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   OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16   

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https://dejure.org/2017,4156
OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16 (https://dejure.org/2017,4156)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 (https://dejure.org/2017,4156)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 2 EO 887/16 (https://dejure.org/2017,4156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur Abklärung von Fahreignungszweifeln aufgrund abstruser Rechtsausführungen

  • christmann-law.de

    Reichsbürger-Sprech gefährdet Fahrerlaubnis wegen Verdacht der psychischen Störung

  • Justiz Thüringen

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 11 Abs 2 FeV, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV
    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur Abklärung von Fahreignungszweifeln aufgrund abstruser Rechtsausführungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis, oder: Reichsbürger sind (wohl) geisteskrank

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug: Sind "Reichsbürger" psychisch krank?

  • lto.de (Pressebericht, 14.03.2017)

    Reichsbürger: Höchstwahrscheinlich geisteskrank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3258
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Juris, Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4 und Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 23 zu § 11 FeV, jeweils m. w. N.; zu den Anforderungen an die Eignungsbedenken bei der Anordnung anderer Aufklärungsmaßnahmen vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - Juris, Rn. 60 und 63, und vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Juris, Rn. 54).

    Solche absehbaren Folgen muss ein Fahrerlaubnisinhaber hinnehmen, wenn - wie im Falle des Antragstellers - hinreichender Anlass zur Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultiert (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Juris, Rn. 50 f., m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 1 S 71.12
    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Juris, Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4 und Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 23 zu § 11 FeV, jeweils m. w. N.; zu den Anforderungen an die Eignungsbedenken bei der Anordnung anderer Aufklärungsmaßnahmen vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - Juris, Rn. 60 und 63, und vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Juris, Rn. 54).

    Zwar stimmt der Senat mit der Kammer darin überein, dass völlig abwegig erscheinende Erklärungen rechtlicher oder tatsächlicher Art ebenso wie Verhaltensweisen des Fahrerlaubnisinhabers außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen grundsätzlich keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung zu begründen vermögen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Der Antragsteller war verpflichtet, sich einer entsprechenden Untersuchung zu unterziehen und das angeforderte Gutachten der Antragsgegnerin vorzulegen, weil deren Anordnung vom 9. Mai 2016 in rechtmäßiger Weise erging (zum Erfordernis der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Juris, Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4 und Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 23 zu § 11 FeV, jeweils m. w. N.; zu den Anforderungen an die Eignungsbedenken bei der Anordnung anderer Aufklärungsmaßnahmen vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - Juris, Rn. 60 und 63, und vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Juris, Rn. 54).

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Denn mit ihren Darlegungen in der Beschwerdebegründung gelingt es der Antragsgegnerin, die entscheidungstragenden Erwägungen der Vorinstanz zu erschüttern, so dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben kann, zumal er sich auch nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist (zu den Ausnahmen von dem nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkten Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren vgl. ThürOVG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 EO 387/02 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 - Juris, Rn. 20 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 - Juris, Rn. 15 ff., jeweils m. w. N.).

    Nach den dargestellten Grundsätzen zu den Anforderungen an die Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, die sich der Sache nach nicht von den Maßstäben unterscheiden, die in den vom Antragsteller angeführten gerichtlichen Entscheidungen formuliert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 - Juris, Rn. 6, und ThürOVG, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 - Juris, Rn. 24), waren weitergehende einzelfallbezogene Erläuterungen des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung nicht geboten.

  • VG Braunschweig, 23.02.2007 - 6 B 413/06

    Ablehnung; Amtsarzt; Antrag; Deutsches Reich; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Art. 5 Abs. 1 GG vermittelt kein Recht, die Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland und dem Rechtsgüterschutz dienende behördliche Maßnahmen zu ignorieren und als unwirksam abzulehnen (vgl. auch VG Braunschweig, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 6 B 413/06 - Juris, Rn. 35 f.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Juris, Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4 und Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 23 zu § 11 FeV, jeweils m. w. N.; zu den Anforderungen an die Eignungsbedenken bei der Anordnung anderer Aufklärungsmaßnahmen vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - Juris, Rn. 60 und 63, und vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Juris, Rn. 54).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Denn mit ihren Darlegungen in der Beschwerdebegründung gelingt es der Antragsgegnerin, die entscheidungstragenden Erwägungen der Vorinstanz zu erschüttern, so dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben kann, zumal er sich auch nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist (zu den Ausnahmen von dem nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkten Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren vgl. ThürOVG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 EO 387/02 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 - Juris, Rn. 20 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 - Juris, Rn. 15 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Nach den dargestellten Grundsätzen zu den Anforderungen an die Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, die sich der Sache nach nicht von den Maßstäben unterscheiden, die in den vom Antragsteller angeführten gerichtlichen Entscheidungen formuliert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 - Juris, Rn. 6, und ThürOVG, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 - Juris, Rn. 24), waren weitergehende einzelfallbezogene Erläuterungen des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung nicht geboten.
  • OVG Thüringen, 25.11.2011 - 2 EO 289/11

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
    Zu den Anforderungen an diese Begründung hat der Senat - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Senats (u. a. Beschluss vom 1. März 1994 - 1 EO 40/94 - Juris, Rn. 24 f.) - bereits in seinem von der Beschwerde zitierten Beschluss vom 25. November 2011 - 2 EO 289/11 - u. a. ausgeführt (vgl. Juris, Rn. 18 f.):.
  • OVG Thüringen, 01.03.1994 - 1 EO 40/94

    Vollziehungsanordnung; Unzureichende Begründung; Gerichtliches Verfahren; Antrag

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

    So können sich etwa Bedenken in Bezug auf die psychische Kraftfahreignung ergeben bei gänzlich unzusammenhängenden, völlig verworrenen Aussagen, die zudem eine Vielzahl gravierender sprachlicher Unstimmigkeiten enthalten und nicht einmal eine logische Gedankenfolge erkennen lassen; solche nicht nachvollziehbaren Gedankensprünge und sprachliche Auffälligkeiten können auf kognitiven Defiziten beruhen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.).

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Etwas anderes kann sich nur im Einzelfall bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 -, juris Rn. 4; Thüring. OVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 -, juris Rn. 25 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 -, juris; geringere Anforderungen stellt wohl VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 06.06.2018 - 6 L 1452/18

    Reichsbürger Selbstverwalter Zuverlässigkeit Widerruf

    OVG, Beschluss vom 2. Februar 2017 - 2 EO 887/16, DAR 2018, 164.
  • OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21

    Fehlerhafte Beibringungsanordnung nach Fahrt unter Cannabis-Einfluss

    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Februar 2017 - 2 EO 887/16 - Juris, Rn. 23; Dauer in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 11 FeV, Rn. 23: jew. m. w. Nw.).
  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anordnung eines Gutachtens sein (OVG Thüringen, Beschluss vom 2. Februar 2017 - 2 EO 887/16 -, juris Rn. 23; vgl. auch: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, juris Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 B 922/18

    Widerruf der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung einer Person

    vgl. OVG Thür., Beschluss vom 2. Februar 2017 - 2 EO 887/16 -, juris.
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