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   FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09   

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https://dejure.org/2011,46251
FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09 (https://dejure.org/2011,46251)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.11.2011 - 2 K 1683/09 (https://dejure.org/2011,46251)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. November 2011 - 2 K 1683/09 (https://dejure.org/2011,46251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsweise Inanspruchnahme eines alleinigen Vorstands einer AG für Umsatzsteuerschulden

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftungsbescheid gegen den Vorstand trotz Erlass des Steueranspruchs gegen die insolvente AG durch Insolvenzplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsinanspruchnahme des Vorstands einer AG bei Insolvenzplanverfahren der AG bei vorheriger Nichteinhaltung der Pflicht zur wahrheitsgemäßen und rechtzeitigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsinanspruchnahme des Vorstands einer AG bei Insolvenzplanverfahren der AG bei vorheriger Nichteinhaltung der Pflicht zur wahrheitsgemäßen und rechtzeitigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1191
  • EFG 2012, 905
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.05.1988 - VII R 24/85

    Anforderungen an die Rüge der Aufklärungspflicht - Pflicht der Geschäftsführer

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird vielmehr verlangt, dass der Geschäftsführer die intern für den steuerlichen Bereich zuständigen Mitarbeiter auch überwacht (vgl. etwa BFH vom 5. März 1985 VII R 134/80, BFH/NV 1986, 61, 62; vom 10. Mai 1988 VII R 24/85, BFH/NV 1989, 72, 74).

    Der Geschäftsführer muss sich aber jedenfalls über den Geschäftsgang so eingehend unterrichten, dass er unter normalen Umständen mit der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte rechnen kann (vgl. BFH vom 10. Mai 1988 VII R 24/85, BFH/NV 1989, 72, 74).

  • BFH, 05.03.1985 - VII R 134/80

    Inhalt steuerrechtlicher Pflichten von gesetzlichen Vertretern juristischer

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird vielmehr verlangt, dass der Geschäftsführer die intern für den steuerlichen Bereich zuständigen Mitarbeiter auch überwacht (vgl. etwa BFH vom 5. März 1985 VII R 134/80, BFH/NV 1986, 61, 62; vom 10. Mai 1988 VII R 24/85, BFH/NV 1989, 72, 74).
  • BFH, 22.10.1986 - I R 107/82

    Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung -

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09
    Nach § 44 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 AO wirken nur die Erfüllung der Schuld, die Aufrechnung und eine geleistete Sicherheit durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Gesamtschuldner; denn die Erfüllung des Anspruchs durch einen Gesamtschuldner ist als solche des Steuerschuldners und des Haftungsschuldners anzusehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BStBl II 1987, 293).
  • BFH, 12.08.1997 - VII R 107/96

    Festsetzungfrist bei Haftungsbescheiden

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09
    Unter "Ergehen" eines Bescheides die allein die erstmalige Regelung gegenüber dem Betroffenen durch eine behördliche Entscheidung in der Form des bekannt gegebenen Verwaltungsaktes zu verstehen, nicht der Zeitpunkt des Ergehens der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BFH vom 12. August 1997 VII R 107/96, BStBl II 1998, 131, 132; vom 11. Juli 2002 VII R 28/99, BStBl 2002, 267).
  • BFH, 11.07.2001 - VII R 28/99

    Rechtmäßigkeit eines vor Ablauf der Zahlungsverjährung des Steueranspruchs

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09
    Unter "Ergehen" eines Bescheides die allein die erstmalige Regelung gegenüber dem Betroffenen durch eine behördliche Entscheidung in der Form des bekannt gegebenen Verwaltungsaktes zu verstehen, nicht der Zeitpunkt des Ergehens der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BFH vom 12. August 1997 VII R 107/96, BStBl II 1998, 131, 132; vom 11. Juli 2002 VII R 28/99, BStBl 2002, 267).
  • BFH, 13.03.2003 - VII R 46/02

    Haftung eines Vereinsvorsitzenden

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09
    Die objektive Pflichtwidrigkeit indiziert den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit (BFH vom 13. März 2003 VII R 46/02, BStBl II 2003, 556).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09
    Soweit sie als erlassen gelten, sind sie zwar nicht erloschen, aber nur noch natürliche, unvollkommene Verbindlichkeiten, deren Erfüllung zwar möglich ist, aber nicht erzwungen werden kann (vgl. BGH vom 19. Mai 2011 IX ZR 222/08, juris; Huber, in: Münchener Kommentar Insolvenzordnung 2. Auflage 2008 § 254 Rn 33; speziell für Steuerforderungen Braun, in: Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch 4. Auflage, 2010, § 69 Rn. 21).
  • BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 905 veröffentlicht.
  • BFH, 10.03.2020 - VII B 208/18

    Ausschluss einer Richterin wegen Mitwirkung im vorausgegangenen

    Die dagegen gerichtete Klage (Az. 2 K 1683/09) blieb ohne Erfolg.
  • FG Saarland, 01.06.2015 - 2 KO 1172/15

    Streitwert in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Forderungspfändung -

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren hiergegen erhobene Klage wies der 2. Senat des Finanzgerichts des Saarlandes mit seinem Urteil vom 23. November 2011 2 K 1683/09 als unbegründet ab.
  • FG Saarland, 29.05.2015 - 2 KO 1171/15

    Streitwertbemessung in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren hiergegen erhobene Klage wies der 2. Senat des Finanzgerichts des Saarlandes mit seinem Urteil vom 23. November 2011 2 K 1683/09 als unbegründet ab.
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