Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 04.08.2008

Rechtsprechung
   FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18254
FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04 (https://dejure.org/2008,18254)
FG Saarland, Entscheidung vom 04.04.2008 - 2 K 1153/04 (https://dejure.org/2008,18254)
FG Saarland, Entscheidung vom 04. April 2008 - 2 K 1153/04 (https://dejure.org/2008,18254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    § 2 EStG
    Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Wertpapieranlagen und ihre Feststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein nach der Veräußerung einer vermieteten Immobilie zum Erwerb von Wertpapieren verwendetes Darlehen; Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein nach der Veräußerung einer vermieteten Immobilie zum Erwerb von Wertpapieren verwendetes Darlehen - Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1688
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95

    Schuldzinsenabzug bei Ehegatten

    Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
    Bei den von der Klägerin getragenen Schuldzinsen handelt es sich um nicht abzugsfähigen Drittaufwand des Klägers, soweit diese auf die Anteile des Klägers entfallen (BFH vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95, BStBl. II 2000, 310).
  • BFH, 31.08.1999 - VIII R 23/98

    Überschusserzielungsabsicht bei fremdfinanziertem Aktienkauf

    Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
    Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):.
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
    Eine Aufteilung der Werbungskosten ist bei zu bejahender Überschusserzielungsabsicht trotz der zugleich bestehenden Erwartung, steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, grundsätzlich nicht geboten (BFH vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).
  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94

    Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten

    Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
    Unter den Beteiligten ist zwischenzeitlich zu Recht unstreitig geworden, dass die Klägerin das o.g. Immobiliendarlehen nach dem Verkauf des Hauses steuerlich wirksam zum Erwerb der hier streitigen Wertpapiere umgewidmet hat (s. dazu BFH vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 454).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04   

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https://dejure.org/2008,33228
FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04 (https://dejure.org/2008,33228)
FG Saarland, Entscheidung vom 04.08.2008 - 2 K 1153/04 (https://dejure.org/2008,33228)
FG Saarland, Entscheidung vom 04. August 2008 - 2 K 1153/04 (https://dejure.org/2008,33228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Folgen einer beabsichtigten Realisierung von steuerfreien Vermögensvorteilen auf das Vorliegen der Überschusserzielungsabsicht; Umwidmung eines Immobiliendarlehens ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 8; ; EStG § 9

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.08.1999 - VIII R 23/98

    Überschusserzielungsabsicht bei fremdfinanziertem Aktienkauf

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
    Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):.
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
    Eine Aufteilung der Werbungskosten ist bei zu bejahender Überschusserzielungsabsicht trotz der zugleich bestehenden Erwartung, steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, grundsätzlich nicht geboten (BFH vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).
  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94

    Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
    Unter den Beteiligten ist zwischenzeitlich zu Recht unstreitig geworden, dass die Klägerin das o.g. Immobiliendarlehen nach dem Verkauf des Hauses steuerlich wirksam zum Erwerb der hier streitigen Wertpapiere umgewidmet hat (s. dazu BFH vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 454).
  • BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95

    Schuldzinsenabzug bei Ehegatten

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
    Bei den von der Klägerin getragenen Schuldzinsen handelt es sich um nicht abzugsfähigen Drittaufwand des Klägers, soweit diese auf die Anteile des Klägers entfallen (BFH vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95, BStBl. II 2000, 310).
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