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   KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90   

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KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90 (https://dejure.org/1991,37364)
KG, Entscheidung vom 06.03.1991 - 4 Ws 288/90 (https://dejure.org/1991,37364)
KG, Entscheidung vom 06. März 1991 - 4 Ws 288/90 (https://dejure.org/1991,37364)
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    StGB/DRR § 112

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Stuttgart, 11.10.1963 - Ks 14/63
    Auszug aus KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90
    Abgesehen davon ist weitgehend anerkannt (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277 und NJW 1979, 59, 62, 63 sowie Landgericht Stuttgart NJW 1964, 63 ff mit zahlreichen Nachweisen), daß jedenfalls solche im Tatortrecht vorgesehenen Straffreistellungen, die im krassen Widerspruch zu allgemein anerkannten rechtsstaatlichen Grundsätzen stehen, eine Bestrafung schwerster Rechtsgutsverletzungen - hier von Tötungsdelikten - nach deutschem Recht nicht hindern können.

    Daß diese im internationalen und interlokalen (vgl. die Nachweise bei LG Stuttgart NJW 1964, 63, 64 und bei Schönke/Schröder/Eser StGB , 23. Aufl. Rdn. 56 vor §§ 3 bis 7) Strafrecht geltenden Grundsätze auch bei der Beurteilung von DDR-Taten nach DDR-Recht durch bundesdeutsche Gerichte nach dem Einigungsverträge beachtet werden müssen, hält der Senat für selbstverständlich.

    Wer aus derartigen politischen Gründen vorsätzlich einen Menschen tötet, verstößt gegen fundamentale Grundsätze des Rechts und der Menschlichkeit (vgl. OLG Stuttgart NJW 1964, 63 ff).

    Dieser entscheidende Unterschied zum Fall der "schlichten Republikflüchtlings" (vgl. LG Stuttgart NJW 1964, 63, 65) wird in der von Grünwald (StrV 1991, 31, 37) an der Herrschenden Meinung geübten Kritik nicht hinreichend berücksichtigt.

    Dem Beschuldigten konnte auch nicht verborgen geblieben sein, daß in der Bundesrepublik Grenzsoldaten, die auf Flüchtigen geschossen hatten, mit der Begründung verurteilt worden sind, daß die Vorschriften der DDR zur "Republikflucht" und zum Gebrauch der Schußwaffe für die Grenztruppen gegen international anerkannte, fundamentale Grundsätze des Rechts und der Menschlichkeit verstießen (vgl. etwa LG Stuttgart NJW 1964, 63, 64 f).

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90
    Da unter den Begriff des Deutschen in § Abs. 1 und Abs. 2 StGB nach der herrschenden Auffassung (vgl. etwa BGHSt 32, 293, 298 und die weiteren Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl., § 7 Rdn. 3 b), die durch die sinngemäße Auslegung des Einigungsvertrages bestätigt wird (vgl. Samson NJW 1991, 335, 336 zu III 2), nicht die DDR-Bürger fielen, die zur Tatzeit ihren ständigen Wohnsitz in der DDR hatten, wäre eine Anwendung des Strafrechts der Bundesrepublik nur über die sogenannte Neubürgerregelung des § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB in Betracht gekommen.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1982 - V 15/82
    Auszug aus KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90
    Abgesehen davon ist weitgehend anerkannt (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277 und NJW 1979, 59, 62, 63 sowie Landgericht Stuttgart NJW 1964, 63 ff mit zahlreichen Nachweisen), daß jedenfalls solche im Tatortrecht vorgesehenen Straffreistellungen, die im krassen Widerspruch zu allgemein anerkannten rechtsstaatlichen Grundsätzen stehen, eine Bestrafung schwerster Rechtsgutsverletzungen - hier von Tötungsdelikten - nach deutschem Recht nicht hindern können.
  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter

    Auszug aus KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90
    Zwar dürfen auch in einem Rechtsstaat Grenzbeamte auf Personen schießen, die sich der Überprüfung ihrer Person durch Flucht entziehen (vgl. etwa BGHSt 35, 379 zu § 11 UZwG ).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1978 - 5 Ws 76/78
    Auszug aus KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90
    Abgesehen davon ist weitgehend anerkannt (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277 und NJW 1979, 59, 62, 63 sowie Landgericht Stuttgart NJW 1964, 63 ff mit zahlreichen Nachweisen), daß jedenfalls solche im Tatortrecht vorgesehenen Straffreistellungen, die im krassen Widerspruch zu allgemein anerkannten rechtsstaatlichen Grundsätzen stehen, eine Bestrafung schwerster Rechtsgutsverletzungen - hier von Tötungsdelikten - nach deutschem Recht nicht hindern können.
  • AG Berlin-Tiergarten, 30.11.1990 - 351 Gs 4764/90

    Haftbefehl

    Auszug aus KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90
    Gegen den Beschuldigten besteht der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 30. November 1990 ( 351 Gs 4764/90).
  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht, von dieser Rechtslage ausgehend, auch unter Zugrundelegung des DDR-Strafrechts (StrafR Allg. Tl., Lehrbuch 2. Aufl. Staatsverlag der DDR 1978, "DDR-Lehrb.", S. 392/393) eine sog. Kettenanstiftung durch den Angeklagten Dr. M. angenommen, indem er seine Beauftragten dazu bestimmte, über die 1. SED-Kreissekretäre auf die Leitung der Wahlkommissionen in seinem Sinn einzuwirken (vgl. zur Kettenanstiftung zu den Tötungen an der innerdeutschen Grenze: KG NJW 1991, 2653, 2654 und BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NStZ 1994, 537).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Freilich gilt die "Neubürgerregelung" nicht für Bürger der DDR, die erst m i t dem Beitritt Bürger der Bundesrepublik Deutschland geworden sind (h.M.; vgl. u.a. BGH NJW 1993, 1019; KG NJW 1991, 2653; Dreher/Tröndle aaO Rdn. 45; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 60 b); a.A. Liebig NStZ 1991, 372, 374).
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