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   OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11   

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OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11 (https://dejure.org/2012,14194)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18.06.2012 - 2 EO 961/11 (https://dejure.org/2012,14194)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 (https://dejure.org/2012,14194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 19 Abs 4 S 1; GG Art 33 Abs 2; ThürLbVO § 54 Abs 1; ThürLbVOPol § 4a; ThürLbVOPol § 20; Beurteilungsrichtlinie der Thüringer Polizei Nr 8; BLV § 40; VwVfG § 43
    Beförderungen; Mitwirkungspflicht des Beamten bei Eröffnung der dienstlichen Beurteilung; Konkurrentenstreitverfahren; Freihalteerklärung; Freihaltezusicherung; Anordnungsgrund; Rechtsschutzbedürfnis; Auswahlverfahren; Abbruch; Beurteilung; Bekanntgabe; Eröffnung; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Mitwirkungspflicht des Beamten bei Eröffnung der dienstlichen Beurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungspflicht eines Beamten bei Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung durch einen Dienstherrn mit der Verpflichtung zur Erörterung

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren - Mitwirkungspflicht des Beamten bei Eröffnung der dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Mitwirkungspflicht eines Beamten bei Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung durch einen Dienstherrn mit der Verpflichtung zur Erörterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1311
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf das Thüringer Landesrecht zu übertragen ist, ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten nicht als Verwaltungsakt anzusehen (BVerwG, Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 - BVerwGE 49, 351 [353 f.]).

    Zwar bedeutet der Umstand, dass die Bestimmungen der §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO auf die Beurteilung mangels Verwaltungsaktsqualität nicht anwendbar sind, nicht, dass für den Rechtsbehelf des Beamten keinerlei Fristbindung bestünde; vielmehr kann der Beamte sein Widerspruchs- und Klagerecht verwirken (BVerwG, a. a. O., BVerwGE 49, 351 [357 f.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1996 - 4 S 1882/94

    Dienstliche Beurteilung: fehlende Besprechung alleine führt nicht zur

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht in dem zugrundeliegenden Fall keine Abgrenzung dahin zu treffen, ob die Eröffnung der Beurteilung eine besonders ausgestaltete Form der Bekanntgabe ist, namentlich ob eine Eröffnung des vollen Wortlauts und Besprechung der Beurteilung zur bloßen Kenntnisverschaffung hinzutreten muss, damit die Beurteilung wirksam, d. h. im Rechtssinne existent wird, oder ob eine über die bloße Bekanntgabe hinausgehende Bestimmung über Eröffnung und Besprechung eine Verfahrensvorschrift darstellt, deren Verletzung möglicherweise sanktionslos bleibt oder geheilt werden kann (Wirksamkeitsvoraussetzung: VG Oldenburg, Urteil vom 25. Februar 1975 - I A 682/74 - ZBR 1975, 119; Verstoß sanktionslos: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 S 1882/94 - Juris, Rn. 28; wohl auch OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 - ZBR 1985, 82; heilbar: Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Auflage, Stand 2/2012, B Rn. 326, 470; Schröder/Lemhöfer/Krafft, BLV, § 41, Rn. 28).

    Die Regelung, nach der die Beurteilung dem Beamten in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihm zu besprechen ist, beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen; sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen (insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Juli 1996, a. a. O., Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75 - Juris, Rn. 32, zur vergleichbaren Vorschrift § 114 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LaufbVO Rhl.-Pf.).

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Ein sachlicher Grund für den Abbruch ergab sich daraus, dass der Senat im Beschluss vom 18. März 2011 (2 EO 471/09 - Juris) erhebliche Mängel im Auswahlverfahren festgestellt hatte, insbesondere dass es schon an einer schriftlichen Dokumentation der Auswahlerwägungen fehlte und dass der Auswahlentscheidung eine rechtsfehlerhafte Beurteilung des Antragstellers zum Stichtag 1. Januar 2007 zugrundelag.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers weist die Beurteilung zum Stichtag 1. Januar 2010 nicht solche Mängel auf, wie sie der Senat im Beschluss vom 18. März 2011 (2 EO 471/09, Juris, Rn. 65 ff.) zum vorangegangenen Auswahlverfahren feststellte.

  • VG Oldenburg, 25.02.1975 - I A 682/74
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht in dem zugrundeliegenden Fall keine Abgrenzung dahin zu treffen, ob die Eröffnung der Beurteilung eine besonders ausgestaltete Form der Bekanntgabe ist, namentlich ob eine Eröffnung des vollen Wortlauts und Besprechung der Beurteilung zur bloßen Kenntnisverschaffung hinzutreten muss, damit die Beurteilung wirksam, d. h. im Rechtssinne existent wird, oder ob eine über die bloße Bekanntgabe hinausgehende Bestimmung über Eröffnung und Besprechung eine Verfahrensvorschrift darstellt, deren Verletzung möglicherweise sanktionslos bleibt oder geheilt werden kann (Wirksamkeitsvoraussetzung: VG Oldenburg, Urteil vom 25. Februar 1975 - I A 682/74 - ZBR 1975, 119; Verstoß sanktionslos: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 S 1882/94 - Juris, Rn. 28; wohl auch OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 - ZBR 1985, 82; heilbar: Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Auflage, Stand 2/2012, B Rn. 326, 470; Schröder/Lemhöfer/Krafft, BLV, § 41, Rn. 28).
  • OVG Bremen, 07.02.1984 - 2 BA 5/83
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht in dem zugrundeliegenden Fall keine Abgrenzung dahin zu treffen, ob die Eröffnung der Beurteilung eine besonders ausgestaltete Form der Bekanntgabe ist, namentlich ob eine Eröffnung des vollen Wortlauts und Besprechung der Beurteilung zur bloßen Kenntnisverschaffung hinzutreten muss, damit die Beurteilung wirksam, d. h. im Rechtssinne existent wird, oder ob eine über die bloße Bekanntgabe hinausgehende Bestimmung über Eröffnung und Besprechung eine Verfahrensvorschrift darstellt, deren Verletzung möglicherweise sanktionslos bleibt oder geheilt werden kann (Wirksamkeitsvoraussetzung: VG Oldenburg, Urteil vom 25. Februar 1975 - I A 682/74 - ZBR 1975, 119; Verstoß sanktionslos: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 S 1882/94 - Juris, Rn. 28; wohl auch OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 - ZBR 1985, 82; heilbar: Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Auflage, Stand 2/2012, B Rn. 326, 470; Schröder/Lemhöfer/Krafft, BLV, § 41, Rn. 28).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation des sachlichen Grundes für den Abbruch des Auswahlverfahrens dem Gericht die Möglichkeit, die Beweggründe für den Abbruch nachzuvollziehen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - BayVBl. 2012, 241, m. w. Nw.; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75

    Beamter auf Probe - Anhörung bei Entlassung - Bekanntgabe dienstlicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Die Regelung, nach der die Beurteilung dem Beamten in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihm zu besprechen ist, beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen; sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen (insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Juli 1996, a. a. O., Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75 - Juris, Rn. 32, zur vergleichbaren Vorschrift § 114 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LaufbVO Rhl.-Pf.).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Die Plausibilisierung muss inhaltlich so beschaffen sein, dass das Recht des Beurteilten, Einwände gegen die Beurteilung vorzutragen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Beurteilung, Art. 19 Abs. 4 Satz 1, 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1994 - 2 A 1.93 - Juris, Rn. 14; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 [251 f.]).
  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 A 1.93

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Leistungsmerkmal

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Die Plausibilisierung muss inhaltlich so beschaffen sein, dass das Recht des Beurteilten, Einwände gegen die Beurteilung vorzutragen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Beurteilung, Art. 19 Abs. 4 Satz 1, 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1994 - 2 A 1.93 - Juris, Rn. 14; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 [251 f.]).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
    Das schließt aber nicht aus, dass der arithmetische Mittelwert bei der Bildung des Gesamturteils Berücksichtigung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

  • BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99

    Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht;

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09

    Konkurrentenstreit; Freihaltung; Blockierung; Beamter; Rechtsschutzbedürfnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 6 B 509/11

    Anordnungsanspruch Beförderung Bewerbungsverfahrensanspruch Zusicherung

  • VG Meiningen, 14.09.2007 - 1 E 329/07

    Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Vereinbarkeit der Beförderungsrichtlinie

  • VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Eine Rechtsschutzverhinderung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in denen die einzige Planstelle oder - bei mehreren vorgesehenen Beförderungen - alle Planstellen durch Ernennung besetzt werden, sondern auch dann, wenn - wie hier - der Dienstherr noch eine Planstelle unbesetzt lässt, der Antragsteller aber die vorläufige Untersagung weiterer Beförderungen begehrt (vgl. auch OVG Münster, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - ZBR 2011, 275 und vom 1. Oktober 2012 - 1 B 691/12 - juris; OVG Weimar, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - IÖD 2012, 241; OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - NVwZ-RR 2012, 692; VGH Kassel, Beschlüsse vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34 und vom 23. April 2012 - 1 B 2284/11 - RiA 2012, 167; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 - NVwZ-RR 2008, 552).
  • OVG Thüringen, 28.07.2021 - 2 EO 48/21

    Auswahlentscheidung nach bekanntgegebener, aber noch nicht eröffneter Beurteilung

    Dies entspricht der höchstrichterlichen und wohl verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 1998 - 1 WB 15/98 - Juris, Rn. 5; Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59/10 - Juris, Rn. 40; OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 - Juris, Rn. 7; und Urteil vom 27. Juni 2013 - 6 A 63/12 - Juris, Rn. 40; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10761/18 - Juris, Rn. 6; Beschluss des Senats vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 32; Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand 4/2021, Rn. 322).

    In dem zugrundeliegenden Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht allerdings keine Abgrenzung dahin zu treffen, ob die Eröffnung der Beurteilung eine besonders ausgestaltete Form der Bekanntgabe ist, namentlich ob eine Eröffnung des vollen Wortlauts und Besprechung der Beurteilung zu einer bloßen Kenntnisverschaffung hinzutreten muss, damit die Beurteilung wirksam und im Rechtssinne existent wird (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 33; zur Eröffnung durch schriftliche Bekanntgabe: OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 - Juris, Rn. 9-11).

    Denn Eröffnung und Besprechung sollen im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten zwischen dem betroffenen Beamten und dem Dienstherrn hinsichtlich der Beurteilungsnote als auch der Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75 - Juris, Rn. 32; Beschluss des Senats vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 34).

    Der Senat hat allerdings weder in diesem Beschluss noch im Beschluss vom 18. Juni 2012 (Az. 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 33 f.) zu klären gehabt, inwiefern sich eine nicht durchgeführte oder fehlerhafte Eröffnung und Besprechung letztlich auf die Rechtmäßigkeit einer Beurteilung oder Auswahlentscheidung auswirken kann und ob dieser Mangel heilbar ist oder dann unerheblich ist, wenn der Betroffene seine Beurteilung inhaltlich nicht erfolgreich angreift (Auswahlentscheidung fehlerhaft: OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 6 B 1642/08 - Juris, Rn. 2 ff.; OVG Nds., Beschluss vom 22. April 2013 - 5 ME 81/13 - Juris, Rn. 6; Auswahlentscheidung nicht fehlerhaft: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 - Juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 - Juris, Rn. 8 ff., für eine eröffnete, aber nicht besprochene Beurteilung; Beurteilung nicht fehlerhaft: OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 - ZBR 1985, S. 82 f.; SächsOVG, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 - Juris, Rn. 6).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Beamte seiner Mitwirkungspflicht bei der Eröffnung nicht nachkommt (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 34) oder wirksam auf die Eröffnung und Besprechung verzichtet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 - Juris, Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 1 B 1206/15

    Heranziehung einer Beurteilung als Grundlage einer Auswahlentscheidung nur bei

    OVG, Beschluss vom 18. Juni 2012- 2 EO 961/11 -, IÖD 2012, 241 = juris, Rn. 4.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

    Kommt er dieser - schuldlos oder schuldhaft - nicht nach, so ist er so zu behandeln, als sei ihm die Beurteilung eröffnet worden (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris Rn. 34).
  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris Rn. 34 zu § 54 Abs. 1 ThürLbVO (juris: LbV TH 1995) sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10 zu § 50 Abs. 3 Satz 1 BLV (juris: BLV 2009)).

    Sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris Rn. 34 zu § 54 Abs. 1 ThürLbVO sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10 zu § 50 Abs. 3 Satz 1 BLV).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 1 B 856/14

    Dienstliche Beurteilung; Besprechung

    OVG, Beschluss vom 18. Juni 2012- 2 EO 961/11 -, IÖD 2012, 241 = juris, Rn. 34;OVG NRW, Urteil vom 29. September 2005 - 1 A 4240/03 -, IÖD 2006, 39 = juris, Rn. 60 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 -, VBlBW 2006, 62 = juris, Rn. 14, und Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 S 1882/94 -, juris, Rn. 28; OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 -, ZBR 1985, 82; anderes kann gelten, wenn ein Beurteilungsgespräch fehlt, das zu Beginn des Beurteilungsverfahrens stattfindet und auch dazu dient, den Beamten Einfluss auf den Inhalt der Beurteilung nehmen zu lassen, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 1 B 271/14 -, IÖD 2014, 203 = juris, Rn. 7 ff., 13 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2021 - 6 B 1240/20

    Untersagung der Besetzung einer Stelle als stellvertretender Dienstgruppenleiter

    So Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 69. Aktualisierung 10/2020, b) Besprechungsverzicht Rn. 329; auch Thür OVG, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, IÖD 2012, 241 = juris Rn. 34.
  • VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12

    Beurteilung auf gebündeltem Dienstposten

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung einer dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - durch Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (h.M., vgl. nur ThürOVG, Beschl. v. 18.06.2012 - 2 EO 961/11 - juris, Rdn. 36, m.w.N.).

    Die Beurteilung von Beamten im Thüringer Polizeivollzugsdienst richtet sich gemäß §§ 4a, 20 der Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst - ThürLbVOPol - vom 4. Juni 1998 i.d.F. vom 10. Mai 2002, GVBl. S. 295 nach der Beurteilungsrichtlinie der Thüringer Polizei vom 19. März 2001- Beurteilungsrichtlinie -, ThürStAnz Nr. 16/2001, S. 775 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Bestimmungen der Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO - vom 7. Dezember 1995, zuletzt geändert durch Art. 6 d. Gesetzes v. 22. September 2011, GVBl. S. 233, 234 (vgl. auch ThürOVG, Beschl. v . 18.06.2012 - 2 EO 961/11- juris, Rdn. 32).

  • VG Weimar, 15.03.2013 - 1 E 1151/12

    Beurteilung bei Dienstpostenbündelung

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung einer dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - durch Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (h.M., vgl. nur ThürOVG, Beschl. v. 18.06.2012 - 2 EO 961/11 - juris, Rdn. 36, m.w.N.).

    Die Beurteilung von Beamten im Thüringer Polizeivollzugsdienst richtet sich gemäß §§ 4a, 20 der Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst - ThürLbVOPol - vom 4. Juni 1998 i.d.F. vom 10. Mai 2002, GVBl. S. 295 nach der Beurteilungsrichtlinie der Thüringer Polizei vom 19. März 2001- Beurteilungsrichtlinie -, ThürStAnz Nr. 16/2001, S. 775 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Bestimmungen der Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO - vom 7. Dezember 1995, zuletzt geändert durch Art. 6 d. Gesetzes v. 22. September 2011, GVBl. S. 233, 234 (vgl. auch ThürOVG, Beschl. v . 18.06.2012 - 2 EO 961/11- juris, Rdn. 32).

  • OVG Thüringen, 10.03.2014 - 2 EO 511/13

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle eines Vorsitzenden

    Misslingt die Plausibilisierung der Beurteilung, ist sie rechtswidrig (vgl. etwa im Einzelfall: Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Beschluss des Senats vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - jeweils Juris).
  • OVG Thüringen, 13.02.2020 - 2 EO 516/18

    Vorgaben für die Eröffnung und Besprechung einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12

    Zulassungsantrag, Regelbeurteilung, Eröffnung/Erörterung

  • VG Köln, 06.10.2015 - 15 L 1747/15

    Rechtmäßige Übertragung des in den Hausnachrichten des Bundesamts für Justiz

  • OVG Thüringen, 16.10.2012 - 2 KO 466/12

    Richtwerte für Verhältnis der Gesamtnoten bei dienstlichen Beurteilungen von

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01221

    Dienstliche Beurteilung; Rechtspfleger am Arbeitsgericht; fehlende

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