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   OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20   

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https://dejure.org/2020,8314
OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20 (https://dejure.org/2020,8314)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.2020 - 2 HEs 5/20 (https://dejure.org/2020,8314)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 2020 - 2 HEs 5/20 (https://dejure.org/2020,8314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Haftfortdauer, U-Haft, Sechsmonatsprüfung, Corona

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPOEG v. 27.03.2020 § 10; § 121 StPO; § 229 Abs. 1 StPO; § 229 Abs. 2 StPO; § 112 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3b StPO; Art. 2 Abs. 2 GG
    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte Aussetzung der Hauptverhandlung bei unklarem neuen Termin; Keine Beanstandung einer Spanne von vier Monaten zwischen Eröffnungsreife und Termin zur Hauptverhandlung; Eingeschränkte Überprüfbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus: Undurchführbarkeit der Hauptverhandlung aufgrund der COVID-19-Pandemie

  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus: Undurchführbarkeit der Hauptverhandlung aufgrund der COVID-19-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftprüfung beim OLG, Haftfortdauer wegen Corona

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 96 KLs 6/20
  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 703; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277; Senat, Beschluss vom 16.09.2010 - 32 HEs 2/10 -).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus somit nur im begrenzten Umfange zulässt, ist dementsprechend eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264, 271; 53, 152, 158 ff.).

    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung berechtigende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter, stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264 = NJW 1974, 307; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20 -).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 703; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277; Senat, Beschluss vom 16.09.2010 - 32 HEs 2/10 -).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus somit nur im begrenzten Umfange zulässt, ist dementsprechend eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264, 271; 53, 152, 158 ff.).

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO;

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Zur Berechnung des Fristbeginns darf indes nicht auf den Erlasszeitpunkt des neuen oder erweiterten Haftbefehls abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt, an dem sich bei ordnungsgemäßer Ermittlungstätigkeit der dringende Tatverdacht und somit die Möglichkeit einer Haftbefehlserweiterung erstmals ergeben hat (vgl. OLG Celle, StraFo 2012, 138).

    Dies gilt allerdings nur, sofern die weitere Tat für sich genommen den Erlass eines Haftbefehls gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2012 - 32 HEs 1/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 121 Rn. 11).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 703; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277; Senat, Beschluss vom 16.09.2010 - 32 HEs 2/10 -).

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.).

  • OLG Braunschweig, 25.03.2020 - 1 Ws 47/20

    Lange Verfahrensverzögerung nicht durch angespannte Terminslage des Verteidigers

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Die Aussetzung einer Hauptverhandlung in einer Haftsache zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus ist dann nicht gerechtfertigt, wenn sie ohne jegliche Begründung ergeht und der erneute Verhandlungsbeginn ungewiss ist (Anschluss OLG Braunschweig, B. v. 25.03.2020, 1 Ws 47/20).

    Zwar ist die Aussetzung einer Hauptverhandlung in einer Haftsache zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus dann nicht gerechtfertigt, wenn sie ohne jegliche Begründung ergeht und der erneute Verhandlungsbeginn ungewiss ist (OLG Braunschweig, B. v. 25.03.2020, 1 Ws 47/20).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen coronabedingter Aussetzung einer begonnenen

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Dem entscheidenden Spruchkörper steht bei der Einschätzung, ob und welche Maßnahmen zur Senkung des Ansteckungsrisikos geeignet und zumutbar sind, ein - vom Senat nur eingeschränkt überprüfbarer- Beurteilungsspielraum zu (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - 2 HEs 1 Ws 84/20-).

    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung berechtigende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter, stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264 = NJW 1974, 307; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20 -).

  • OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15

    Besondere Haftprüfung nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils in einem

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Entsteht im Verlauf der Ermittlungen wegen bereits bekannter Taten ein dringender Tatverdacht wegen einer weiteren Tat, so beginnt die Frist des § 121 StPO von dem Zeitpunkt an neu, ab dem hinsichtlich dieser Tat ein dringender Tatverdacht besteht und die weitere Tat auch für sich allein den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigt (vgl. OLG Nürnberg, StraFo 2016, 468; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 -.).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 703; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277; Senat, Beschluss vom 16.09.2010 - 32 HEs 2/10 -).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 - OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 22.06.2016 - 1 Ws 257/16
    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
    Entsteht im Verlauf der Ermittlungen wegen bereits bekannter Taten ein dringender Tatverdacht wegen einer weiteren Tat, so beginnt die Frist des § 121 StPO von dem Zeitpunkt an neu, ab dem hinsichtlich dieser Tat ein dringender Tatverdacht besteht und die weitere Tat auch für sich allein den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigt (vgl. OLG Nürnberg, StraFo 2016, 468; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 -.).
  • OLG Hamm, 17.04.2008 - 4 OBL 18/08

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Erkrankung des Angeklagten

  • OLG Hamm, 02.12.1987 - 2 BL 298/87
  • BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 3 OBL 73/07

    Untersuchungshaft, Fortdauer, Haftprüfung, Fristberechnung

  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Notwendigkeit, weitere im Haftbefehl

  • OLG Brandenburg, 20.07.1999 - 2 (3) HEs 28/99

    Aufhebung eines Haftbefehls bei unnötiger Verzögerung der Anklageerhebung;

  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15

    Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr;

  • BGH, 07.01.2014 - 5 StR 613/13

    Anforderungen an die Begründung für eine Geschäftsverteilungsänderung im

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

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