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LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HK O 29/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3
Kostentragungspflicht - rewis.io
Kostentragungspflicht
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HK O 29/17
- OLG Bamberg, 09.04.2018 - 3 W 11/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76
Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs - …
Auszug aus LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17
"Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] -Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] -Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris). - BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84
Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz …
Auszug aus LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17
"Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] -Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] -Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris). - OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens: Geltendmachung eines …
Auszug aus LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17
Dies gilt nur dann nicht, wenn sich die Wertangabe eines Antragstellers nicht in objektiv vertretbaren Grenzen gehalten hat." (OLG München Beschluss vom 26.5.2009 - 29 W 1498/09, BeckRS 2009, 27637, beckonline).
- BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66
Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender - …
Auszug aus LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17
"Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] -Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] -Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris). - OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch …
Auszug aus LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17
"Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] -Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] -Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris). - BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06
Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17
"Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] -Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] -Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).