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   LG Erfurt, 27.01.2011 - 2 HK O 178/10   

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https://dejure.org/2011,31414
LG Erfurt, 27.01.2011 - 2 HK O 178/10 (https://dejure.org/2011,31414)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 HK O 178/10 (https://dejure.org/2011,31414)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 HK O 178/10 (https://dejure.org/2011,31414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Täuschung in Hotelwerbung über die Ausstattung der Pensionszimmer mit eigenem Bad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführend formulierte Online-Hotelwerbung mit "Dusche auf allen Zimmer" unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Internet-Werbeaussage von Hotel bei "Alle Zimmer mit Dusche/Bad"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung einer Hotelpension mit Dusche und Bad im Zimmer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Erfurt, 27.01.2011 - 2 HKO 178/10
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2007, 1079 Rz. 36 - Bundesdruckerei; BGH GRUR 2008, 1002 Rz. 27 f. - Schuhpark), über das die Kammer aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbsstreitigkeiten verfügt.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus LG Erfurt, 27.01.2011 - 2 HKO 178/10
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2007, 1079 Rz. 36 - Bundesdruckerei; BGH GRUR 2008, 1002 Rz. 27 f. - Schuhpark), über das die Kammer aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbsstreitigkeiten verfügt.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus LG Erfurt, 27.01.2011 - 2 HKO 178/10
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2007, 1079 Rz. 36 - Bundesdruckerei; BGH GRUR 2008, 1002 Rz. 27 f. - Schuhpark), über das die Kammer aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbsstreitigkeiten verfügt.
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