Rechtsprechung
FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
§ 2 EStG
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Wertpapieranlagen und ihre Feststellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein nach der Veräußerung einer vermieteten Immobilie zum Erwerb von Wertpapieren verwendetes Darlehen; Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein nach der Veräußerung einer vermieteten Immobilie zum Erwerb von Wertpapieren verwendetes Darlehen - Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
- FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1688
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
Bei den von der Klägerin getragenen Schuldzinsen handelt es sich um nicht abzugsfähigen Drittaufwand des Klägers, soweit diese auf die Anteile des Klägers entfallen (BFH vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95, BStBl. II 2000, 310). - BFH, 31.08.1999 - VIII R 23/98
Überschusserzielungsabsicht bei fremdfinanziertem Aktienkauf
Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):. - BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch …
Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
Eine Aufteilung der Werbungskosten ist bei zu bejahender Überschusserzielungsabsicht trotz der zugleich bestehenden Erwartung, steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, grundsätzlich nicht geboten (BFH vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825). - BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94
Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten …
Auszug aus FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
Unter den Beteiligten ist zwischenzeitlich zu Recht unstreitig geworden, dass die Klägerin das o.g. Immobiliendarlehen nach dem Verkauf des Hauses steuerlich wirksam zum Erwerb der hier streitigen Wertpapiere umgewidmet hat (s. dazu BFH vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 454).
Rechtsprechung
FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Folgen einer beabsichtigten Realisierung von steuerfreien Vermögensvorteilen auf das Vorliegen der Überschusserzielungsabsicht; Umwidmung eines Immobiliendarlehens ...
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 8; ; EStG § 9
Verfahrensgang
- FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
- FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.08.1999 - VIII R 23/98
Überschusserzielungsabsicht bei fremdfinanziertem Aktienkauf
Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):. - BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch …
Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
Eine Aufteilung der Werbungskosten ist bei zu bejahender Überschusserzielungsabsicht trotz der zugleich bestehenden Erwartung, steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, grundsätzlich nicht geboten (BFH vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825). - BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94
Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten …
Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
Unter den Beteiligten ist zwischenzeitlich zu Recht unstreitig geworden, dass die Klägerin das o.g. Immobiliendarlehen nach dem Verkauf des Hauses steuerlich wirksam zum Erwerb der hier streitigen Wertpapiere umgewidmet hat (s. dazu BFH vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 454). - BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
Auszug aus FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
Bei den von der Klägerin getragenen Schuldzinsen handelt es sich um nicht abzugsfähigen Drittaufwand des Klägers, soweit diese auf die Anteile des Klägers entfallen (BFH vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95, BStBl. II 2000, 310).