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   VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17.A   

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https://dejure.org/2019,37547
VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17.A (https://dejure.org/2019,37547)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 K 1020/17.A (https://dejure.org/2019,37547)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 K 1020/17.A (https://dejure.org/2019,37547)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128.02 - juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Dabei darf das Gericht hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Herkunftsstaat keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180 ff., juris).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128.02 - juris).
  • VG Potsdam, 31.05.2016 - 11 K 1714/15

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Der in der mündlichen Verhandlung eingehend informatorisch angehörte Kläger, der nunmehr zunächst angegeben hat, am 1. Januar 1999 geboren zu sein, während er auf Vorhalt behauptet, tatsächlich am 13. April 1989 geboren zu sein, bezieht sich auf die für ihn während des gerichtlichen Verfahrens - zuletzt unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung - vorgelegten Unterlagen (u.a. Mitgliedsbescheinigungen des BNM aus Großbritannien sowie des Human Rights Council of Balochistan aus Schweden; Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 31. Mai 2016 - VG 11 K 1714/15.A - diverse Fotos; Schreiben der Human Rights Commission of Pakistan vom 29. August 2018; Schreiben von amnesty international vom 20. Februar 2019; Schreiben der Baloch Human Rights Organization vom 4. Oktober 2019) zu seinen Aktivitäten in Pakistan sowie in Deutschland für das BNM und beantragt,.
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Diese Ausnahme wäre - auch bei unterstellter Vorverfolgung - bezogen auf den Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - juris).
  • VG Berlin, 28.05.2019 - 6 K 829.17
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen freilich nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 K 829.17.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien - was beim BNM nicht der Fall ist, das nach seinem eigenen Internetauftritt auf eine mit friedlichen Mittel zu erreichende Stärkung der Autonomie Belutschistans abzielt -, oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung bei Ahmadis werden keine staatlichen Repressionen berichtet.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt dabei voraus, dass eine bestimmte Verfolgungsdichte vorliegt, welche die Vermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243, Rn. 24, juris; Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, Rn. 17, juris).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt dabei voraus, dass eine bestimmte Verfolgungsdichte vorliegt, welche die Vermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243, Rn. 24, juris; Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, Rn. 17, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.05.2020 - 2 K 1995/18

    Asylrecht; Pakistan; Belutschistan

    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen freilich nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (VG Frankfurt [Oder], Urteile vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 1051/17.A und VG 2 K 1020/17.A - juris; VG Berlin, Urteile vom 7. Januar 2020 - 6 K 1141.16.A - und vom 28. Mai 2019 - 6 K 829.17.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung bei Ahmadis werden keine staatlichen Repressionen berichtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - 10 A 561/20

    Drohen einer flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgung der belutschischen

    In der angefochtenen Entscheidung wird zudem und auch konkret im Zusammenhang mit der Frage, ob die Kläger ungeachtet des exilpolitischen Engagements des Klägers zu 1. nach Pakistan einreisen können, ohne einer flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgungsgefahr ausgesetzt zu sein, auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Oktober 2019 - 2 K 1020/17.A - verwiesen, in dem die Auskunft von Amnesty International ebenfalls einer Bewertung unterzogen wird.
  • VG Frankfurt/Oder, 20.01.2021 - 2 K 1766/16

    Pakistan: Kläger kann - wegen einer BRP-Mitgliedschaft - weder die Zuerkennung

    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen nach allen erreichbaren Quellen nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (vgl. dazu VG Frankfurt [Oder], Urteile vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 1051/17.A und VG 2 K 1020/17.A - juris VG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 K 829.17.A - und vom 7. Januar 2020 - 6 K 1141.16.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung - 16 -.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2021 - 2 K 1370/17
    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen freilich nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (std. Rspr. der Kammer; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 1020/17.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien - was beim BNM nicht der Fall ist, das nach seinem eigenen Internetauftritt auf eine mit friedlichen Mittel zu erreichende Stärkung der Autonomie Belutschistans abzielt -, oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung bei Ahmadis werden keine staatlichen Repressionen berichtet.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen freilich nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (std. Rspr. der Kammer; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 1020/17.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien - was beim BNM nicht der Fall ist, das nach seinem eigenen Internetauftritt auf eine mit friedlichen Mittel zu erreichende Stärkung der Autonomie Belutschistans abzielt -, oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung bei Ahmadis werden keine staatlichen Repressionen berichtet.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen freilich nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (std. Rspr. der Kammer; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 1020/17.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien - was beim BNM nicht der Fall ist, das nach seinem eigenen Internetauftritt auf eine mit friedlichen Mittel zu erreichende Stärkung der Autonomie Belutschistans abzielt -, oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung bei Ahmadis werden keine staatlichen Repressionen berichtet.
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