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   FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05   

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https://dejure.org/2007,4779
FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05 (https://dejure.org/2007,4779)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 K 1047/05 (https://dejure.org/2007,4779)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 K 1047/05 (https://dejure.org/2007,4779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Aufwendungen für Abschirmmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Mobilfunksendeanlage als außergewöhnliche Belastung; Erfordernis eines amtsärztlichen Gutachtens hinsichtlich der Erforderlichkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer sog. Multiple ...

  • Judicialis

    EStG § 33 Abs. 2 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 135 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 2
    Abwehrmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen - hier

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abwehrmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen (hier: MCS-Vorerkrankung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerlicher Schutz gegen Mobilfunkwellen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Abschirmungsmaßnahmen gegen Strahlung von Mobilfunksendeanlage

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen regelmäßig nicht außergewöhnliche Belastung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen sind keine außergewöhnliche Belastung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen keine außergewöhnliche Belastung

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 929
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.03.2006 - III B 93/05

    AgB durch sog. Multiple Chemikal Sensitivity (MCS)

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH vom 17. März 2006 III B 93/05, BFH/NV 2006, 1284) sind Aufwendungen im Zusammenhang mit einer sog. Multiple Chemical Sensitivity (MCS) nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seine Beschwerden nicht durch ein amtsärztliches Gutachten nachweist.

    Denn der eingeschaltete Amtsarzt kann sich ggf. durch Nachfrage bei anderen Stellen ein eigenes medizinisches Urteil bilden (BFH vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94 und vom 17. März 2006 III B 93/05, BFH/NV 2006, 1284).

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des BFH (vom 17. März 2006 III B 93/05, BFH/NV 2006, 1284), der der Senat folgt, ist der Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten zu führen.

  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Gerade wegen der im Streitfall bestehenden und zwischen den Beteiligten nicht streitigen Schwierigkeiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit ist der Nachweis in dieser qualifizierten Weise zu führen unerlässlich, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter Steuervorteile zu Lasten der Allgemeinheit zu verhindern (BFH vom 9. August 2001 III R 6/01, BStBl II 2002, 240 zu Aufwendungen für eine Asbestsanierung).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen zur Vorsorge gegen gesundheitsgefährdende Emissionen oder Immissionen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich berücksichtigt werden können, ist durch die BFH-Urteile in BStBl II 2002, 240 und 592 geklärt.

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Soweit die Kläger mit dem ersten Teil des Beweisantrages eine grundsätzliche Feststellung über den Zusammenhang zwischen einer MCS-Erkrankung und elektromagnetischen Feldeinwirkungen klären wollen, war der Beweisantrag abzulehnen, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für Entscheidung unerheblich ist; es kommt auf diese Beweistatsache im Streitfall nicht an (vgl. nur BFH vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Der BGH hat aus diesem Grund den gegen den Betreiber einer Mobilfunkanlage gerichteten Unterlassungsanspruch als unbegründet beurteilt (vgl. BGH vom 13. Februar 2004 V ZR 217/03, NJW 2004, 217).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Denn der eingeschaltete Amtsarzt kann sich ggf. durch Nachfrage bei anderen Stellen ein eigenes medizinisches Urteil bilden (BFH vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94 und vom 17. März 2006 III B 93/05, BFH/NV 2006, 1284).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Nach dem Urteil des BFH vom 23. Mai 2002 (III R 52/99, BStBl II 2002, 592), das die Beseitigung von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Formaldehydausgasung aus schadstoffbelastetem Mobiliar betrifft, sind die Emissionen, sofern ein bestimmter Wert nicht überschritten ist, durch ein amtliches technisches Gutachten und die dadurch verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ein amtsärztliches Zeugnis zu belegen.
  • BFH, 29.01.2007 - III B 137/06

    AgB: Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Weiterhin sieht sich der Senat mit seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2006 (13 K 164/04, WUM 2006, 635, NZB III B 137/06).
  • BFH, 03.05.2004 - III B 159/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Die Anwendung der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall ist nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, sondern eine Einzelfallentscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2004 III B 159/03 , JurisDok).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Der BGH nimmt dabei Bezug auf einen Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 28. Februar 2002 (1 BvR 1676/01, NJW 2002, 1638 ), mit dem eine gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen worden ist.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05

    Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05
    Der Senat geht in diesem Zusammenhang, solange keine gegenteiligen wissenschaftlich gesicherten aktuellen Erkenntnisse vorliegen, mit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung von BGH und BVerfG davon aus, dass bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder, 26. BImSchV) eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkwellen nicht unterstellt werden kann (so auch z.B. FG Baden-Württemberg vom 14 April 2005 13 V 1/05, DStRE 2006, 406).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

  • FG Köln, 08.03.2012 - 10 K 290/11

    Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Berufung des Beklagten auf die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Januar 2007 (2 K 1047/05, EFG 2007, 929).
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