Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2000 - 2 K 131/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zum Anspruch auf Kindergeld bei Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente und Gewährung von Eingliederungshilfe bei einem schwerstbehinderten Kind über 27 Jahre
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Kindergeldrechtliche Berücksichtigung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs, einer Erwerbsunfähigkeitsrente sowie von Eingliederungshilfe eines volljährigen behinderten Kindes
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2000, 875
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 50/03
Änderung bei Pflegekindern gilt auch für Kindergeldbescheid
Derartige Gründe haben auch diejenigen FG, die den vollen Behinderten-Pauschbetrag bei einer teilstationären Unterbringung berücksichtigt haben, nicht überzeugend dargelegt (vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2000 2 K 131/99, EFG 2000, 875; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. September 2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470). - FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 7 K 30/07
Fähigkeit eines teilstationär untergebrachten Kindes zum Selbstunterhalt: keine …
Im Übrigen sei nach einem weiteren Urteil des Finanzgerichts (FG) Sachsen-Anhalt vom 3. April 2000 2 K 131/99 davon auszugehen, dass Leistungen aus der Eingliederungshilfe nicht auf das Einkommen angerechnet werden dürften, da diese allein der Durchführung der tagesstrukturierenden Maßnahmen dienten und nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stünden.Derartige Gründe haben auch diejenigen FG, die den vollen Behinderten-Pauschbetrag bei einer teilstationären Unterbringung berücksichtigt haben, nicht überzeugend dargelegt (…so BFH-Urteil in BFHE 207, 250, BFH/NV 2004, 1719 unter Bezugnahme auf FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2000 2 K 131/99, Entscheidungen der FG -EFG- 2000, 875; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. September 2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470).
Die Rechtsprechung des FG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 3. April 2000 2 K 131/99, EFG 2000, 875), nach der bei der Ermittlung des existenziellen Lebensbedarfs des Kindes der Behindertenpauschbetrag (§ 33b Abs. 3 EStG) neben gewährten Eingliederungshilfen zu gewähren sei, ist durch die Rechsprechung des BFH überholt (vgl. oben unter I.2).
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 90/03
Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung
Derartige Gründe haben auch diejenigen FG, die den vollen Behinderten-Pauschbetrag bei einer teilstationären Unterbringung berücksichtigt haben, nicht überzeugend dargelegt (vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2000 2 K 131/99, EFG 2000, 875; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. September 2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470).
- FG Niedersachsen, 04.09.2003 - 8 K 627/02
Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in …
Der Senat geht daher davon aus, dass erhebliche mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängende Belastungen anfallen (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, EFG 2000, 875). - FG Niedersachsen, 01.04.2008 - 8 K 537/06
Kindergeld: Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in …
Der Senat geht daher davon aus, dass erhebliche mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängende Belastungen anfallen (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, EFG 2000, 875 und Senatsurteil vom 04.09.2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905, NZB unzulässig BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...]). - FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 8 K 30/00
Kindergeld: behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung
Durch diese Versorgung und Betreuung liegen die vom BFH angeführten und vom Kläger dargelegten mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängenden Belastungen für Wäsche, Hilfeleistungen, Erholung, sonstige Erschwernisaufwendungen vor (vgl. das rechtskräftige Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, S. 875 f.). - FG Niedersachsen, 06.05.2009 - 15 K 446/08
Kindergeld: Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in …
Das Gericht geht daher davon aus, dass erhebliche mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängende Belastungen anfallen (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002 2 K 131/99, EFG 2000, 875 und Urteile des Niedersächsischen FG vom 4. September 2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905 und vom 1. April 2008 8 K 537/06, juris). - FG Hannover, 24.09.2002 - 8 K 30/00 Durch diese Versorgung und Betreuung liegen die vom BFH angeführten und vom Kläger dargelegten mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängenden Belastungen für Wäsche, Hilfeleistungen, Erholung, sonstige Erschwernisaufwendungen vor (vgl. das rechtskräftige Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, S. 875 f.).
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