Weitere Entscheidung unten: VG Meiningen, 14.08.2002

Rechtsprechung
   FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02   

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https://dejure.org/2002,14599
FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02 (https://dejure.org/2002,14599)
FG München, Entscheidung vom 18.07.2002 - 2 K 161/02 (https://dejure.org/2002,14599)
FG München, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 2 K 161/02 (https://dejure.org/2002,14599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nur bei eindeutiger Trennung der Haushalte; Einkommensteuer 1999; Solidaritätszuschlag 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nur bei eindeutiger Trennung der Haushalte - Einkommensteuer 1999 - Solidaritätszuschlag 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
    1) Im Gegensatz zur Auffassung des Finanzamts liegt nicht immer eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung i. S. des § 42 AO vor, wenn einzelne Räume der Eltern an ihre Kinder vermietet werden, selbst wenn die Miete aus den Unterhaltsleistungen der Eltern entrichtet wird (vgl. BFH Urteil vom 19.10.1999 - IX R 30/98, BStBl II 2000, 223).

    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt der dem BFH Urteil vom 19.10.1999 - IX R 30/98, BStBl II 2000, 223 zu Grunde liegt, befinden sich die vermieteten Räume innerhalb des im Übrigen selbst genutzten Hauses der Eltern.

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
    Voraussetzung ist aber immer, dass die Mietverträge nicht nur zivilrechtlich gültig, wie unter Fremden vereinbart, sondern auch wie unter Fremden üblich tatsächlich durchgeführt worden sind (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BStBl II 1992, 75, und vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
    Voraussetzung ist aber immer, dass die Mietverträge nicht nur zivilrechtlich gültig, wie unter Fremden vereinbart, sondern auch wie unter Fremden üblich tatsächlich durchgeführt worden sind (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BStBl II 1992, 75, und vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 47/93

    Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von

    Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
    Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. März 1995 IX R 47/93 BStBl II 1996, 59 die Vermietung einer den Eltern gehörenden Wohnung an ihre volljährigen Kinder nicht als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 42 Abgabenordnung ( AO ) angesehen, wenn die Kinder die Miete aus eigenen Mitteln zahlen können, bei den vermieteten Räumen der Kläger handle es sich aber nicht um eine Wohnung im Sinne dieser Rechtsprechung.
  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    Das FG wies die Klage ab: Die Räume seien an fremde Dritte nicht vermietbar gewesen; die Mietverträge hielten einem Fremdvergleich nicht stand und seien überdies rechtsmissbräuchlich, weil die Kläger mit ihren Söhnen eine Haushaltsgemeinschaft bildeten (FG München, Urteil vom 18. Juli 2002 2 K 161/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1531).
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 14.08.2002 - 2 K 161/02.Me   

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https://dejure.org/2002,44763
VG Meiningen, 14.08.2002 - 2 K 161/02.Me (https://dejure.org/2002,44763)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14.08.2002 - 2 K 161/02.Me (https://dejure.org/2002,44763)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14. August 2002 - 2 K 161/02.Me (https://dejure.org/2002,44763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland;

    Auch kann dahinstehen, ob die Flächenmessung mit ungeeichten Geräten im vorliegenden Zusammenhang Auswirkungen auf deren Beweisfähigkeit haben kann oder dies vielmehr ausgeschlossen ist, weil sich § 2 Abs. 1 EichG als bloße Ordnungsvorschrift erweist (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 14.08.2002 - 2 K 161/02.Me - juris).
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