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VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Konkurrenz von privatem Eigentum und öffentlicher Sachherrschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
- VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
- BVerwG, 12.07.2013 - 9 B 12.13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004 - 13 LB 11/03 -). - BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004 - 13 LB 11/03 -). - BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004 - 13 LB 11/03 -).
- OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des …
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004 - 13 LB 11/03 -). - VGH Bayern, 02.12.1996 - 19 B 95.629
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO) aufgrund des nachgereichten Schriftsatzes des Klägers vom 19. November 2010 bedarf es nicht, da die Frage der Verjährung bereits in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde und das Gericht zudem an die bereits niedergelegte Entscheidung gebunden war (BayVGH DVBl. 97, 662). - VGH Bayern, 04.08.1998 - 8 B 97.62
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Die Verjährung führt in Analogie zur Regelung des Art. 71 Abs. 1 AGBGB zum Erlöschen des Folgenbeseitigungsanspruchs, das von Amts wegen zu beachten ist (BayVGH v. 4.8.1998 - 8 B 97.62; BayVGH BayVBl. 1999, 436/437; BayVGH v. 5.10.2005 - 4 ZB 05.740 -, juris RdNr. 6). - VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349
Wegeverlauf über ungewidmete Fläche
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Denn als Straßenbaulastträgerin war die Gemeinde dafür verantwortlich, dass sich die von ihr eröffnete Nutzung ihrer Anlage in den Grenzen des Rechts hält (vgl. Art. 9, Art. 10 Abs. 1 BayStrWG; BayVGH v. 15.9.1999, 8 B 97.1349, juris RdNr. 15). - VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
Anliegergebrauch verschafft zwar Recht zur angemessenen Nutzung, aber kein …
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Zwar hält die Rechtsprechung grundsätzlich einen in § 985 BGB wurzelnden Anspruch auf Beendigung einer rechtswidrigen Besitzstörung gegen den Straßenbaulastträger für möglich (BayVGH v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 -, Beschlussabdruck S. 4). - VGH Bayern, 05.10.2005 - 4 ZB 05.740
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Die Verjährung führt in Analogie zur Regelung des Art. 71 Abs. 1 AGBGB zum Erlöschen des Folgenbeseitigungsanspruchs, das von Amts wegen zu beachten ist (BayVGH v. 4.8.1998 - 8 B 97.62; BayVGH BayVBl. 1999, 436/437; BayVGH v. 5.10.2005 - 4 ZB 05.740 -, juris RdNr. 6). - BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
Rechtsmittel
Auszug aus VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
Dies widerspräche jedoch dem grundsätzlichen Vorrang der öffentlichen Zweckbestimmung vor den Eigentumsrechten, der durch die öffentliche Sachherrschaft begründet wurde, die sich aus der Eröffnung und der jahrelangen Duldung des faktisch öffentlichen Verkehrs auch auf den nicht gewidmeten Teilen der Gemeindeverbindungsstraße ergeben hat (zur Konkurrenz von privatem Eigentum und öffentlicher Sachherrschaft vgl. bereits BGH NJW 1953, 1705).
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16
Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke; …
Soweit nach Art. 229 § 6 EGBGB noch die bis 31. Dezember 2001 geltenden Verjährungsregelungen im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung fanden, ist die Rechtsprechung für den öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch von der auch für den zivilrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch geltenden Regelverjährungsfrist ausgegangen (vgl. Bay. VGH…, Urteil vom 13.1.2016 - 8 B 15.522 - BayVBl. 2016, 590, juris Rn. 32; so auch im Ausgangsfall von BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013 - 9 B 12.13 - NVwZ 2013, 1292: VG München, Urteil vom 26.10.2010 M 2 K 10.2006 - juris Rn. 28). - VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462
Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung; …
Ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB ist daher regelmäßig gegen den Träger der Straßenbaulast zu richten (VG München vom 26.10.2010 Az. M 2 K 10.2006 RdNr. 35; vgl. auch BayVGH vom 12.1.2010 Az. 8 CE 09.2582 RdNrn. 8 f.). - VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 5 K 16.869
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten im Zusammenhang mit einem …
Auch dort war jedoch der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch der zu prüfende Hauptanspruch, das VG München in der Vorinstanz hatte daher auch ausdrücklich festgehalten, dass es für die darüber hinaus gestellten Hilfsanträge, mit denen ausschließlich zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, nur aufgrund von § 17 Abs. 2 S. 1 GVG zuständig ist (VG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - M 2 K 10.2006 -, Rn. 32).