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   KG, 11.09.2002 - (4) 2 HEs 114/02   

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KG, 11.09.2002 - (4) 2 HEs 114/02 (https://dejure.org/2002,18062)
KG, Entscheidung vom 11.09.2002 - (4) 2 HEs 114/02 (https://dejure.org/2002,18062)
KG, Entscheidung vom 11. September 2002 - (4) 2 HEs 114/02 (https://dejure.org/2002,18062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb größere Mengen unversteuerter und unverzollter Zigaretten zur gewinnbringenden Weiterveräußerung; Begründung des dringenden Tatverdachts aufgrund von Ergebnissen von Telefonüberwachungen; Entfallen eines Tatverdachts, weil die gewonnenen Erkenntnisse nicht als ...

  • Judicialis

    StPO § 122 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 122 Abs. 4; ; StPO § 100a; ; StPO § 100b; ; StPO § 100a Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 261 Abs. 9 Satz 2

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Die durch Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse sind zwar dann unverwertbar, wenn der Verdacht einer Katalogtat von vornherein nicht bestanden hat (vgl. BGHSt 41, 30).
  • OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Die in dem Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.Juni 2002 (3 Ws 70/02) vertretene Auffassung, in derartigen Fällen müsse mit der Folge eines Verwertungsverbots stets schon zu Beginn der Ermittlungen davon ausgegangen werden, daß aufgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB eine Verurteilung wegen Geldwäsche nicht in Betracht komme, teilt der Senat nicht.
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Es ist anerkannt, daß auch Erkenntnisse über Delikte, die nicht Katalogtaten sind, verwertet werden dürfen, wenn ein enger Bezug in Form von Tateinheit oder prozessualer Tatidentität (§ 264 StPO) zu der in der Überwachungsanordnung bezeichneten Katalogtat besteht (BGHR § 100a StPO Verwertungsverbot 10; BGH NJW 1979, 1370).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 18/02

    Leitsatz

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Geschäftsnummer: (4) 2 HEs 18/02 (4) 2 HEs 113/02 (4) 2 HEs 114/02 (4) 2 HEs 115/02.
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 115/02

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Geschäftsnummer: (4) 2 HEs 18/02 (4) 2 HEs 113/02 (4) 2 HEs 114/02 (4) 2 HEs 115/02.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Das wäre jedoch nur dann der Fall, wenn die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß nach den §§ 100a, 100b StPO angeordnet worden wären (vgl. BGHSt 31, 304; 32, 68; 41, 31).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Das wäre jedoch nur dann der Fall, wenn die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß nach den §§ 100a, 100b StPO angeordnet worden wären (vgl. BGHSt 31, 304; 32, 68; 41, 31).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02

    Geldwäsche - Telefonüberwachung trotz Zusammentreffens mit Steuerdelikt?

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Geschäftsnummer: (4) 2 HEs 18/02 (4) 2 HEs 113/02 (4) 2 HEs 114/02 (4) 2 HEs 115/02.
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97
    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02
    Es ist anerkannt, daß auch Erkenntnisse über Delikte, die nicht Katalogtaten sind, verwertet werden dürfen, wenn ein enger Bezug in Form von Tateinheit oder prozessualer Tatidentität (§ 264 StPO) zu der in der Überwachungsanordnung bezeichneten Katalogtat besteht (BGHR § 100a StPO Verwertungsverbot 10; BGH NJW 1979, 1370).
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