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   FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/2008   

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https://dejure.org/2010,25979
FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/2008 (https://dejure.org/2010,25979)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11.05.2010 - 2 K 1513/2008 (https://dejure.org/2010,25979)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 2 K 1513/2008 (https://dejure.org/2010,25979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuerbeträge aus der Insolvenzverwaltervergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus einer Insolvenzverwaltervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; InsO § 304
    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus der Insolvenzverwaltervergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus der Insolvenzverwaltervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1843
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.02.1978 - V R 128/76

    Die Umsatzsteuerforderung wegen halbfertiger Bauwerke im Konkurs des

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/08
    Die Umsatzsteuer ist allerdings nicht gegenüber dem Schuldner, sondern gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen, der insoweit die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners erfüllt (BFH-Urteil vom 02.02.1978 V R 128/76, BStBl. II 1978, 483; Wagner in Sölch/Ringleb, USt-Kommentar, § 15 Rz. 165).

    Die fortdauernde Unternehmerstellung des Insolvenzschuldners wurde auch durch die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, das für eine natürliche Person einzuleiten ist, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat (vgl. § 304 InsO), nicht beendet (BFH-Urteil vom 02.02.1978 V R 128/76 a.a.O.).

  • BFH, 25.06.1998 - V R 25/97

    Zurechnung von Vorsteuerbeträgen bei Sanierungsleistungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/08
    Unternehmerisch tätig ist aber auch noch derjenige, der sein Unternehmen abwickelt (BFH-Urteil vom 25.06.1998 V R 25/97, BFH/NV 98, 1533; Klenk in Sölch/Ringleb, USt-Kommentar, § 2 Rz. 210).
  • BFH, 20.02.1986 - V R 16/81

    Zum Vorsteuerabzug des Gemeinschuldners für die an ihn erbrachte Leistung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/08
    Die Umsatzsteuer auf die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters gehört zu der für die Insolvenzmasse abziehbaren Vorsteuer (BFH-Urteil vom 20.02.1986 V R 16/81, BStBl. II 1986, 579).
  • FG Köln, 09.05.2014 - 4 K 2584/13

    Frage der Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen eines Insolvenzverwalters

    Der Kläger verwies insoweit auf das Urteil des Finanzgerichts - FG - Nürnberg vom 11.5.2010, 2 K 1513/2008 und die dazu anhängige Revision beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen IV R 9/11.

    Wenn dieser ebenfalls Unternehmer sei, könne für die Tätigkeit des Verwalters Vorsteuerabzug in voller Höhe geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob die Insolvenzmasse aus betrieblichem oder privatem Vermögen bestehe (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 11.5.2010, 2 K 1513/2008).

    Die Insolvenzeröffnung hat auf die Unternehmereigenschaft des Insolvenzschuldners grundsätzlich keinen Einfluss (ausführlich FG Nürnberg, Urteil vom 11. Mai 2010 2 K 1513/2008, EFG 2010, 1843; vgl. auch BFH-Urteil vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314, 317, BStBl II 1978, 483; vom 20. Februar 1986 V R 16/81, BFHE 146, 287, BStBl II 1986, 579).

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH lässt sich ableiten, dass entscheidend für die Frage des Vorsteuerabzuges ist, ob die sonstige Leistung betrieblichen Interessen dient und die Ursache für diese Leistung dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. zu Strafverteidigerkosten EuGH, Urteil vom 21.2.2013, Rs. C-104/12, Becker, Rn. 30 f. und BFH, Urteil vom 11.4.2013, V R 29/10, BStBl. II 2013, 840 unter II. 2. a) sowie zu Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen: Janzen in Lippross/Seibel, 80. Lieferung 2013, § 15 UStG, Rn. 232 m.w.N. und zuletzt die Vorlagebeschlüsse des BFH vom 11.12.2013, XI R 17/11 und XI R 38/12; ähnlich FG Nürnberg, Urteil vom 11.5.2010, 2 K 1513/2008, EFG 2010, 1843 - aus anderen, hier nicht relevanten Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 26.9.2012, V R 9/11, BStBl. II 2013, 346 - und Stadie, UStG, 2. Auflage 2012, § 15 UStG, Rn. 108, die darauf abstellen, ob die Erlöse der Begleichung von betrieblichen Verbindlichkeiten dienen).

  • BFH, 26.09.2012 - V R 9/11

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Nürnberg vom 11. Mai 2010  2 K 1513/2008 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Die Ansicht der Klägerin, welche sich u. a. auf das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Mai 2010 (2 K 1513/2008, EFG 2010, 1843) stütze, werde nicht nur von der Finanzverwaltung abgelehnt.

    Zu folgen sei vielmehr der Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Mai 2010 (2 K 1513/2008), wonach ein Vorsteueranspruch aus der Rechnung der Klägerin zu 100 % zu berücksichtigen sei.

  • FG Köln, 29.01.2015 - 7 K 25/13

    Vorsteuer aus Insolvenzverwaltervergütung in vollem Umfang abzugsfähig

    Der Senat ist der Auffassung, dass die Leistung eines Insolvenzverwalters im Allgemeinen und der Klägerin im Besonderen - entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung - nicht allein zur Erzielung der im Rahmen des Insolvenzverfahrens getätigten steuerbaren Verwertungsumsätze verwendet wurde und dass mithin nicht nur diese Verwertungsumsätze als Maßstab für eine etwaige Aufteilung der Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG herangezogen werden dürfen (gl. A. FG Nürnberg, Urteil 2 K 1513/2008 vom 11.5.2010, EFG 2010, 1843).
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