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OVG Bremen, 27.10.1999 - 2 HB 491/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.05.1998 - 6 A 13/96
- OVG Bremen, 27.10.1999 - 2 HB 491/98
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Versetzung des Direktors bei der Bremischen Bürgerschaft in den einstweiligen …
b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Bremen vom 27. Oktober 1999 - OVG 2 HB 491/98 -,. - VG Düsseldorf, 18.12.2001 - 2 K 2333/00
Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ; Erfüllung eines …
Die in einem vergleichbaren, den Direktor der Bremischen Bürgerschaft betreffenden Fall geäußerte, entgegengesetzte Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Bremen, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 2 HB 491/98 -, beruht auf der Erwägung, dass das mit einer Anfechtungsklage gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand verfolgte Rechtsschutzziel, das bisherige Statusamt mit allen damit verbundenen Rechten zu behalten, nicht mehr erreichbar sei, wenn bereits ein Amtsnachfolger ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen worden sei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2000 - 6 B 1899/99
Landtagsdirektor bleibt vorläufig im einstweiligen Ruhestand
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat allerdings mit Urteil vom 27. Oktober 1999 - 2 HB 491/98 - in einem die Versetzung des bremischen Direktors bei der Bürgerschaft in den einstweiligen Ruhestand betreffenden Rechtsstreit eine dahingehende Entscheidung getroffen.