Rechtsprechung
AG Regensburg, 18.10.1999 - 2 F 710/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,35729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 18.10.1999 - 2 F 710/98
- OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99
Erstattung von Kosten im Berufungsverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten für …
Aktenzeichen: 10 WF 4338/99 2 F 710/98 AG Regensburg.Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 18.10.1999 (2 F 710/98) dahingehend abgeändert, daß die vom Beklagten zu erstattenden Kosten auf 316, 49 DM nebst 4 % Zinsen ab 21.04.1999 festgesetzt werden.
Die Beklagtenvertreter haben gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 27.11.1998 (2 F 710/98) Berufung eingelegt und Antragstellung sowie Berufungsbegründung einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.