Rechtsprechung
   FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17512
FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13 (https://dejure.org/2014,17512)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.04.2014 - 2 K 1663/13 (https://dejure.org/2014,17512)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. April 2014 - 2 K 1663/13 (https://dejure.org/2014,17512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Instandhaltungsrücklagen in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer; Berücksichtigung des Erwerbs des Bemessungsobjekts im Rahmen einer Zwangsversteigerung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Instandsetzungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei der Grunderwerbssteuer nicht abzugsfähig; §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 8, 9 GrEStG; 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG; 90 ZVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer durch bestehende Instandhaltungsrücklage bei Erwerb von Wohneigentum im Rahmen einer Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer durch bestehende Instandhaltungsrücklage bei Erwerb von Wohneigentum im Rahmen einer Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklage mindert Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerung nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklage bei Zwangsversteigerung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklage und Grunderwerbsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.10.1991 - II R 20/89

    Guthaben in der Instandhaltungsrückstellung ist keine grunderwerbsteuerrechtliche

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13
    Das folgt aus dem Sinn der Nr. 2 des § 2 Abs. 1 GrEStG , wonach nur der Rechtsverkehr mit Grundstücken der Steuer unterliegen soll und der Erwerb von Geldforderungen oder anderen vergleichbaren Vermögenspositionen selbst dann grunderwerbsteuerrechtlich unerheblich ist, wenn solche Rechte gemäß § 96 BGB als Bestandteile des Grundstücks bürgerlich-rechtlich dessen Schicksal teilen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 1991 - II R 20/89, BStBl II 1992, 152 ).

    Der Erwerb eines solchen Anspruches ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig, und zwar unabhängig von der zivilrechtlichen Vorfrage, ob es sich bei den Guthaben aus der Instandhaltungsrückstellung nach dem WEG um selbständige, vom Wohnungseigentum loslösbare Forderungsrechte (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 1991, a.a.O. und vom 17. April 2013 - II R 1/12, BFH/NV 2013, 1188), oder um untrennbare Bestandteile der jeweiligen Wohnungseigentumsrechte handelt und diese deshalb an die Unauflösbarkeit der Gemeinschaft (vgl. § 11 WEG ) gebundene Vermögensbestandteile darstellen, die nicht als eigene Guthaben der Wohnungseigentümer anzusehen sind.

    Allerdings sind die Rücklagen beim rechtsgeschäftlichen Erwerb regelmäßig ausdrücklich Gegenstand der Kaufverträge, sodass ein Teil der Gegenleistung auf sie entfällt (so z.B. im Sachverhalt im Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 1991, a.a.O. und vom 17. April 2013 - II R 1/12, a.a.O. in Bezug auf Kosten).

  • BFH, 17.04.2013 - II R 1/12

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13
    Der Erwerb eines solchen Anspruches ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig, und zwar unabhängig von der zivilrechtlichen Vorfrage, ob es sich bei den Guthaben aus der Instandhaltungsrückstellung nach dem WEG um selbständige, vom Wohnungseigentum loslösbare Forderungsrechte (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 1991, a.a.O. und vom 17. April 2013 - II R 1/12, BFH/NV 2013, 1188), oder um untrennbare Bestandteile der jeweiligen Wohnungseigentumsrechte handelt und diese deshalb an die Unauflösbarkeit der Gemeinschaft (vgl. § 11 WEG ) gebundene Vermögensbestandteile darstellen, die nicht als eigene Guthaben der Wohnungseigentümer anzusehen sind.

    Allerdings sind die Rücklagen beim rechtsgeschäftlichen Erwerb regelmäßig ausdrücklich Gegenstand der Kaufverträge, sodass ein Teil der Gegenleistung auf sie entfällt (so z.B. im Sachverhalt im Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 1991, a.a.O. und vom 17. April 2013 - II R 1/12, a.a.O. in Bezug auf Kosten).

  • BFH, 23.01.1985 - II R 36/83

    Doppelte Ausbietung - Gegenleistung - Meistgebot - Zuschlag - Bestehenbleibende

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13
    Das Meistgebot im Fall einer Zwangsversteigerung besteht aus dem Bargebot und den bestehen bleibenden Rechten, wobei die Begriffe dem Zwangsversteigerungsrecht zu entnehmen sind und privatrechtliche Absprachen insoweit unbeachtlich sind (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Januar 1985 - II R 36/83, BStBl II 1985, 339 ).
  • BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13
    § 56 ZVG ist zwingendes Recht und kann nicht durch die Teilungserklärung abgedungen werden (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. Januar 1987 - V ZB 7/86, BGHZ 99, 358 ).
  • BFH, 02.03.2016 - II R 27/14

    Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. April 2014  2 K 1663/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1701 veröffentlicht.

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 15 K 4320/10

    Instandhaltungsrückstellung mindert Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei

    (1) Die Instandhaltungsrückstellung gehört nicht zu den bestehen bleibenden Rechten im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG (vgl. dazu die Erwägungen des Sächsischen FG, Urteil vom 02.04.2014 - 2 K 1663/13 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2014, 1701).

    c) Hiervon ausgehend mindert auch im Falle des Erwerbes von Wohneigentum im Wege der Zwangsversteigerung eine bestehende Instandhaltungsrückstellung die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, indem das Meistgebot auf das Grundstück und auf die Instandhaltungsrückstellung zu verteilen ist (anderer Ansicht: Sächsisches FG, Urteil vom 02.04.2014 - 2 K 1663/13 -, a.a.O.; Sächsisches FG, Urteil vom 25.06.2014 - 6 K 193/12 -, a.a.O.).

    (3) Nach Auffassung des Senats steht einer die Bemessungsgrundlage mindernden Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung nicht entgegen, dass diese nicht Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens ist (s.o.) und weder bei der Verkehrswertermittlung des Vollstreckungsgerichts, §§ 38 Abs. 1 Satz 1, 74a Abs. 5 ZVG, noch in den Versteigerungsprotokollen, §§ 78, 80 ZVG, Berücksichtigung findet (anderer Ansicht: Sächsisches FG, Urteil vom 02.04.2014 - 2 K 1663/13 -, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht