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   VG Gießen, 25.05.2008 - 2 G 4039/07   

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VG Gießen, 25.05.2008 - 2 G 4039/07 (https://dejure.org/2008,65909)
VG Gießen, Entscheidung vom 25.05.2008 - 2 G 4039/07 (https://dejure.org/2008,65909)
VG Gießen, Entscheidung vom 25. Mai 2008 - 2 G 4039/07 (https://dejure.org/2008,65909)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gießen, 25.11.2008 - 2 E 4225/07

    Verwaltungsgericht hebt Straßenbeitragsbescheide für die Frankfurter Straße in

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der beigezogenen Gerichtsakte 2 G 4039/07, die vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten (3 Hefter) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung waren.

    Für die Erhebung der Straßenbeiträge für dem Um-/Rückbau der F-Straße folgt daraus die Notwendigkeit einer gesonderten Abrechnung der beiden neu gebildeten Straßen (so bereits Beschluss des VG Gießen vom 28.05.2008 im beigezogenen, die gleiche Baumaßnahme betreffenden Verfahren 2 G 4039/07, bestätigt durch Hess. VGH im Beschluss vom 29.10.2008 - 5 B 1308/08 ).

    Wo genau dies erfolgt ist, konnte auch in der Beweisaufnahme unter Einsicht in die zum beigezogenen Verfahren 2 G 4039/07 vorgelegte Lichtbilderdokumentation des betreffenden Bereichs vor Beginn der Baumaßnahmen nicht festgestellt werden.

  • VGH Hessen, 29.10.2008 - 5 B 1308/08

    Straßenbeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Neubau eines Kreisverkehrs

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 25. Mai 2008 - 2 G 4039/07 - geändert.
  • VG Gießen, 28.11.2008 - 2 E 4238/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist zur Heranziehung zu einem Straßenbeitrag;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Gerichtsakte 2 E 4225/07, der beigezogenen Gerichtsakte 2 G 4039/07 sowie die vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten (1 Hefter) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung waren.

    Für die Erhebung der Straßenbeiträge für dem Um-/Rückbau der F-Straße folgt daraus die Notwendigkeit einer gesonderten Abrechnung der beiden neu gebildeten Straßen (so bereits Beschluss des VG Gießen vom 28.05.2008 im beigezogenen, die gleiche Baumaßnahme betreffenden Verfahren 2 G 4039/07, bestätigt durch HessVGH im Beschluss vom 29.10.2008 - 5 B 1308/08).

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