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Rechtsprechung
   FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05   

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https://dejure.org/2007,12901
FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2007,12901)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2007,12901)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2007,12901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 4 S 3 UmwStG, § 35 EStG, Art 20 Abs 3 GG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 18 Abs 4 S 2 UmwStG
    (Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG - Keine Missachtung des Gesetzesinitiativrechts - Unechte Rückwirkung - Tarifermäßigung nach § 35 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 4 S. 3 Umwandlungsteuergesetz (UmwStG); Feststellung des Gewerbesteuer-Messbetrages und des auf die einzelnen Mitunternehmer entfallenden Anteils; Berücksichtigung des auf Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn i.S.d. § 18 Abs. 4 ...

  • Judicialis

    UmwStG § 18 Abs. 4 S. 3; ; EStG § 35 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit; Umwandlungssteuergesetz; Gewerbesteuermessbetrag; Veräußerungsgewinn; Aufgabegewinn; Vermittlungsausschuss - Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 3 S. 4 UmwStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 3 S. 4 UmwStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 821
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Eine unechte Rückwirkung wird angenommen, wenn eine Norm den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht und somit auf in der Vergangenheit begründete und noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen einwirkt (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003, IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl. II 2004, 284, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Als nicht abgeschlossen gelten auch Sachverhalte, in denen der Steuerpflichtige Vermögensdispositionen zwar vor Verkündung des Gesetzes getroffen hat, die Steuer aber erst nach Verkündung des Gesetzes mit Ablauf des Jahres entstanden ist (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003, a.a.O.).

    Bei unechter Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen, mit welchem Gewicht das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder das Handeln des Gesetzgebers jeglichen sachlichen Grund entbehrt und darum i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist oder wenn die von sachlichen Gründen getragene Neuregelung ausnahmsweise hinter ein überwiegendes schützenwürdiges Vertrauen der Betroffenen zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1986, 2 BvL 2/83, BStBl. II 1986, 628 (645).

    Zum einen deshalb nicht, weil das allgemeine Interesse am Fortbestand einer für den Betroffenen günstigen Rechtslage für sich betrachtet nicht geeignet ist, ein schutzwürdiges Vertrauen im vorbezeichneten Sinne zu begründen (vgl. BVerfG vom 14.05.1986, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Eine echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig und nur durch zwingende Gründe des Gemeinwohls zu rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997, 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 25.10.2006 - 7 K 4565/04

    Gewerbesteueranrechnung; Umwandlung; Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft;

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Das Gericht folgt andererseits dem Beklagten nicht, soweit er die Auffassung vertritt, § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG habe nur klarstellende Bedeutung dahingehend, dass die Belastung mit Gewerbesteuer nicht durch eine Tarifermäßigung nach § 35 EStG bei der Einkommensteuer kompensiert werden könne (in diesem Sinne auch: FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006, 7 K 4565/04 F, - JURIS -).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Der Vermittlungsausschuss darf deshalb eine Änderung, Ergänzung oder Streichung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn und soweit dieser Einigungsvorschlag im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens verbleibt (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.12.1999, 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl. II 2000, 162).
  • BFH, 26.11.2014 - X R 18/13

    Inhaltliche Bestimmtheit von Zinsbescheiden - Festsetzungsfrist für

    Im noch anhängigen Verfahren der ehemaligen Gesellschafter der KG wegen des Feststellungsbescheids nach § 35 EStG bestätigten sowohl das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 19. Dezember 2007  2 K 1375/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 821) als auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. April 2010 IV R 5/08 (BFHE 229, 524, BStBl II 2010, 912), dass für den Veräußerungsgewinn keine Einkommensteuerermäßigung zu gewähren sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/09

    Versagung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für der Gewerbesteuer

    Die Grundsätze der vom Beklagten angeführten finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 (2 K 1375/05, EFG 2008, 821), Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 (7 K 4565/04 F, EFG 2007, 698) - sowie das Urteil des BFH vom 15.04.2010 - IV R 5/08 - (BStBl. II 2010, 912) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Zur weiteren Begründung seiner Rechtsansicht, dass im Streitfall die begehrte Anrechnung der pauschalierten Gewerbesteuer ausgeschlossen sei, verweist er auf finanzgerichtliche Rechtsprechung (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 -, EFG 2008, 821; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 - 7 K 4565/04 F -, EFG 2007, 698).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/10

    Keine pauschalierte Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für

    Die Grundsätze der vom Beklagten angeführten finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 (2 K 1375/05, EFG 2008, 821), Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 (7 K 4565/04 F, EFG 2007, 698 ) - sowie das Urteil des BFH vom 15.04.2010 - IV R 5/08 - (BStBl. II 2010, 912) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Zur weiteren Begründung seiner Rechtsansicht, dass im Streitfall die begehrte Anrechnung der pauschalierten Gewerbesteuer ausgeschlossen sei, verweist er auf finanzgerichtliche Rechtsprechung (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 -, EFG 2008, 821; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 - 7 K 4565/04 F -, EFG 2007, 698 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 2 K 2802/06

    Abzug der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4 UmwStG

    Der auf Veräußerungs- oder Aufgabegewinne im Sinne der Sätze 1 und 2 des § 18 Abs. 4 UmwStG beruhende Teil des Gewerbesteuer-Messbetrags ist bei der Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 35 EStG nicht zu berücksichtigen (§ 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung Urteil des hessischen FG vom 19. Dezember 2007 2 K 1375/05, JurisDok).
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 K 1375/05   

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https://dejure.org/2006,5798
FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2006,5798)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.09.2006 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2006,5798)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. September 2006 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2006,5798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines katholischen Pfarrers auf Geltendmachung von steuermindernden Werbekosten; "Einkünfte" i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Notwendiger Kausalzusammenhang zwischen Tätigkeit und Kosten

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Aufwendungen eines pensionierten Pfarrers als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen eines pensionierten Pfarrers als Werbungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug für Pensionäre

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Werbungskosten für Pensionäre

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pensionäre haben keinen Anspruch auf Werbungskostenabzug - Ohne aktives Dienstverhältnis kein Abzug für Aufwendungen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.11.1993 - VI R 24/93

    1. Emeritenbezüge sind Einkünfte aus früheren Dienstleistungen; Aufwendungen für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 K 1375/05
    Dass der Kläger als Priester bis zum Tod im Dienstverhältnis der Kirche steht und "vom Tisch des Bischofs" lebt (vgl. Can. 538 § 3 Halbsatz 2), er also - entsprechend einem Beamten auf Lebenszeit - alimentiert wird, ändert an der Qualifikation des Ruhegehalts als Vergütung für die während der aktiven Zeit geleisteten Tätigkeit nichts (vgl. auch betreffend einen Hochschulprofessor: BFH-Urteil vom 5. November 1993 - VI R 24/93, BStBl II 1994, 238 ; Finanzgericht Hamburg vom 28. Februar 1989, Haufe-Indes 839010).

    Die Pensionsbezüge können auch nicht teilweise der seelsorgerischen Tätigkeit nach Eintritt in den Ruhestand zugerechnet werden (vgl. insoweit Rößler DStZ 1995, 86).

    Die Annahme nachträglicher Werbungskosten setzt voraus, dass Aufwendungen ihre Ursache in der früheren Tätigkeit hatten, etwa, wenn bereits seinerzeit übernommene Aufgaben während des Ruhestands noch abgewickelt werden (BFH in BStBl II 1994, 238 ).

  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 50/11

    Werbungskostenabzug eines Pastors im Ruhestand

    Der Kläger steht damit im Ergebnis einem emeritierten Professor gleich, für dessen Aufwendungen der Bundesfinanzhof (BFH) einen steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Versorgungsbezügen abgelehnt hat (BFH Urteil vom 05.11.1993 VI R 24/93, BStBl II 1994, 238, in Abgrenzung von einer unklaren Formulierung im BFH Urteil vom 19.06.1974 VI R 37/70, BStBl II 1975, 23; vgl. a. FG Hamburg Urteile vom 28.02.1989 V 315/86, EFG 1989, 452, vom 20.02.1986 V 140/84, EFG 1986, 555 und vom 19.07.2012 3 K 33/11, juris; vgl. a. FG Köln Urteil vom 24.11.2008 5 K 6417/04, EFG 2009, 1204; für Pfarrer im Ruhestand s. a. Sächsisches FG Urteil vom 25.07.2012 8 K 2495/07, juris; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12.09.2006 2 K 1375/05, DStRE 2007, 1147; FG Berlin Urteil vom 22.02.1980 II 315/79, EFG 1980, 388; kritisch Rößler DStZ 1995, 86; Vogel DStR 1990, 191; vgl. a. Nds. FG Urteil vom 08.06.1993 III 211/91, EFG 1994, 141, einerseits mit Hinweis auf eine Trennung von Amt und Auftrag, andererseits in Anlehnung an BFH Urteil vom 19.06.1974 einen Werbungskostenabzug insoweit in Betracht ziehend als der Pfarrer im Ruhestand mit der Vertretung einer Pfarrstelle betraut oder ihm in vergleichbarem Umfang die Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben übertragen wird).

    Auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung sind die Bezüge im Gegenteil nachträgliches Entgelt allein für die in der Zeit vor dem Ruhestand geleistete Arbeit (vgl. a. Sächsisches FG Urteil vom 25.07.2012 a. a. O. Tz. 29 juris; FG Berlin Urteil vom 22.02.1980 a. a. O.; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12.09.2006 a. a. O. Tz. 15) und fehlt es an dem wirtschaftlichen Zusammenhang der Bezüge mit den Aufwendungen für in der Zeit des Ruhestands entfaltete Tätigkeiten (BFH Urteil vom 05.11.1993 a. a. O. Tz. 11).

  • FG Hamburg, 19.07.2012 - 3 K 33/11

    Kein Werbungskostenabzug für Forschungsaufwendungen pensionierter Professoren

    d) Diese Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen gilt im Übrigen nicht nur für emeritierte und pensionierte Professoren (wie hier FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.09.1996 1 K 2283/95, Juris; FG Hamburg, Urteil vom 28.02.1989, EFG 1989, 452, Juris; a. A. FG Köln, Urteil vom 10.10.1992 8 K 4276/87, EFG 1973, 373, Juris), sondern auch für Honorarprofessoren, die ohne Vergütung Lehrveranstaltungen an einer Hochschule abhalten (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.1996 1 K 2073/95, Juris) und für pensionierte Pfarrer bzw. Pastoren im Ruhestand, etwa bei unentgeltlicher Aushilfsseelsorge (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2006 2 K 1375/05, DStRE 2007, 1147, Juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.06.1993 III 211/91, EFG 1994, 141, Juris), bei denen das moralische Verpflichtungsgefühl bzw. die - hier aus der kirchlichen Gemeinde - hervortretende Erwartungshaltung wohl kaum geringer, eher noch höher sein wird als bei pensionierten Hochschullehrern.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.08.2017 - 3 K 3118/17

    Kein Werbungskostenabzug für Reservistendienst Leistende der Bundeswehr

    Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin im Ruhestand, der oder die, etwa aus empfundener moralischer Verpflichtung gegenüber seiner bzw. ihrer Kirche, weiterhin freiwillig Gottesdienste abhält, kann die Fahrtkosten nicht abziehen (FG Hamburg, Urteil vom 13.02.2013 5 K 50/11, Juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2006 2 K 1375/05, DStRE 2007, 1147, Juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.06.1993 III 211/91, EFG 1994, 141, Juris).
  • FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04

    Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als

    Wird eine Tätigkeit nicht vergütet, wird diese vielmehr unentgeltlich ausgeübt, scheiden schon begrifflich Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten aus (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2006 2 K 1375/05, DStRE 2007, 1147).
  • FG Sachsen, 25.07.2012 - 8 K 2495/07

    Ruhegehaltszahlungen an Priester als Versorgungsbezüge Im

    Sie stellen nachträgliches Entgelt für die in der Zeit vor dem Ruhestand geleistete Arbeit im Dienste der Kirche dar (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 12.9.2006, 2 K 1375/05 und vom 13.3.1981, 3 K 278/80 [jeweils zit. nach juris]).
  • FG Hamburg, 06.04.2017 - 2 K 77/16

    Erlass von Einkommensteuer - Prozessuales Verhältnis der Billigkeitsmaßnahmen

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon seit vielen Jahren Finanzrechtsprechung existiert, die in vergleichbaren Konstellationen einen Werbungskostenabzug für pensionierte Pfarrer oder Pastoren abgelehnt hat und die dem Gesetzgeber Anlass hätte geben können, gesetzgeberisch tätig zu werden (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. Juni 1993 III 211/91, EFG 1994, 141; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. September 2006 2 K 1375/05, DStRE 2007, 1147; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25. Juli 2012 8 K 2495/07, juris; FG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2013 5 K 50/11, juris).
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 19.12.2009 - 2 K 1375/05   

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https://dejure.org/2009,70315
FG Hessen, 19.12.2009 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2009,70315)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2009 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2009,70315)
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