Rechtsprechung
FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nur bei eindeutiger Trennung der Haushalte; Einkommensteuer 1999; Solidaritätszuschlag 1999
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nur bei eindeutiger Trennung der Haushalte - Einkommensteuer 1999 - Solidaritätszuschlag 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
- BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1531
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
1) Im Gegensatz zur Auffassung des Finanzamts liegt nicht immer eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung i. S. des § 42 AO vor, wenn einzelne Räume der Eltern an ihre Kinder vermietet werden, selbst wenn die Miete aus den Unterhaltsleistungen der Eltern entrichtet wird (vgl. BFH Urteil vom 19.10.1999 - IX R 30/98, BStBl II 2000, 223).Im Gegensatz zu dem Sachverhalt der dem BFH Urteil vom 19.10.1999 - IX R 30/98, BStBl II 2000, 223 zu Grunde liegt, befinden sich die vermieteten Räume innerhalb des im Übrigen selbst genutzten Hauses der Eltern.
- BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei …
Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
Voraussetzung ist aber immer, dass die Mietverträge nicht nur zivilrechtlich gültig, wie unter Fremden vereinbart, sondern auch wie unter Fremden üblich tatsächlich durchgeführt worden sind (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BStBl II 1992, 75, und vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BStBl II 1993, 834). - BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
Voraussetzung ist aber immer, dass die Mietverträge nicht nur zivilrechtlich gültig, wie unter Fremden vereinbart, sondern auch wie unter Fremden üblich tatsächlich durchgeführt worden sind (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BStBl II 1992, 75, und vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BStBl II 1993, 834). - BFH, 28.03.1995 - IX R 47/93
Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von …
Auszug aus FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. März 1995 IX R 47/93 BStBl II 1996, 59 die Vermietung einer den Eltern gehörenden Wohnung an ihre volljährigen Kinder nicht als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 42 Abgabenordnung ( AO ) angesehen, wenn die Kinder die Miete aus eigenen Mitteln zahlen können, bei den vermieteten Räumen der Kläger handle es sich aber nicht um eine Wohnung im Sinne dieser Rechtsprechung.
- BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
Mietverträge mit Kindern
Das FG wies die Klage ab: Die Räume seien an fremde Dritte nicht vermietbar gewesen; die Mietverträge hielten einem Fremdvergleich nicht stand und seien überdies rechtsmissbräuchlich, weil die Kläger mit ihren Söhnen eine Haushaltsgemeinschaft bildeten (FG München, Urteil vom 18. Juli 2002 2 K 161/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1531).
Rechtsprechung
VG Meiningen, 14.08.2002 - 2 K 161/02.Me |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16
Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland; …
Auch kann dahinstehen, ob die Flächenmessung mit ungeeichten Geräten im vorliegenden Zusammenhang Auswirkungen auf deren Beweisfähigkeit haben kann oder dies vielmehr ausgeschlossen ist, weil sich § 2 Abs. 1 EichG als bloße Ordnungsvorschrift erweist (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 14.08.2002 - 2 K 161/02.Me - juris).