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   FG Köln, 19.10.2006 - 2 K 1629/05   

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https://dejure.org/2006,7896
FG Köln, 19.10.2006 - 2 K 1629/05 (https://dejure.org/2006,7896)
FG Köln, Entscheidung vom 19.10.2006 - 2 K 1629/05 (https://dejure.org/2006,7896)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 2 K 1629/05 (https://dejure.org/2006,7896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung der Vergütung der Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige Unternehmer; Notwendigkeit der Stellung eines Vergütungsantrags binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung des Vergütungsanspruchs; Erforderlichkeit einer Unterschrift des ...

  • Judicialis

    UStG § 15; ; UStG § 18 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 150 Abs. 3; UStG § 18 Abs. 9
    Ordnungsmäßigkeit eines Vorsteuervergütungsantrags

  • rechtsportal.de

    AO (1977) § 150 Abs. 3 ; UStG § 18 Abs. 9
    Ordnungsmäßigkeit eines Vorsteuervergütungsantrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Ordnungsmäßigkeit eines Vorsteuervergütungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 19.10.2006 - 2 K 1629/05
    Bei der vorgenannten Sechs-Monats-Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-- vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 293, BStBl II 2000, 214; Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 18 UStG Rz. 881.2 mwN).
  • FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 5219/01

    Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 19.10.2006 - 2 K 1629/05
    Die vorgenannte Ausschlussfrist ist dabei nicht nur in der Zusammenschau mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG (so bereits der erkennende Senat im Urteil vom 24. Februar 2005 2 K 5219/01, EFG 2005, 913), sondern auch mit § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG zu verstehen, weshalb ein ordnungsgemäßer Vergütungsantrag zumindest auch eine Unterschrift des Unternehmers aufweisen muss.
  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 736/07

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

    Dies folgt auch aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschriften (so auch bereits der erkennende Senat im Urteil vom 19.10.2006, 2 K 1629/05, EFG 2007, 635, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: XI B 207/06).

    Andernfalls ist der Vergütungsantrag als Verfahrenshandlung unwirksam (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19.10.2006, 2 K 1629/05, a.a.O.).

    Der erkennende Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 19. Oktober 2006 (2 K 1629/05, a.a.O.) und vom 25. Januar 2007 (2 K 1092/05, EFG 2007, 1386 und 1107/05, n.v.) die Revision jeweils nicht zugelassen, obwohl es auch in diesen Verfahren um die Rechtsfrage ging, ob ein rechtsgeschäftlich Bevollmächtigter einen Vorsteuervergütungsantrag rechtswirksam unterschreiben kann.

  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 754/04

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

    Andernfalls ist der Vergütungsantrag als Verfahrenshandlung unwirksam (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2006 2 K 1629/05, EFG 2007, 635, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Aktenzeichen des BFH XI B 207/06).

    dd) Vor diesem Hintergrund ist der erkennende Senat der Ansicht, dass nach den zwingenden Vorgaben der Achten Richtlinie eine Unterschrift des Antrag stellenden Unternehmers erforderlich ist und die Unterschrift eines rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten nicht ausreicht (ebenso bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2006 2 K 1629/05, a.a.O.).

    Der erkennende Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 19. Oktober 2006 (2 K 1629/05, a.a.O.) und vom 25. Januar 2007 (2 K 1092/05, EFG 2007, 1386 und 2 K 1107/05, n.v.) die Revision jeweils nicht zugelassen, obwohl es auch in diesen Verfahren um die Rechtsfrage ging, ob ein rechtsgeschäftlich Bevollmächtigter einen Vorsteuervergütungsantrag rechtswirksam unterschreiben kann.

  • FG Köln, 25.01.2007 - 2 K 1092/05

    Antragsfrist für Vergütungserstattung der Mehrwertsteuer einer nicht im

    Andernfalls ist der Vergütungsantrag als Verfahrenshandlung unwirksam (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2006 2 K 1629/05, n.v.).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 (Az. 2 K 1629/05, n.v.) auch bei Vergütungsanträgen von Unternehmern, die im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, die eigenhändige Unterschrift des Unternehmer als erforderlich angesehen.

  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 2233/07

    Notwendigkeit der Einreichung eines fristgerechten ordnungsgemäßen Antrags auf

    Dies folgt auch aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschriften (so auch bereits der erkennende Senat im Urteil vom 19.10.2006, 2 K 1629/05, EFG 2007, 635, Rev. durch BFH zugelassen wegen der Frage der Eigenhändigkeit der Unterschrift, Az. XI R 20/08).

    Andernfalls ist der Vergütungsantrag als Verfahrenshandlung unwirksam (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19.10.2006, 2 K 1629/05, a.a.O.).

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