Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10319
FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04 (https://dejure.org/2007,10319)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 K 1228/04 (https://dejure.org/2007,10319)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 K 1228/04 (https://dejure.org/2007,10319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbegünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil; Möglichkeit des Angriffs eines nichtigen Feststellungsbescheides mit der Anfechtungsklage zur Beseitigung dessen Rechtsscheins; Angabe des Inhaltsadressaten gemäß § 157 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung ...

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 44 Abs. 1; ; FGO § 48 Abs. 1; ; FGO § 125 Abs. 1; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 157 Abs. 1 S. 2; ; AO 1977 § 360 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und anschließender Aufnahme eines weiteren Gesellschafters im Wege der Teilanteilsveräußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und anschließender Aufnahme eines weiteren Gesellschafters im Wege der Teilanteilsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 937
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98

    Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Zur Beseitigung des Rechtsscheins kann er aber nach ständiger Rechtsprechung des BFH mit der Anfechtungsklage angegriffen und vom Gericht ausdrücklich aufgehoben werden (vgl. BFH vom 7. August 1985 I R 309/82, BStBl II 1986, 42, und vom 27. Februar 1997 IV R 38/96, BFH/NV 1997, 388; vgl. zuletzt auch BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409).

    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 m.w.N. und vom 16. Juni 1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 179).

    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist - wie dargelegt - gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 m.w.N. und vom 16. Juni 1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 179).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, gehört zu den den Betroffenen bekannten Umständen im vorgenannten Sinne auch und insbesondere ein Betriebsprüfungsbericht, auf dessen Grundlage der angefochtene Bescheid erlassen (geändert) wird (BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409).

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Danach werde dem neuen Gesellschafter zunächst nur ein Zwerganteil an der Gesellschaft eingeräumt, um anschließend diesen Anteil auf die im Ergebnis vorgegebene Beteiligung aufzustocken (Hinweis u.a. auf GrS 2/98 vom 18. Oktober 1999, BStBl 2000 II, 123, 129).

    Er erkenne jedoch ausdrücklich das Zweistufenmodell weiterhin an (Hinweis u.a. auf BFH GrS 2/98 vom 18. Oktober 1999, BStBl 2002 11, 123).

    Zu berücksichtigen sei, dass in den Streitjahren sowohl Teile der Literatur, einige Finanzgerichte und der 11. Senat des Bundesfinanzhofs die Ansicht vertreten hätten, auch bei Einbringung eines Einzelunternehmens (Einzelpraxis in eine Personengesellschaft) gegen eine von dem neu aufgenommenen Gesellschafter zu leistende Ausgleichszahlung erziele der bisherige Einzelunternehmer mit der Veräußerung eines Anteils an seinem freiberuflichen Betriebsvermögen einen nach §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 1, 34 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn (vgl. die Nachweise im Beschluss des Großen Senats vom 18. Oktober 1999 (GrS 2/98, BStBl 2000 II, 123, 125 f.).

  • BFH, 16.06.1999 - II R 36/97

    Fehlerhafte Angabe der Inhaltsadressaten bei Steuerbescheid; Einfluss auf die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 m.w.N. und vom 16. Juni 1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 179).

    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist - wie dargelegt - gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 m.w.N. und vom 16. Juni 1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 179).

  • BFH, 27.07.1999 - IX B 44/99

    Mietnebenkosten bei Werbungskosten-Pauschbetrag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 m.w.N. und vom 16. Juni 1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 179).

    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist - wie dargelegt - gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH vom 19. August 1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 m.w.N. und vom 16. Juni 1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 179).

  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Dazu sei maßgebend, ob verständige Beteiligte die Gestaltung in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung gewählt hätten (Hinweis u.a. auf BFH IV R 132/85 vom 17. Januar 1991, BStBl 1991 11, 607).

    Die Unangemessenheit einer Rechtsgestaltung tritt insbesondere zutage, wenn diese keinem wirtschaftlichen Zweck dient (BFH vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BStBl II 1991, 607).

  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Zur Frage, ob die zweistufige Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO anzusehen ist, hat der BFH im Urteil vom 16. September 2004 (IV R 11/03, BStBl II 2004, 1068) ausgeführt, dass ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Fall nur dann in Betracht kommt, wenn entweder die Zeit zwischen Abschluss der beiden Verträge zur Erprobung des Eintretenden unzureichend war oder wenn bereits bei Abschluss des ersten Vertrags feststand, dass es zur Aufstockung der Beteiligung kommt.
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Verwaltungsakt inhaltlich nicht so bestimmt ist (§ 119 Abs. 1 AO), dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (BFH vom 25. September 1990 IX R 84/88, BStBl II 1991, 120).
  • BFH, 24.03.1970 - I R 141/69

    Steuerbescheide - Einspruchsentscheidungen - Gesamtrechtsnachfolge - Adressat

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Adressat eines Verwaltungsaktes ist derjenige, für den der Verwaltungsakt inhaltlich bestimmt ist (BFH vom 24.März 1970 I R 141/69, BFHE 98, 531, BStBl II 1970, 501).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02

    Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Ob und in welchem Umfang die Feststellungen sich bei den Steuerveranlagungen der einzelnen beteiligten Gesellschafter jeweils auswirken und anfechtbar sind, ist insoweit unerheblich (BFH vom 14. Juni 1994 VIII R 20/93, BFH/NV 1995, 318; zum Ganzen auch BFH vom 10. November 2004 XI R 32/02, BStBl. II 2005, 431).
  • BFH, 23.05.1973 - I R 121/71

    OHG - Tod eines Gesellschafters - Fortsetzung ohne Erben - Einheitliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
    Dieser Steuerpflichtige bzw. diese Steuerpflichtigen sind daher Adressaten eines Gewinnfeststellungsbescheides, nicht dagegen die Gesellschaft oder Gemeinschaft, die die Einkünfte erzielt (BFH vom 23.Mai 1973 I R 121/71, BStBl II 1973, 746; vom 7.April 1987 VIII R 259/84, BStBl II 1987, 766; vom 6.März 1990 VIII R 141/85, BFH/NV 1991, 71).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

  • BFH, 07.04.1987 - VIII R 259/84

    Bekanntgabe eines kombinierten positiv-negativen Gewinnfeststellungsbescheids

  • BFH, 06.03.1990 - VIII R 141/85

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides

  • BFH, 08.05.2003 - IV R 54/01

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

  • BFH, 23.10.1991 - I R 86/89

    Gesamthänderisch erzielte Einkünfte, für die die Einkommensteuer durch den gemäß

  • FG München, 10.03.2005 - 15 K 4947/02

    Praxisveräußerung; Zweistufenmodell; Einkommensteuer 1998

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 20/93

    Notwendigkeit der Beiladung sämtlicher Gesellschafter einer aufgelösten

  • BFH, 26.11.1992 - IV R 15/91

    Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei ehelicher Gütergemeinschaft

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 13/84

    Gewinnfeststellungsbescheid - Einkommensteuerbescheid - Anfechtung des

  • BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89

    Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01

    Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG

  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

  • BFH, 14.09.1994 - I R 41/94

    Veräußerungsgewinn von Anteilen am Vermögen einer Gesellschaft als Einkünfte aus

  • BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96

    Ermittlung des Entnahmegewinns durch das Finanzamt

  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99

    Mitunternehmer; unzulässige Klage gegen Einspruchsentscheidung betr. die

  • BFH, 27.02.1997 - IV R 38/96
  • BFH, 07.08.1985 - I R 309/82

    Kirchensteuer - Steuerbescheid - Konfession - Revision - Landesrecht -

  • FG Hessen, 23.11.2001 - 2 V 5039/00

    Praxis; Beteiligung; Sozius; Anteilserwerb; abgestuft; Veräußerungsgewinn;

  • BFH, 23.03.2000 - IV B 91/99

    Klagerecht; unterlassene Hinzuziehung

  • FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14

    Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?

    Im Übrigen genügt für den nach § 155 BewG klagebefugten Beteiligten der gesonderten Feststellung das von der vollen Umfangs rechtsbehelfs- und klagebefugten Gesellschaft durchgeführte Einspruchsverfahren (vgl. zu einheitlichen Feststellungen i. S. d. § 48 FGO: Urteile FG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2007 2 K 1228/04, EFG 2007, 937, DStRE 2007, 1552; BFH vom 14.10.2003 VIII R 32/01, BFHE 203, 462, BStBl II 2004, 359).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht