Rechtsprechung
FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterfallen der Umsätze eines Trauer- und Hochzeitsredners unter dem ermäßigten Steuersatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsätze eines "Ghostwriters" bzw. Hochzeits- oder Trauerredners - ermäßigter Umsatzsteuersatz oder Regelsteuersatz?
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsätze eines "Ghostwriters" bzw. Hochzeits- oder Trauerredners - ermäßigter Umsatzsteuersatz oder Regelsteuersatz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuersatz auf Umsätze eines Ghostwriters, Hochzeits- oder Trauerredners
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
- BFH, 03.12.2015 - V R 61/14
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1343
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen …
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Anders als im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.10.2009 V R 8/08 sei der Kläger nicht nur Trauerredner, sondern trete auch auf Hochzeiten, Ehejubiläen, Geburtstagsfeiern und Trennungen auf.Der BFH hat sich ebenfalls, wenn auch ohne eingehendere Begründung, gegen die Anwendung von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auf Trauerredner ausgesprochen (Urteil vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476).
- FG Köln, 30.08.2012 - 12 K 1967/11
Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Weiter bezieht sich der Kläger auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30.08.2012 (12 K 1967/11; EFG 2012, 2247), welches entschieden hat, dass auch die Entgelte, die ein Autor für eine Autorenlesung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG erhält, ermäßigt zu besteuern sind. - BFH, 15.01.2009 - V R 9/06
Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen …
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98; vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze: Jeder Umsatz ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
- BFH, 09.06.2005 - V R 50/02
Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter …
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98;… vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze: Jeder Umsatz ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden. - BFH, 07.10.1987 - X R 21/80
Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Ob das der Fall ist, bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Inhalt der Vereinbarungen und im Zusammenhang damit, wofür die Gegenleistung erbracht wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1974 V R 129/70, BFHE 111, 379, BStBl II 1974, 261, 262; vom 7. Oktober 1987 X R 21/80, BFH/NV 1989, 608). - EuGH, 06.05.2010 - C-94/09
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
36 Der Kläger kann sich auch nicht gegenüber dem deutschen Umsatzsteuerrecht auf die weitergehende Formulierung in den genannten EG-Richtlinien berufen, da die selektive Ausnutzung eines den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermessens nicht gegen das Unionsrecht verstößt (vgl. Urteil des EuGH vom 06.05.2010 C-94/09, UR 2010, 454). - BFH, 25.11.2004 - V R 4/04
Umsatzsteuersatz für Computerprogramme
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Die Einräumung oder Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte muss Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung sein (BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl II 2005, 415, m.w.N.). - BFH, 10.12.1997 - XI R 73/96
Ermäßigter Steuersatz für Diavorführungen?
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist nämlich in ihrem systematischen Kontext zu sehen, So hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 10.12.1997 (XI R 73/96, BStBl II 1998, 222) hierzu auf den Bericht des Finanzausschusses in BTDrucks V/1581, unter Nr. 4 c verwiesen, wo der Förderzweck der Vorschrift klar herausgestellt wird: Begünstigt werden sollten "kulturelle Leistungen, wie sie Theater, Orchester und Museen, soweit sie nicht befreit sind, Rundfunk und Fernsehen, Filmwirtschaft und Zirkusunternehmen erbringen". - BFH, 17.01.1990 - V B 130/89
Besteuerung bei der Bescheinigung "genereller Künstlereigenschaft"
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Dabei ist grundsätzlich jeder Umsatz im Einzelnen zu prüfen (BFH-Beschluss vom 17.01.1990 V B 130/89, BFH/NV 1990, 535). - BFH, 17.04.2008 - V R 39/05
Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung …
Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1712, m.w.N.). - BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern - …
- BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06
Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren …
- BFH, 14.02.1974 - V R 129/70
Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Überlassung von Matern, …
- Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
- BFH, 03.12.2015 - V R 61/14
Hochzeits- und Trauerredner kann ausübender Künstler sein
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 1. April 2014 2 K 1042/12 aufgehoben.Die Umsätze unterfielen nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1343 veröffentlichten Urteil nicht der Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil es sich bei der Übertragung des Urheberrechts an der schriftlichen Redefassung nur um einen begleitenden, unselbständigen Bestandteil zur Rede als Hauptbestandteil handele.