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   AG Paderborn, 07.12.1999 - 2 IN 109/99   

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AG Paderborn, 07.12.1999 - 2 IN 109/99 (https://dejure.org/1999,14934)
AG Paderborn, Entscheidung vom 07.12.1999 - 2 IN 109/99 (https://dejure.org/1999,14934)
AG Paderborn, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 (https://dejure.org/1999,14934)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00

    Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung;

    Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 20. Dezember 1999 gegen den Eröffnungsbeschluß des Amtsgerichts Paderborn vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen.

    Dieses Verfahren wurde und wird bei dem Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 109/99 betrieben.

    Durch Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - hat die Richterin des Amtsgerichts Paderborn "wegen Zahlungsunfähigkeit ... das Insolvenzverfahren eröffnet" und den Beteiligten zu 6) zum Insolvenzverwalter bestellt.

    Durch einen weiteren Beschluß vom selben Tage hat die Richterin des Amtsgerichts die Verfahren 2 IN 109/99, 2 IN 161/62, 2 IN 162/99 und 2 IN 177/99 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    v. 07.12.99" läßt, da das Amtsgericht am 7. Dezember 1999 drei Beschlüsse unter dem Aktenzeichen 2 IN 109/99, nämlich den Eröffnungsbeschluß, den Verbindungsbeschluß und einen Beschluß über die Anordnung einer Postsperre, gefaßt hat, nicht erkennen, welche dieser drei Entscheidungen dem Beteiligten zu 1) übermittelt worden sind.

    "2 IN 109/99.

  • OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde;

    2 W 85/00 5 T 4/2000 Landgericht Paderborn 2 IN 109/99 Amtsgericht Paderborn.

    Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 20. Dezember 1999 gegen den Eröffnungsbeschluß des Amtsgerichts Paderborn vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen.

    Dieses Verfahren wurde und wird bei dem Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 109/99 betrieben.

    Durch Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - hat die Richterin des Amtsgerichts Paderborn "wegen Zahlungsunfähigkeit ... das Insolvenzverfahren eröffnet" und den Beteiligten zu 6) zum Insolvenzverwalter bestellt.

    Durch einen weiteren Beschluß vom selben Tage hat die Richterin des Amtsgerichts die Verfahren 2 IN 109/99, 2 IN 161/62, 2 IN 162/99 und 2 IN 177/99 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    v. 07.12.99" läßt, da das Amtsgericht am 7. Dezember 1999 drei Beschlüsse unter dem Aktenzeichen 2 IN 109/99, nämlich den Eröffnungsbeschluß, den Verbindungsbeschluß und einen Beschluß über die Anordnung einer Postsperre, gefaßt hat, nicht erkennen, welche dieser drei Entscheidungen dem Beteiligten zu 1) übermittelt worden sind.

    "2 IN 109/99.

  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 45/03
    Der Senat hat die Insolvenzakten 2 IN 109/99 AG Paderborn beigezogen.

    Aus dem zwischen den Parteien unstreitigen Inhalt der Insolvenzakten 2 IN 109/99 AG Paderborn, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 15. Juni 2004 gewesen sind, ergeben sich die Vorgänge, die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt haben, wie folgt:.

    Dieses Verfahren wurde und wird bei dem Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 109/99 betrieben.

    Durch Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - eröffnete das Amtsgericht Paderborn wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.

    Durch einen weiteren Beschluss vom selben Tage wurden die Verfahren 2 IN 109/99, 2 IN 161/99, 2 IN 162/99 und 2 IN 177/99 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 172/03
    Die Akten 27 U 45/03 OLG Hamm und 2 IN 109/99 AG Paderborn sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dieses Verfahren wurde und wird bei dem Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 109/99 betrieben.

    Durch Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - eröffnete das Amtsgericht Paderborn wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.

    Durch einen weiteren Beschluss vom selben Tage wurden die Verfahren 2 IN 109/99, 2 IN 161/62, 2 IN 162/99 und 2 IN 177/99 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • OLG Köln, 13.06.2000 - 2 W 86/00

    Insolvenzrecht; Rechtsmittel gegen Postsperre

    2 W 86/00 5 T 5/2000 Landgericht Paderborn 2 IN 109/99 Amtsgericht Paderborn.

    Durch Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - hat die Richterin des Amtsgerichts Paderborn das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Gegenstand der vorliegenden Beschwerdesache ist ein weiterer Beschluß der Richterin des Amtsgerichts Paderborn vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 -, durch den eine Postsperre angeordnet worden ist.

  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im

    2 W 226/99 5 T 228/99 Landgericht Paderborn 2 IN 109/99.

    Durch Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 hat das Amtsgericht Paderborn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet.

  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 86/00
    Durch Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 - hat die Richterin des Amtsgerichts Paderborn das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Gegenstand der vorliegenden Beschwerdesache ist ein weiterer Beschluß der Richterin des Amtsgerichts Paderborn vom 7. Dezember 1999 - 2 IN 109/99 -, durch den eine Postsperre angeordnet worden ist.

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