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   FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07   

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FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2009,11609)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2009 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2009,11609)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2009 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2009,11609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Teilwertabschreibung auf Brennrechte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 32 BranntwMonG; § 58a BranntwMonG; § 177 BranntwMonG
    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche Brennrechte; Kaufpreis für landwirtschaftliche Brennrechte als Indiz für die Werthaltigkeit eines solchen Brennrechts; Zulässige Höhe von Teilwertabschreibungen auf Brennrechte; Berücksichtigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche Brennrechte; Kaufpreis für landwirtschaftliche Brennrechte als Indiz für die Werthaltigkeit eines solchen Brennrechts; Zulässige Höhe von Teilwertabschreibungen auf Brennrechte; Berücksichtigung ...

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt und Höhe von Teilwertabschreibungen aufgrund von Gesetzesänderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Teilwertabschreibung auf Brennrechte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung auf Brennrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brennrechte als Wirtschaftsgut

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zeitpunkt und Höhe von Teilwertabschreibungen aufgrund von Gesetzesänderungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Bewertung von Wirtschaftsgütern
    Arten von Wirtschaftsgütern
    Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
    Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Papierfundstellen

  • BB 2010, 630
  • EFG 2010, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 28.05.1998 - IV R 48/97

    Abschreibung firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    50 aa) Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen (Urteil des BFH vom 28. Mai 1998, IV R 48/97, BStBl II 1998, 775, unter 1.b der Gründe, m.w.N.; v. 29. April 2009, IX R 33/08).

    Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht abnutzbar, wenn seine Nutzung weder unter rechtlichen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006, III R 6/05, BStBl II 2007, 301, unter II.2.e der Gründe; in BStBl II 1998, 775, unter 1.c der Gründe mit Hinweis auf § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs -HGB-).

    Beabsichtigt der Steuerpflichtige, ein Wirtschaftsgut zu verkaufen, dessen Teilwert unter den fortgeschriebenen Buchwert zum mutmaßlichen Veräußerungszeitpunkt gesunken ist, droht ein endgültiger Verlust, wenn keine Anhaltspunkte für einen alsbaldigen Wiederanstieg des Teilwerts vorliegen (Urteil des BFH vom 28. Mai 1998, IV R 48/97, BStBl II 1998, 775).

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Dies hat bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern den Ausweis des niedrigeren Teilwerts zur Folge, wenn eine Wertminderung mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts andauert (BFH-Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    51 bb) Wie der BFH in seinem Urteil in BStBl II 2006, 680 entschieden hat, ist in diesem Sinne von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.

  • BFH, 18.12.1970 - VI R 99/67

    Tausch - Güterfernverkehrsgenehmigungen - Wirtschaftliche Vorteile - Immaterielle

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen werden, wenn sie normalerweise ohne weiteres verlängert werden, ein Ende also nicht abzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970, VI R 99/67, BStBl II 1971, 237, unter II. der Gründe; vom 17. Februar 1993, I R 48/92, BFH/NV 1994, 455, unter 1.c der Gründe).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Dabei kann dahinstehen, ob hier - ähnlich wie bei Verbindlichkeiten - aufgrund der noch länger andauernden bzw. aufgrund der beantragten Billigkeitsentscheidung zu erwartenden "Laufzeit" eine Teilwertabschreibung grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BFH v. 23.04.2009 - IV R 62/06, NWB DokID: CAAAD-23344), soweit keine besonderen Umstände vorliegen.
  • BFH, 19.10.2006 - III R 6/05

    Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht abnutzbar, wenn seine Nutzung weder unter rechtlichen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006, III R 6/05, BStBl II 2007, 301, unter II.2.e der Gründe; in BStBl II 1998, 775, unter 1.c der Gründe mit Hinweis auf § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs -HGB-).
  • BFH, 07.11.1990 - I R 116/86

    Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Maßgeblich ist folglich die Marktlage am Bilanzstichtag (BFH v. 07.11.1990, I R 116/86, BStBl II 91, 342).
  • BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77

    Teilwertabschreibung nur auf den um die Rücklage für Ersatzbeschaffung gekürzten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Ein den Teilwert mindernder Umstand, der vor oder nach dem Bilanzstichtag, nicht aber am Bilanzstichtag vorgelegen hat, rechtfertigt keine Teilwert-Abschreibung (BFH v. 05.02.1981, IV R 87/77, BStBl II 81, 432).
  • BFH, 29.04.2009 - IX R 33/08

    Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut - AfA-Bemessung bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    50 aa) Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen (Urteil des BFH vom 28. Mai 1998, IV R 48/97, BStBl II 1998, 775, unter 1.b der Gründe, m.w.N.; v. 29. April 2009, IX R 33/08).
  • FG Münster, 31.03.2004 - 8 K 6492/01

    Vorherige Berichtigung eines Bilanzansatzes als Voraussetzung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Der Forderungsverzicht war somit als Entnahme bei der oHG und Einlage bei den Gesellschaften KBR III und KBR IV, also erfolgsneutral, zu berücksichtigen (ähnliche Konstellation im Sachverhalt des FG Münster v. 31. März 2004, 8 K 6492/01 F).
  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07
    Auch die Vorhersehbarkeit einer dauernden Wertminderung, die eine Pflicht zur Teilwert-Abschreibung begründet, ist nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu beurteilen (BFH v. 27.11.1974, I R 123/73, BStBl II 75, 294).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 48/92

    Rechtmäßige Absetzung für Abnutzung (AfA) von Erhöhungen der Zahl der

  • BFH, 17.03.2006 - IV B 177/04

    Rückstellungen für Sanierung von Altlasten

  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94

    Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

  • BFH, 14.07.1966 - IV 389/62

    Teilwertabschreibung in Höhe des durch den Grundstückswert wegen Insolvenz nicht

  • BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89

    Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein

  • FG Hamburg, 15.03.2004 - IV 404/02

    Umwandlung eines gewerblichen Brennrechts in ein landwirtschaftliches Brennrecht

  • FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20

    Steuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen und Bilanzierung eines Brennrechts

    Dies werde auch durch das Finanzgericht Niedersachsen im Urteil vom 18.11.2009, EFG 2010, 699 und von Seiten der Literatur (u.a. Felsmann/Pape/Giere/König/Wiegand, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, B 576a) vertreten.

    Dass dieses so verstandene Brennrecht einen wirtschaftlichen Wert beinhaltete, einer selbstständigen Bewertung zugänglich war und als selbstständig verkehrsfähig angesehen wurde, rechtfertigte - unter gewissen Voraussetzungen - die Bilanzierung als immaterielles Wirtschaftsgut im Rahmen von § 5 Abs. 2 EStG (zur Verkehrsfähigkeit vgl. BFH, Urteile vom 05.03.1965 III 259/61 S, BFHE 82, 78 und vom 09.12.1983 III R 40/79, BFHE 140, 306, zur Erfassung als bilanzierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2009 2 K 100/07, EFG 2010, 699).

    Auch das Urteil des FG Niedersachsen vom 18.11.2009, 2 K 100/07, EFG 2010, 699, kann insoweit nicht auf den Streitfall übertragen werden.

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07   

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https://dejure.org/2007,31911
FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2007,31911)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2007 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2007,31911)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2007 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2007,31911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    UStG § 1 Abs. 1 a; UStG § 4 Nr. 8 g
    Zum Charakter einer Leistung als Nebenleistung

  • datenbank.nwb.de

    Zum Charakter einer Leistung als Nebenleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.01.2003 - V R 16/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
    Auch kann die in den ursprünglichen Grundstückskaufverträgen begründete Renovierungsverpflichtung ggf. als Nebenleistung der Grundstücksübertragung gewertet werden, d.h. als eine Leistung, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH Urteil vom 16.01.2003 V R 16/02, BStBl II 2003, 445 ).

    Wenngleich die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht verlangt, dass sich der Garantiegeber wie bei einer Schuldübernahme auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet, sondern auch die unmittelbare Begründung der Garantie erfasst (BFH Urteil vom 10.09.1992 V R 38/86, NV 1993, 569; BFH Urteil vom 22.10.1992, V R 53/89, BStBl II 1993, 318 ; s.a. BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O.), ist die Übernahme einer bestehenden Garantie im Wege der Schuldübernahme jedenfalls auch ausreichend.

    Die Übernahme einer Garantie fällt allerdings nur dann unter § 4 Nr. 8g UStG , wenn es sich nicht um eine unselbständige Nebenabrede zu einer sonstigen steuerbaren Leistung handelt (Sölch/Ringleb UStG § 4 Nr. 8 Lfg. April 2004 Rn. 99; BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O).

  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
    Schon der BFH habe im Urteil vom 10.09.1992 (BStBl II 1993, 316 ) bei der Definition der Nebenleistung ausschließlich auf den engen Zusammenhang der Nebenleistung mit der Hauptleistung abgestellt, nicht hingegen auf das weitere zivilrechtliche Schicksal.
  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
    Zwar kann die Übertragung vermieteter Immobilien unter Fortführung der Mietverträge durch den Erwerber eine Geschäftsveräußerung im Ganzen sein (s. BFH Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802 ).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 38/86

    Ablauf des Besteuerungszeitraums als maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
    Wenngleich die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht verlangt, dass sich der Garantiegeber wie bei einer Schuldübernahme auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet, sondern auch die unmittelbare Begründung der Garantie erfasst (BFH Urteil vom 10.09.1992 V R 38/86, NV 1993, 569; BFH Urteil vom 22.10.1992, V R 53/89, BStBl II 1993, 318 ; s.a. BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O.), ist die Übernahme einer bestehenden Garantie im Wege der Schuldübernahme jedenfalls auch ausreichend.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-455/05

    Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art.

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
    Auf das hierauf ergangene Urteil des EuGH vom 19.04.2007 (C-455/05) wird verwiesen.
  • BFH, 22.10.1992 - V R 53/89

    Steuerfreier Umsatz durch entgeltliche Übernahme einer Ausbietungsgarantie

    Auszug aus FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07
    Wenngleich die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht verlangt, dass sich der Garantiegeber wie bei einer Schuldübernahme auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet, sondern auch die unmittelbare Begründung der Garantie erfasst (BFH Urteil vom 10.09.1992 V R 38/86, NV 1993, 569; BFH Urteil vom 22.10.1992, V R 53/89, BStBl II 1993, 318 ; s.a. BFH Urteil vom 16.01.2003 a.a.O.), ist die Übernahme einer bestehenden Garantie im Wege der Schuldübernahme jedenfalls auch ausreichend.
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 13.07.2007 - A 2 K 100/07   

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 09.12.2009 - A 3 B 494/07

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Auskunft des Auswärtigen Amtes; Eignung

    Az.: A 3 B 494/07 A 2 K 100/07.

    Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 13. Juli 2007 - A 2 K 100/07 - zugelassen.

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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 13.07.2007 - 2 K 100/07   

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https://dejure.org/2007,54968
VG Chemnitz, 13.07.2007 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2007,54968)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 13.07.2007 - 2 K 100/07 (https://dejure.org/2007,54968)
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