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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11   

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FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11 (https://dejure.org/2012,8960)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.03.2012 - 2 K 101/11 (https://dejure.org/2012,8960)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. März 2012 - 2 K 101/11 (https://dejure.org/2012,8960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 125 Abs. 1, 162 AO
    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erheblich voneinander abweichende Schätzungen des Finanzamts führen nicht grundsätzlich zur Nichtigkeit anschließend ergangener Bescheide

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Differenzen zwischen verschiedenen Schätzungsergebnissen

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit von Steuerbescheiden aufgrund erheblich voneinander abweichender Schätzungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bescheide trotz erheblicher Differenzen zwischen verschiedenen Schätzungsergebnissen nicht nichtig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259 m.w.N.).

    Selbst grobe Schätzfehler, bei denen es näher liegt, dass sie auf Nachlässigkeit oder auf Verkennung der Verhältnisse des Einzelfalles beruhen, machen Bescheide nur rechtwidrig und nicht nichtig (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259 mit Beispielsfällen).

  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Soweit sie sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618).
  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Einnahmen eines Steuerpflichtigen im Rahmen der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (fast ausschließlich Bargeschäfte) und die von den Klägern zu vertretenden fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege, unrichtige Aufzeichnungen) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Das Finanzamt musste das so gefundene Schätzungsergebnis nicht durch eine Geldverkehrsrechnung erhärten (vgl. FG München vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10).
  • FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98

    Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Eine Schätzung nach Richtsätzen ist im Streitfall schon deshalb sachgerecht, weil für die Streitjahre mangels Vorlage von vollständigen Wareneinkaufsbelegen ein interner Betriebsvergleich ausscheidet (Urteil des FG Münster vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401).
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Um das Anfechtungserfordernis im Interesse der Rechtssicherheit nicht zu beeinträchtigen, hat die Rechtsprechung einen besonders schwerwiegenden Fehler nur angenommen, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BStBl II 1982, 133; Urteile vom 11. Juli 1986 VI R 105/83, BStBl II 1986, 775; vom 22. November 1988 VII R 173/85, BStBl II 1989, 220; Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BStBl II 1990, 351).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Erst in diesem Stadium setzen die Schätzungsüberlegungen ein, die aus dem festgestellten Sachverhalt folgern, dass die Besteuerungsgrundlagen in einer wahrscheinlichen Höhe verwirklicht worden sind (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BStBl II 1982, 409).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Welche Schätzungsmethode dem Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen, am besten gerecht wird, ist grundsätzlich eine Frage der Tatsachenfeststellung durch das FG, das gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO eine eigene Schätzungsbefugnis hat (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 11.07.1986 - VI R 105/83

    Einspruchsverfahren - Nichtigkeit - Bescheid - Erledigung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Um das Anfechtungserfordernis im Interesse der Rechtssicherheit nicht zu beeinträchtigen, hat die Rechtsprechung einen besonders schwerwiegenden Fehler nur angenommen, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BStBl II 1982, 133; Urteile vom 11. Juli 1986 VI R 105/83, BStBl II 1986, 775; vom 22. November 1988 VII R 173/85, BStBl II 1989, 220; Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BStBl II 1990, 351).
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
    Um das Anfechtungserfordernis im Interesse der Rechtssicherheit nicht zu beeinträchtigen, hat die Rechtsprechung einen besonders schwerwiegenden Fehler nur angenommen, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BStBl II 1982, 133; Urteile vom 11. Juli 1986 VI R 105/83, BStBl II 1986, 775; vom 22. November 1988 VII R 173/85, BStBl II 1989, 220; Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BStBl II 1990, 351).
  • BFH, 14.04.1989 - III B 5/89

    Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11

    Anspruch auf Informationszugang und Vertraulichkeit der Information

  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

    Auch aus diesem Grunde ist ein externer Betriebsvergleich sachgerecht (vgl. auch: FG Kiel, Urteil vom 6. März 2012, 2 K 101/11, juris; FG München, Urteil vom 29.10.2009, 15 K 219/07, juris).
  • FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18

    Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen -

    Auch aus diesem Grunde ist ein externer Betriebsvergleich sachgerecht (vgl. auch: FG Kiel, Urteil vom 6. März 2012, 2 K 101/11, juris; FG München, Urteil vom 29.10.2009, 15 K 219/07, juris).
  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

    Auch aus diesem Grund ist ein externer Betriebsvergleich sachgerecht (vgl. hierzu Urteile FG München vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10; des FG Schleswig-Holsteinischen FG vom 06.03.2012 2 K 101/11, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungen - DStRE - 2012, 1210; des FG Hamburg vom 16.04.2019 6 K 50/18, EFG 2019, 1348).
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https://dejure.org/2012,45081
FG Hamburg, 12.12.2012 - 2 K 101/11 (https://dejure.org/2012,45081)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2012 - 2 K 101/11 (https://dejure.org/2012,45081)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 2 K 101/11 (https://dejure.org/2012,45081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbesteuer: Internationales Schachtelprivileg

  • Justiz Hamburg

    § 8 Nr 5 S 2 GewStG 2002, § 9 Nr 7 GewStG 2002, § 8 Nr 1 AStG, § 3 Nr 41 Buchst a EStG 2002, § 8b Abs 1 KStG 2002
    Internationales Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG a.F.: keine Kürzung für Dividenden aus Gewinnvortrag, der nicht auf aktive Tätigkeiten i.S. des § 8 AStG zurückzuführen ist

  • rechtsportal.de

    Gewerbesteuer: Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuer: Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein internationales Schachtelprivileg für aus nicht aktiven Gewinnvorträgen stammende Dividenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 541
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.02.2008 - I R 75/07

    Aktivitätserfordernisse beim gewerbesteuerrechtlichen internationalen

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2012 - 2 K 101/11
    Als Bruttoertrag wird im Schrifttum jeder steuerlich relevante und in Geld zu bewertende Vermögenszugang einer Rechnungsperiode verstanden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 I R 75/07, BStBl II 2010, 1028, m. w. N.).

    Danach sind jedenfalls aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielte (steuerpflichtige) Erträge erfasst (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 I R 75/07, BStBl II 2010, 1028).

  • BFH, 23.07.2013 - I B 13/13

    Internationales Schachtelprivileg - GewSt

    Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2012 2 K 101/11, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 541).
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