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   VG Bremen, 26.03.2009 - 2 K 1309/08   

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https://dejure.org/2009,26490
VG Bremen, 26.03.2009 - 2 K 1309/08 (https://dejure.org/2009,26490)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 K 1309/08 (https://dejure.org/2009,26490)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 K 1309/08 (https://dejure.org/2009,26490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 663
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97

    Beamtenbesoldung; Ruhegehalt; Stellenzulage; Zehn-Jahres-Frist; Berechnung

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2009 - 2 K 1309/08
    Soweit die Beklagte in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des OVG Münster vom 05.08.1999 (12 A 4924/97 - juris) hingewiesen hat, führt dieses zu keiner anderen Bewertung.
  • BVerwG, 24.06.1965 - II C 90.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2009 - 2 K 1309/08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass § 191 BGB auch im öffentlichen Recht Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 24.06.1965 - II C 90.63 in Buchholz, 237.7 § 162 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1: Vollendung eines Dienstjahres mit Ablauf des 365. Tages).
  • VG Berlin, 27.01.2020 - 5 K 58.17

    Berechnung der Dienstzeiten für eine Jubiläumszuwendung; Jubiläumsdienstzeit;

    Denn die maßgeblichen Zeiträume müssen ebenfalls nicht zusammenhängend verlaufen, sondern werden durch Summierung der jeweils relevanten Tage berechnet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2017 - 4 S 2143/17 - Rn. 21; VG Bremen, Urteil vom 26. März 2009 - 2 K 1309/08 - Rn. 25, jeweils juris und mit Verweis schon auf BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1965 - II C 90.63 - ZBR 66, 91: Vollendung eines Dienstjahres mit Ablauf des 365. Tages).
  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 416/08

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall "Trompetter"

    Am 20.11.2008 hat die Antragstellerin Klage (2 K 1309/08) erhoben mit dem Ziel der Stilllegung der Betriebseinheiten I bis III und V der Beigeladenen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie der Stilllegung der Gießerei insgesamt, bis durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung eines IRW von 40 dB(A) nachts am Immissionspunkt F. Str.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren, die Akten des Parallelverfahrens 2 L 415/08 und der Verfahren 2 K 1309/08 und 2 K 274/09 sowie die dazu beigezogenen Behördenvorgänge verwiesen.

  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 325/09

    Zur Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach dem

    zu Vorstehendem Staudinger/Repgen, a.a.O., § 191 BGB Rdnr. 2 sowie Ermann, Kommentar zum BGB, 12. Aufl. 2008, § 191 BGB Rdnr. 1; zur konkreten Fristberechnung nach § 191 BGB vgl. ferner VG Bremen, Urteil vom 26.3.2009 - 2 K 1309/08 -, zitiert nach juris.
  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 2 K 695/16

    Hinterbliebenenversorgung; Berechnung des Witwengeldes; Dauer des Erhalts der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass § 191 BGB auch im öffentlichen Recht Anwendung findet (BVerwG, Urt. v. 24.06.1965 - II C 90.63 -, Buchholz, 237.7 § 162 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1; vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 26.03.2009 - 2 K 1309/08 -, juris).
  • LG Berlin, 17.09.2009 - 27 O 530/09

    Homepage von Rechtsanwälten darf fremde Schriftsätze enthalten

    die unter http://www.f....de zu den Verfahren vor dem VG Chemnitz, Aktenzeichen 2 L 416/08, 2 K 274/09, 2 K 1308/08, 2 K 1309/08, 2 K 1455/08, 2 K 1456/08, 2 L 415/08 sowie 2 L 416/08 eingestellten Schriftsätze der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zu 1.) sowie deren Anlagen zu veröffentlichen sowie künftig zu unterlassen, auf ihrer Internetpräsenz unter http://www.f....de oder an anderer Stelle Schriftsätze der Prozessbevollmächtigtender Antragstellerin zu 1.) sowie deren Anlagen zu den vorbenannten Verfahren, welche bei Gericht eingereicht oder selbst an die Anfragsgegner versandt wurden bzw. werden oder die aus Behördenakten oder auf sonstiger Weise in den Besitz der Antragsgegner gelangten bzw. gelangen werden, künftig einzustellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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