Rechtsprechung
   LG Koblenz, 30.06.2014 - 2 HK O 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14758
LG Koblenz, 30.06.2014 - 2 HK O 32/14 (https://dejure.org/2014,14758)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30.06.2014 - 2 HK O 32/14 (https://dejure.org/2014,14758)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 2 HK O 32/14 (https://dejure.org/2014,14758)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markenrecht kompliziert - am Beispiel der Marke "Rock am Ring”

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrechte zur Veranstaltung von Konzerten unter dem Titel Rock am Ring

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Rock am Ring: Das Festival zieht um, der Name bleibt in der Eifel?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rock am Ring nur am Nürburgring?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Rock am Ring" und die Titelrechte

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Rock am Ring" - Konzertveranstalter nicht alleiniger Rechteinhaber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensstreit - Rock-am Ring-Veranstalter legt Berufung ein

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Lieberberg nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an "Rock am Ring"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lieberberg nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an "Rock am Ring"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an "Rock am Ring"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Rock am Ring" - Konzertveranstalter darf diesen Titel beim "Auszug" aus dem Nürburgring nicht mitnehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an "Rock am Ring"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Rock am Ring nur am Nürburgring?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Rock am Ring": Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte - Nürburgring GmbH ebenfalls Inhaberin

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20

    Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen

    Bei Veranstaltungen wird daher das Recht dem Veranstalter, also demjenigen, der über Werkinhalt und -titel bestimmt, zugeordnet (OLG Düsseldorf GRUR-RS 2019, 39040 Rn 64 - Kiesgrube; OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis; LG Koblenz BeckRS 2014, 13263 - Rock am Ring; offenlassend OLG Koblenz BeckRS 2014, 16858 - Rock am Ring; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137, 138 - Country Music Messe; BeckOK MarkenR/Weiler, 21. Ed. 1.5.2020, MarkenG § 5 Rn 246).

    "Geistiges Produkt" meint dabei nicht nur das im künstlerischen Sinne schöpferisch-kreative Element, sondern auch das planerisch-organisatorische Produkt, die konzeptionelle Leistung mithin nicht nur in Bezug auf das künstlerische, sondern auch in Bezug auf das planerisch-organisatorische Gesamtwerk (LG Koblenz, BeckRS 2014, 13263 - Rock am Ring).

  • LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Zu berücksichtigen ist insbesondere, ob in der Gesamtschau erkennbar ist, dass bereits die ersten Events einem geistig erfassbaren künstlerischen und organisatorischen Konzept folgen, das es zulässt, die Festivalserie - über eine bloße Dienstleistung hinaus - als geistiges Produkt zu qualifizieren (bejaht für die Festivalreihe "Rock am Ring": LG Koblenz, 2 HK O 32/14, juris Rn. 44).
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