellen grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen, ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl dann aber schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2002 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 1524, und vom 24.09.2002 - 2 BvR 857 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; a. A. ohne Berücksichtigung der Verfassungsrechtsprechung: Sächs.OVG, Beschluss vom 12.10.2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit des Beurteilers kann sich daher sowohl aus der Beurteilung selbst als auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Richters als auch diesem gegenüber selbst während des Beurteilungszeitraums oder des Beurteilungsverfahrens ergeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00 -, NVwZ-RR 2002, 802, und vom 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, BayVBl 2002, 697; BVerwG, Urteile vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43, und vom 23.04.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318).
  • OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Beurteilung, Inzidentkontrolle

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Mit Blick aber darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil Beförderung und Besetzung der Stellen grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen, ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl dann aber schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2002 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 1524, und vom 24.09.2002 - 2 BvR 857 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; a. A. ohne Berücksichtigung der Verfassungsrechtsprechung: Sächs.OVG, Beschluss vom 12.10.2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23).
  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht die - von der Beschwerde nicht angegriffenen - rechtlichen Voraussetzungen, die dem Anordnungsanspruch im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren zu Grunde zu legen sind, zutreffend erkannt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: Beschluss des Senats vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 17.12.1997 - 2 EO 112/96

    Dienstliche Beurteilung; Auswahlentscheidung; Dienstherr; Beförderungsstelle;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Der Antragsgegner unterlässt es aber sowohl in diesem Verfahrensstadium als auch im Beschwerdeverfahren eindeutig und unmissverständlich, dann die neue Beurteilung zur Rechtfertigung seiner Entscheidung heranzuziehen (vgl. im Übrigen zur Berücksichtigung nachträglicher, verschlechternder Beurteilungen im Auswahlverfahren: Beschluss des Senats vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Mit Blick aber darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil Beförderung und Besetzung der Stellen grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen, ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl dann aber schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2002 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 1524, und vom 24.09.2002 - 2 BvR 857 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; a. A. ohne Berücksichtigung der Verfassungsrechtsprechung: Sächs.OVG, Beschluss vom 12.10.2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
    Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit des Beurteilers kann sich daher sowohl aus der Beurteilung selbst als auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Richters als auch diesem gegenüber selbst während des Beurteilungszeitraums oder des Beurteilungsverfahrens ergeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00 -, NVwZ-RR 2002, 802, und vom 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, BayVBl 2002, 697; BVerwG, Urteile vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43, und vom 23.04.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

  • BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03

    Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Nr. 8 "Verhandlungsgeschick" ausschließlich oder weitgehend nur auf der Grundlage von Überhörungen von Richtern in von diesen selbst geleiteten Kammer- oder Einzelrichtersitzungen im Beurteilungszeitraum bewertet werden kann ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

    Dies gilt - wie bereits aus den vorstehenden Ausführungen folgt und entgegen der weiteren Annahme des Verwaltungsgerichtes - insbesondere auch für das zu bewertende "Verhandlungsgeschick" eines Richters ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Diese Einwände hat der Senat bereits mit Beschluss vom 21. September 2005 (Az. 2 EO 870/05) zurückgewiesen.
  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Allerdings hat sich das Gericht im Rahmen des Eilverfahrens mit den gegen die dienstliche Beurteilung gerichteten Angriffen in der Sache auseinanderzusetzen, folglich insoweit die Beurteilung inzident auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 21. September 2005 - 2 EO 870/05 - ThürVBl 2006, 66).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    OVG, Beschl. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, ThürVBl.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    2008, 358, 359 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.1.2007 - 6 S 2964/06 -, juris Rn. 2; Thüringer OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 41; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.8.2002 - 4 Bs 241/02 -, juris Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Es kann - mit Ausnahme seines Vortrages zum Gesichtspunkt der von ihm behaupteten "Beförderungsvereitelung" (vgl. hierzu unten Nr. 3.e.) - dahinstehen, ob die in der Beschwerdebegründungsschrift enthaltenen Bezugnahmen auf den erstinstanzlichen Vortrag diesen Anforderungen ausreichend sind (vgl. hierzu: Beschluss des Senats vom 21. September 2005 - 2 EO 870/05 -, ThürVBl 2006, 66), jedenfalls legt der Antragsteller mit seinem übrigen Vorbringen substantiiert Gründe dar, aus denen nach seiner Auffassung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuändern oder aufzuheben ist.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Fehler im Beurteilungsverfahren können demnach nur dann beachtlich sein, wenn sie sich auf den Inhalt der Beurteilung, also auf deren Aussagekraft in Bezug auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten auswirken können (ebenso OVG N-W, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl. 2005, 183 ; Thür. OVG, Beschl. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, ThürVBl. 2006, 66).
  • OVG Sachsen, 25.03.2021 - 2 B 447/20

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Aufgabenbereich

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Aufgabenbeschreibung den an sie zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschl. v. 21. September 2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 47; BayVGH, Beschl. v. 4. November 2010 - 3 ZB 08.1626 -, juris Rn. 17; Senatsurt. v. 7. Februar 2012 - 2 A 288/11 -, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in

    Fehler im Beurteilungsverfahren können demnach nur dann beachtlich sein, wenn sie sich auf den Inhalt der Beurteilung, also auf deren Aussagekraft in Bezug auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten auswirken können (ebenso OVG N-W, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl. 2005, 183 ; Thür. OVG, Beschl. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, ThürVBl. 2006, 66).
  • VG Karlsruhe, 30.03.2017 - 2 K 4651/16

    Vergleich von Beamtenbeurteilungen

    Zwar sollten in der Beurteilung die vom Beamten wahrgenommenen Aufgaben möglichst umfassend beschrieben werden, jedoch führt eine unvollständige Aufgabenbeschreibung nur dann zur Fehlerhaftigkeit der Beurteilung, wenn sie für die Tätigkeit des zu Beurteilenden wesentlichen Aufgaben betrifft und sie in der Beurteilung in keiner Weise Berücksichtigung fanden (OVG Thüringen, Beschl. v. 21.09.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 201/13

    Dienstliche Beurteilung, Aufgabenbeschreibung, Mehrbelastung

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 13 ME 498/21

    Verlust der Freizügigkeitsberechtigung und Abschiebungsandrohung;

  • OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Zulassung zu einer mündlichen staatlichen

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 13 ME 498/21

    Arbeitssuche; Erwerbsminderung; Freizügigkeitsberechtigung; nicht erwerbstätiger

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