Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10290
FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12 (https://dejure.org/2014,10290)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01.04.2014 - 2 K 1042/12 (https://dejure.org/2014,10290)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01. April 2014 - 2 K 1042/12 (https://dejure.org/2014,10290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterfallen der Umsätze eines Trauer- und Hochzeitsredners unter dem ermäßigten Steuersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsätze eines "Ghostwriters" bzw. Hochzeits- oder Trauerredners - ermäßigter Umsatzsteuersatz oder Regelsteuersatz?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsätze eines "Ghostwriters" bzw. Hochzeits- oder Trauerredners - ermäßigter Umsatzsteuersatz oder Regelsteuersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuersatz auf Umsätze eines Ghostwriters, Hochzeits- oder Trauerredners

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 21.10.2009 - V R 8/08

    Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Anders als im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.10.2009 V R 8/08 sei der Kläger nicht nur Trauerredner, sondern trete auch auf Hochzeiten, Ehejubiläen, Geburtstagsfeiern und Trennungen auf.

    Der BFH hat sich ebenfalls, wenn auch ohne eingehendere Begründung, gegen die Anwendung von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auf Trauerredner ausgesprochen (Urteil vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476).

  • FG Köln, 30.08.2012 - 12 K 1967/11

    Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Weiter bezieht sich der Kläger auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30.08.2012 (12 K 1967/11; EFG 2012, 2247), welches entschieden hat, dass auch die Entgelte, die ein Autor für eine Autorenlesung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG erhält, ermäßigt zu besteuern sind.
  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98; vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze: Jeder Umsatz ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • BFH, 09.06.2005 - V R 50/02

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98; vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze: Jeder Umsatz ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Inhalt der Vereinbarungen und im Zusammenhang damit, wofür die Gegenleistung erbracht wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1974 V R 129/70, BFHE 111, 379, BStBl II 1974, 261, 262; vom 7. Oktober 1987 X R 21/80, BFH/NV 1989, 608).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    36 Der Kläger kann sich auch nicht gegenüber dem deutschen Umsatzsteuerrecht auf die weitergehende Formulierung in den genannten EG-Richtlinien berufen, da die selektive Ausnutzung eines den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermessens nicht gegen das Unionsrecht verstößt (vgl. Urteil des EuGH vom 06.05.2010 C-94/09, UR 2010, 454).
  • BFH, 25.11.2004 - V R 4/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Die Einräumung oder Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte muss Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung sein (BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl II 2005, 415, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1997 - XI R 73/96

    Ermäßigter Steuersatz für Diavorführungen?

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist nämlich in ihrem systematischen Kontext zu sehen, So hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 10.12.1997 (XI R 73/96, BStBl II 1998, 222) hierzu auf den Bericht des Finanzausschusses in BTDrucks V/1581, unter Nr. 4 c verwiesen, wo der Förderzweck der Vorschrift klar herausgestellt wird: Begünstigt werden sollten "kulturelle Leistungen, wie sie Theater, Orchester und Museen, soweit sie nicht befreit sind, Rundfunk und Fernsehen, Filmwirtschaft und Zirkusunternehmen erbringen".
  • BFH, 17.01.1990 - V B 130/89

    Besteuerung bei der Bescheinigung "genereller Künstlereigenschaft"

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Dabei ist grundsätzlich jeder Umsatz im Einzelnen zu prüfen (BFH-Beschluss vom 17.01.1990 V B 130/89, BFH/NV 1990, 535).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12
    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1712, m.w.N.).
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern -

  • BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06

    Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • BFH, 14.02.1974 - V R 129/70

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Überlassung von Matern,

  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
  • BFH, 03.12.2015 - V R 61/14

    Hochzeits- und Trauerredner kann ausübender Künstler sein

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 1. April 2014  2 K 1042/12 aufgehoben.

    Die Umsätze unterfielen nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1343 veröffentlichten Urteil nicht der Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil es sich bei der Übertragung des Urheberrechts an der schriftlichen Redefassung nur um einen begleitenden, unselbständigen Bestandteil zur Rede als Hauptbestandteil handele.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht