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   FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07   

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https://dejure.org/2009,12345
FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07 (https://dejure.org/2009,12345)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2009 - 2 K 1478/07 (https://dejure.org/2009,12345)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2009 - 2 K 1478/07 (https://dejure.org/2009,12345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beraterhonorar eines GmbH-Geschäftsführers betreffend Bestehen der Sozialversicherungspflicht keine Werbungskosten bei § 19 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beraterhonorar eines GmbH-Geschäftsführers betreffend Bestehen der Sozialversicherungspflicht keine Werbungskosten bei § 19 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - SV-Pflicht: Beraterhonorar nicht abzugsfähig

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Honorar zur Klärung der Sozialversicherungspflicht

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Honorar zur Klärung der Sozialversicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Honoraraufwendungen für Prüfung der Sozialversicherungspflicht

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beraterhonorar eines GmbH-Geschäftsführers betreffend Bestehen der Sozialversicherungspflicht sind keine Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 994
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Eine auf die Einnahmeerzielung bezogene Veranlassung von Aufwendungen ist dann zu bejahen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit gemacht werden (BFH-Urteil vom 19. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368 ).

    Der Werbungskostenbegriff erfordert nicht einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Förderung der Berufstätigkeit (BFH-Urteil vom 19. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368 für nichtselbständige Arbeit).

  • BFH, 22.03.1957 - VI 102/55 U

    Bewertung der Prozesskosten bei einem Rechtsstreit um Sonderausgaben als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Die §§ 10 ff. EStG enthalten eine abschließende Aufzählung der Sonderausgaben (vgl. Urteil des BFH vom 22. März 1957 VI 102/55 U, BStBl III 1957, 191).
  • BFH, 06.03.1975 - IV R 146/70

    Errichtung eines Gebäudes - Zweckbestimmung - Beabsichtigte Planung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Zwar können bereits vor dem Anfall von Einnahmen Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Urteil des BFH vom 6. März 1975 IV R 146/70, BStBl II 1975, 574).
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 86/95

    Rechtsanwaltskosten beim Realsplitting

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Anders als bei Betriebsausgaben und Werbungskosten können Nebenkosten im Zusammenhang mit den Sonderausgaben nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden (Urteil des BFH vom 10. März 1999 XI R 86/95, BStBl II 1999, 522 ).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 120/98

    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Es gibt keine allgemeine Begriffsbestimmung der Sonderausgaben mit einer öffnungsklausel in Gestalt eines Veranlassungszusammenhangs, wie er für Betriebsausgaben und Werbungskosten normiert ist (Urteil des BFH vom 14. November 2001 X R 120/98, BStBl II 2002, 413 ).
  • BFH, 09.09.1997 - IX R 75/94

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten für Grundstücke bei der Absetzung für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Der hierfür notwendige Veranlassungszusammenhang von Abwehrkosten mit der Erzielung von Einkünften kommt nur dann in Betracht, wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkunftserzielung begründet ist (Urteil des BFH vom 9. September 1997 IX R 75/94, BFH/NV 1998, 310).
  • BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Der einzelne pflichtversicherte Arbeitnehmer hat durch die Zahlung des Arbeitgeberanteils weder einen individuellen mitgliedschafts- oder beitragsrechtlichen Vorteil noch einen leistungsrechtlichen oder sonstigen Vermögenszuwachs (Urteil des BFH vom 6. Juni 2002 VI R 178/97, BStBl II 2003, 34 ).
  • BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79

    Zur Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen für die Anschaffung eines PKW bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Ausscheiden müssen jedoch auch hier solche mittelbaren Aufwendungen, die in einem nicht unbedeutenden Maße privat veranlasst sind (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1982 VI R 192/79, BStBl II 1983, 17 zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Werbungskosten sind vielmehr alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind (vgl. BFH-Beschluss vom 28.11.1977 GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 : BFH-Urteil vom 20.11.1979 VI R 25/78, BStBl II 1980, 75).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
    Werbungskosten sind vielmehr alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind (vgl. BFH-Beschluss vom 28.11.1977 GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 : BFH-Urteil vom 20.11.1979 VI R 25/78, BStBl II 1980, 75).
  • BFH, 17.06.2003 - X B 173/02

    Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 134/83

    Prozeßkosten und Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 17/96

    Vergebliche Eigenheimaufwendungen als Umzugskosten

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03

    Volljährige Kinder in Berufsausbildung

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 102/79

    Anwaltskosten - Folgekosten - Hauptsachekosten - Zivilprozeß

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

  • FG Hamburg, 08.03.2002 - II 424/00

    Schuldzinsen für Erwerb von Genussrechten

  • BFH, 06.05.2010 - VI R 25/09

    Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV sind Werbungskosten

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage nach erfolglosem Einspruchsverfahren mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 994 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. März 2009  2 K 1478/07 aufzuheben und die Einkommensteuer unter Abänderung des Bescheids vom 26. Oktober 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2007 unter Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von insgesamt 11.451,33 EUR herabzusetzen, hilfsweise die Aufwendungen von den als negative Sonderausgaben berücksichtigten erstatteten Versicherungsbeiträgen abzusetzen.

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