Weitere Entscheidung unten: VG Chemnitz, 07.06.2006

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   VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06   

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VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06 (https://dejure.org/2007,14117)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 (https://dejure.org/2007,14117)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. März 2007 - 2 K 1377/06 (https://dejure.org/2007,14117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn ein Vorverfahren stattgefunden hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Falle der Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens; Nichterstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie in asylrechtlichen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RVG § 17 Nr. 1; VwGO § 162 Abs. 2 S. 2
    Rechtsanwaltsgebühren, Anrechnung, Vorverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Freiburg, 10.08.2006 - A 3 K 11018/05

    Kostenfestsetzungsverfahren - zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06
    Zwar wird eine solche Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Kostenerstattungsrecht teilweise verneint und vertreten, diese Regelung gelte nur für das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt (vgl. den Beschluss des Gerichts vom 10.8.2006 - A 3 K 11018/05 - JURIS; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.7.2006 - 8 S 1621/06 - OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 25.4.2006 - 7 E 410/06 - NJW 2006, 1991; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.7.2006 - 4 C 06.1129 - NJW 2007, 170; jeweils m. w. Nachw.) .
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2006 - 8 S 1621/06

    Anrechnung von Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06
    Zwar wird eine solche Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Kostenerstattungsrecht teilweise verneint und vertreten, diese Regelung gelte nur für das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt (vgl. den Beschluss des Gerichts vom 10.8.2006 - A 3 K 11018/05 - JURIS; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.7.2006 - 8 S 1621/06 - OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 25.4.2006 - 7 E 410/06 - NJW 2006, 1991; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.7.2006 - 4 C 06.1129 - NJW 2007, 170; jeweils m. w. Nachw.) .
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 4 C 06.1129
    Auszug aus VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06
    Zwar wird eine solche Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Kostenerstattungsrecht teilweise verneint und vertreten, diese Regelung gelte nur für das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt (vgl. den Beschluss des Gerichts vom 10.8.2006 - A 3 K 11018/05 - JURIS; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.7.2006 - 8 S 1621/06 - OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 25.4.2006 - 7 E 410/06 - NJW 2006, 1991; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.7.2006 - 4 C 06.1129 - NJW 2007, 170; jeweils m. w. Nachw.) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06
    Zwar wird eine solche Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Kostenerstattungsrecht teilweise verneint und vertreten, diese Regelung gelte nur für das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt (vgl. den Beschluss des Gerichts vom 10.8.2006 - A 3 K 11018/05 - JURIS; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.7.2006 - 8 S 1621/06 - OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 25.4.2006 - 7 E 410/06 - NJW 2006, 1991; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.7.2006 - 4 C 06.1129 - NJW 2007, 170; jeweils m. w. Nachw.) .
  • VG Oldenburg, 05.12.2006 - 11 A 436/06

    Anrechung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06
    Dass diese Privilegierung vom Gesetzgeber nicht gewollt ist und daher eine Anrechnung in diesen Fällen nicht erfolgen soll, ist daher zumindest nachvollziehbar, auch wenn selbst für diese Fallgruppe vertreten wird, die Geschäftsgebühr sei auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (vgl. Bayer VGH, Beschluss vom 3.11.2005 - 10 C 05.1131 - JurBüro 2006, 77; VG Oldenburg, Beschluss vom 5.12.2006 - 11 A 436/06 -) .
  • VGH Bayern, 03.11.2005 - 10 C 05.1131
    Auszug aus VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06
    Dass diese Privilegierung vom Gesetzgeber nicht gewollt ist und daher eine Anrechnung in diesen Fällen nicht erfolgen soll, ist daher zumindest nachvollziehbar, auch wenn selbst für diese Fallgruppe vertreten wird, die Geschäftsgebühr sei auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (vgl. Bayer VGH, Beschluss vom 3.11.2005 - 10 C 05.1131 - JurBüro 2006, 77; VG Oldenburg, Beschluss vom 5.12.2006 - 11 A 436/06 -) .
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2008 - 11 S 2474/07

    Auswirkung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es keinen rechtfertigenden Grund (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.2007, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 25.04.2006, a.a.O.; Beschl. v. 18.10.2006 - 7 E 1339/05 - NVwZ-RR 2007, 500; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; Beschl. v. 17.11.2006 - 24 C 06.2463 u. 24 C 06.2466 - juris; Beschl. v. 05.01.2007 - 24 C 06.2052 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - juris).

    Es verliert daher aus dem Blick, dass die Verfahrensgebühr in voller Höhe entsteht und dass die Anrechnungsvorschrift aus gesetzessystematischen Gründen nur das Verhältnis des Auftraggebers zu seinem Rechtsanwalt betreffen kann, sofern die Geschäftsgebühr nicht infolge einer Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO Gegenstand der Kostenfestsetzung ist (vgl. zu dieser Konstellation HessVGH, Beschl. v. 08.06.2007 - 3 TJ 966/07 - NJW 2008, 678; VG Freiburg, Beschl. v. 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 102/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter;

    Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb es gerechtfertigt sein sollte, den Erstattungspflichtigen mit höheren Kosten zu belasten als sie der Erstattungsberechtigte selbst im Innenverhältnis aufbringen muss (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 2.10.2008 - 6 E 10833/08.OVG - BeckRS 2008, 41318; VG Freiburg, Beschluss vom 21.3.2007 - 2 K 1377/06 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2007 - 10 OA 201/07

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Anspruch auf

    Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es keinen rechtfertigenden Grund (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. April 2006, aaO; Beschl. v. 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, NVwZ-RR 2007, 500; BayVGH, Beschl. v. 10. Juli 2006, aaO; Beschl. v. 17. November 2006 - 24 C 06.2463, 24 C 06.2466 -, juris; Beschl. v. 5. Januar 2007 - 24 C 06.2052 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 21. März 2007 - 2 K 1377/06 -, juris).
  • VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Die von der Rechtsprechung strittig behandelte Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur das interne Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten betrifft und mithin im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Anwendung findet oder ob diese Regelung auch im Außenverhältnis Wirkung entfaltet, kann nach Auffassung des Senats dahingehend beantwortet werden, dass die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG vorgesehene Anrechnungsklausel bereits deshalb auch auf das Außenverhältnis durchschlägt, weil der Gesetzgeber jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall eines Beschlusses nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO nur die geminderte Verfahrensgebühr hat festsetzen lassen wollen mit der Folge, dass auch nur diese als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006 - 19 C 6.268 - in juris-online; Bay. VGH Beschluss vom 14.05.2007 - 25 C 07.754 - in juris-online; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 C 06.1129 - in juris-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 - in juris-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2008 - 11 S 213/08

    Erledigungsgebühr bei besonderer Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten -

    Grund hierfür ist allerdings nicht, wie das Verwaltungsgericht (unter Berufung auf VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 -, juris; a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 03.11.2005 - 10 C 05.1131 - JurBüro 2006, 77) angenommen hat, dass eine Anwendung der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf diejenige Fälle beschränkt sein könnte, in denen ein Vorverfahren nach den §§ 68 ff. VwGO stattgefunden hat und deshalb § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO anzuwenden ist.
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2007 - 10 OA 73/07

    Kostenfestsetzung in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht; Geltendmachung

    Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es keinen rechtfertigenden Grund (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. April 2006, aaO; Beschl. v. 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, NVwZ-RR 2007, 500; BayVGH, Beschl. v. 10. Juli 2006, aaO; Beschl. v. 17. November 2006 - 24 C 06.2463, 24 C 06.2466 -, juris; Beschl. v. 5. Januar 2007 - 24 C 06.2052 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 21. März 2007 - 2 K 1377/06 -, juris).
  • VG Freiburg, 27.09.2007 - A 3 K 1834/07

    Rechtsanwaltsgebühren; Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr;

    In diesem Fall wäre zwar die Verfahrensgebühr aufgrund der teilweisen Anrechnung der Geschäftsgebühr in geringerer Höhe festzusetzen gewesen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 14.05.2007 - 25 C 07.754 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - juris, wonach eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr dann zu erfolgen hat, wenn das Gericht die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt hat und damit die Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erstattungsfähig sind).
  • VG Berlin, 23.01.2008 - 35 KE 48.07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    In der Konstellation der - ausnahmsweisen - Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO und Festsetzung dieser erstattungsfähigen Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt somit eine Anrechnung (so auch BayVGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2007 - 25 C 07.754 -, zitiert nach juris, und vom 9. Oktober 2007 - 3 C 07.1903 -, zitiert nach juris; VG Freiburg, Beschlüsse vom 10. August 2006 - A 3 K 11018/05 -, zitiert nach juris, Leitsatz, und vom 21. März 2007 - 2 K 1377/06 -, zitiert nach juris; sowie Enders, JurBüro 2006, 78; so wohl auch [da die Nicht-Anrechnung in Fällen erfolgte, in denen die Geschäftsgebühr bei der Kostenfestsetzung nicht zu berücksichtigen war]: OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2006 - 7 E 410.06 -, NJW 2006, 1991 [1992]; VG Köln, Beschluss vom 16. März 2006 - 18 K 6475.04 -, zitiert nach juris, Rn. 7; VG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2006 - 2 J 662.06 (1) -, JurBüro 2006, 314 [315]; VG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 2006 - 5 A 42.05 -, JurBüro 2006, 314; KG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - 1 W 285.06 -, JurBüro 2006, 202, und vom 17. Juli 2007 - 1 W 256.07 -, JurBüro 2007, 582; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 23 W 45.05 -, JurBüro 2006, 202; sowie VG Berlin, Beschluss vom heutigen Tag - VG 35 KE 39.07 -), so dass die Erinnerung zurückzuweisen war.
  • VG Köln, 12.08.2008 - 19 K 1023/07

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss einer Urkundsbeamtin der

    vgl. ebenso offenlassend: VG Freiburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 2 K 1377/06 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 22 M 07.40053 -, juris-Abdruck Rn. 13.
  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung, formelle Beschwer,

    Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb es gerechtfertigt sein sollte, den Erstattungspflichtigen mit höheren Kosten zu belasten als sie der Erstattungsberechtigte selbst im Innenverhältnis aufbringen muss (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 2.10.2008 - 6 E 10833/08.OVG - BeckRS 2008, 41318; VG Freiburg, Beschluss vom 21.3.2007 - 2 K 1377/06 - juris)." 10 Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Anrechnungsverpflichtung ergebe sich aus § 15a Abs. 2 RVG, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05   

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https://dejure.org/2006,19287
VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05 (https://dejure.org/2006,19287)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 (https://dejure.org/2006,19287)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 2 K 1377/05 (https://dejure.org/2006,19287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 21.10.2005 gegen den Be scheid des Antragsgegners vom 9.8.2005 Klage erhoben (Az.: 2 K 1380/05) und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 2 K 1380/05 und der vorgelegten Behördenakte des Antragsgegners (1 Heftung Bl. 1 - 87) verwiesen.

    I Der zulässige Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der gegen die OrdnungsverfÜgung des Antragsgegners vom 9.8.2005 erhobenen Klage (2 K 1380/05) wiederherzustellen hat keinen Erfolg.

    Gegenwärtig lässt sich nicht sicher beurteilen, wie über die unter dem Az. 2 K 1380/05 anhängige Klage zu befinden sein wird.

    Im vorliegenden Eilverfahren bedeutet dies, dass der Ausgang des Klageverfahrens 2 K 1380/05 weiterhin offen ist, so dass über den Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der Aberkennungsentscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung zu befinden ist.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) sieht Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und der Besitz eines solchen EU-Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass sein Inhaber die in der Richtlinie 91/439/EWG vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt hat (vgl. EuGH,; Urt. v. 29.4.2004 Rs. C-476/01 - Kapper, NZV 2004, 372, 374, m.w.N.).

    Denn Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG ist als Ausnahme zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine, der im Interesse der innergemeinschaftlichen Freizügigkeit und damit einer der Grundfreiheiten der Römischen Verträge aufgestellt wurde, restriktiv auszulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004, aaO, S. 375).

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04

    Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Offen ist, ob dem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (ABI. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (ABI. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABI. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf, Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff).

    Derselbe Maßstab gilt für die Wiederher stellung des Suspensiveffektes im Fall einer behördlichen Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVG), weil die Funktion und der Schutzzweck der Zuerkennungs- bzw. Aberkennungs entscheidung derselbe ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, aaO, S. 1152).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Offen ist, ob dem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (ABI. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (ABI. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABI. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf, Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Die Interessenabwägung ihrerseits hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfas sungsgericht in seinem Beschluss vom 20.6.2002 (NJW 2002, 2378, 2379 f.) aufgestellt hat.
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Vermeintlich der Richtlinie 91/439/EWG entgegenstehendes nationales Recht, namentlich § 28 Abs. 5 FeV, wird gerade nicht angewandt (vgl. EuGH, Urt. v. 19.6.1990, Rs. C-213/89 - Factortame I, NJW 1991, 2271).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen, da es sich vorliegend nicht um eine unmittelbar geltende Verordnung i.S.d. Art. 249 Abs. 1 EG handelt, sondern die Umsetzung einer Richtlinie i.S.d. Art. 249 Abs. 3 EG in bundesdeutsches Recht im Streit steht (vgl. EuGH, Urt. v. 21.2.1991, Rs. C-143/88 - Zuckerfabrik Süderdithmarschen u.a., NVwZ 1991, 460, und Urt. v. 9.11.1995, Rs. C-465/93 - Atlanta Frucht; NJW 1996, 1333).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 Rs. C-227/05 - Halbritter, www.europa.eu.int/jurisp/...; auf die Vorlagefrage des VG München, Beschl v. 4.5.2005, NJW 2005, 2800).
  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Schleyer

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 Rs. C-227/05 - Halbritter, www.europa.eu.int/jurisp/...; auf die Vorlagefrage des VG München, Beschl v. 4.5.2005, NJW 2005, 2800).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.10.1977, BVerfGE 46, 160, 164) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88
  • VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis

    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 21.10.2005 gegen den Bescheid des Beklagten vom 9.8.2005 Klage erhoben und erfolglos die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt (vgl. Beschluss der Kammer vom 7.6.2006 im Verfahren 2 K 1377/05).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 2 K 1377/05 und der vorgelegten Behördenakte des Beklagten verwiesen.

  • VG Chemnitz, 27.08.2008 - 2 K 763/08
    Am 21.10.2005 hat der Kläger Klage erhoben (Az.: 2 K 1380/05) und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt (Az.: 2 K 1377/05), die mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 7.6.2006 abgelehnt wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakten 2 K 1377/05 und 2 K 1380/05 sowie die Sitzungsniederschrift vom 27.8.2008 Bezug genommen.

  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Ein Teil der Rechtsprechung hält sie für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht für einschlägig und in Eilverfahren die Rechtslage deshalb nach wie vor für offen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.06.2006 - 7 L 843/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 [V]; ähnlich wohl VG Minden, Beschluss vom 14.06.2006 - 3 L 321/06 - s. auch Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
    Allerdings hat der EuGH auch Besonderheiten im Fall des dortigen Klägers angesprochen (insbesondere Rdnrn. 30 und 31 des Beschlusses) und seine Entscheidung "aufgrund aller vorstehenden Erwägungen" (Rdnr 32 des Beschlusses) getroffen, was dafür sprechen könnte, dass der Ausschluss der Heranziehung vor der Fahrerlaubniserteilung liegender Sachverhalte nur für mit dem dortigen Ausgangsfall vergleichbar besonders gelagerte Fallkonstellationen gelten soll (so z. B. VG Freiburg, B. v. 01.06.2006 - 1 K 752/06 -, V. n. b. ; VG Chemnitz, Beschl. v. 07.06.2006 - 2 K 1377/05 -, V. n. b.).
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